Durch RSD Reise Service Deutschland gelöste Beschwerde. | 243 Views | 29.05.2023 | 17:52 Uhr
geschrieben von Peter Drumbl

RSD Reise Service Deutschland GmbH (Kirchheim bei München)

Irreführung in der Reisebeschreibung

Bestell-/Kundennummer: KN-841521-DE

Von der absurden Nichtbesichtigung bedeutendster Kunststätten Andalusiens.

Nach 3000 Kilometer Anreise große Freude und Erwartungen zur versprochenen Besichtigung der Alhambra in Granada.

SCHLAGWORTE

Für mich Hauptgrund, die Reise nach Andalusien zu buchen.

An einem extra bezahlten Entdecker-Tag sollten laut Reisebeschreibung "kulturelle Schätze wie das UNESCO-Weltkulturerbe Alhambra, die wohl bekannteste Kulturstätte Spaniens, das weltberühmte Meisterwerk maurischer Baukunst mit seinen atemberaubenden Mosaiken und Fresken" erkundet werden.

Tatsächlich spazierten wir mit unserem Guide zweieinhalb Stunden durch die Grünflächen und einige Außenanlagen. Innenräume wurden nicht besichtigt.

Als die Absurdität der Situation offenbar wurde, stellte ich und andere aufgebrachte Mitreisende unseren Führer zur Rede. Der sagte uns, dass eine Besichtigung der Palastanlagen nicht vorgesehen sei, da wir keine Tickets dafür hätten. Als ich bei unserer Tourbegleiterin diesbezüglich reklamierte, sagte diese: "Ja, das ist kein Problem, aber ich sage Ihnen, das wird im Allgemeinen in Andalusien bei allen Touren von RSD so gemacht." Auf meine Entgegnung, wäre ich darüber informiert worden, hätte ich mir per Internet ein eigenes Ticket für die Innenräume gekauft, war die Antwort: "Also, ich bin total einverstanden mit dem. Für mich als Reiseleiterin ist es die erste Agentur, womit ich arbeite, wo das so gemacht wird. Also, ich habe niemals bei keiner anderen Agentur so was gemacht. Aber als ich bei der Agentur angefangen habe, wurde uns uns erklärt, dass RSD es so bestellt. Aber ich habe für Sie Verständnis, auf alle Fälle."

>Nach Rechtsmeinung meines Anwalts liegt hier Irreführung vor und ist nicht rechtmäßig. Nach meiner Rückkehr forderte ich daher von RSD die Rückzahlung für das "Entdeckerpaket" in Höhe von 199,- Euro. Das Angebot von RSD - eine Rückzahlung von 20,- Euro - spricht für die Unverschämtheit, Niveaulosigkeit und mangelnde Professionalität dieser Firma im Umgang mit ihren Kunden.

Nie wieder Reisen mit RSD!

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Meine Forderung an RSD Reise Service Deutschland GmbH: Rückzahlung der Kosten der Entdeckerpakete


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Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2023 | 06:53
von Peter Drumbl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


13.06.2023 | 20:33
von Peter Drumbl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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