voxenergie GmbH (Berlin)
Mahnkosten sind nicht angebracht
Bestell-/Kundennummer: 8790519030
Ich erhalte seit dem 01.07.2023 Strom von voxenergie.
Der monatl. Abschlag beträgt 61,90 EUR. Ich hatte zum 01.07.2023 einen Dauerauftrag für den monatlichen Abschlag Strom in Höhe von 70,00 EUR eingerichtet. (Damit ich am Ende des Jahres entweder noch etwas übrig habe, bzw. falls eine Nachforderung besteht). Da ich keine direkte IBAN-Nr. hatte, nutzte ich die IBAN-Nr., wo ich auch meinen monatlichen Abschlag für Gas, welchen ich auch von Voxenergie beziehe. In der Zeile für Verwendung schrieb ich auch meine Kundennummer für Strom und monatlicher Abschlag Strom.
Am 05.07.2023 buchte mir voxenergie 61,91 EUR von meinen Konto ab. Ich widersprach diese Abbuchung von meiner Bank und holte mir diese Summe zurück, da ja mein Kundenkonto durch den Dauerauftrag gedeckt war.
Nun erhielt ich am 21.07.2023 ein Schreiben von voxenergie, (datiert mit dem 14.07.2023) in dem mir die erste Mahnung - Rücklastschrift wegen Widerspruchs zugesendet wurde. Sie fordern einen Betrag in Höhe von 69,99 EUR (inkl. Rücklastschrift und Mahngebühren).
Natürlich werde ich diese Forderung nicht nachkommen.
Ich versuchte, das Problem telefonisch zu lösen, kam aber nicht durch. Ich versuchte darauf hin, mich beim Kundenportal einzuloggen, (wo ich bisher noch nie reingekommen bin!), ohne Erfolg!
Daraufhin schrieb ich voxenergie über den Kundenservice an, um das Problem zu erläutern - und das war garnicht so einfach bei gerade mal 300 Zeichen - kreuzte das Zeichen der Datenschutzerklärung an und dann auf senden gedrückt. Mittlerweile ist diese Mitteilung immer noch nicht gesendet worden (45 Minuten!).
Voxenergie versuchte erneut die geforderte Summe von 61,91 EUR, (inkl. Mahnkosten, bzw. Wiederrufskosten: 8,08 EUR), von mein Konto per Lastschrift abzubuchen. Da mein Konto zu dieser nicht ausreichend gedeckt war, schlug dieses fehl.
Voxenergie drohte mir, - sollte der offene Betrag bis zum 04.08.2023 nicht ausgeglichen sein, - mit rechtlichen Schritten.
Da ich aber am 01.07.2023 einen Dauerauftrag mit Verwendungszweck: (meine Kundennummer, monatl. Abschlag Strom) eingerichtet habe und der erste Abschlag am 03.07.2023 auch abgebucht
wurde, sehe ich mich im Recht! (welches ich auch per Kontoauszug nachweisen kann!)
Ich bekam am 12.08.2023 ein Schreiben, in dem sich
Voxenergie sich bei mir entschuldigte!
Meine Zahlungen konnten mitlerweile verbucht werden und es bestehen keine offenen Forderungen mehr!
Ich habe es gewußt, ich war im Recht, da ich jederzeit über meine Einzahlungen ein Nachweis hatte!
Ich nehme zwar die Entschuldigung seitens von Voxenergie zwar an, aber das Vertrauensverhältnis zu Voxenergie ist mehr als gestört!
Und ich werde den nächstbesten Termin der Kündigung wahrnehmen, um aus den Vertrag, (Gas/Strom), wieder herrauszukommen.
Mal sehen, was mir dann erwartet!
Liebe Menschen, wenn Ihr Voxenergie hört: Finger weg!