FlexStrom AG (Berlin)
Kein Neukundenbonus + Unterjährige Preiserhöhung
Bestell-/Kundennummer: Rechnungsnummer: 931354
Ich habe von Flexstrom ein Strompaket mit 2400 kWh gekauft. Dazu gab es noch eine "Neukundenbonus" über 100 €. Laut der Vertragsbestätigung vom 1.10.09 kostet der Mehrverbrauch 0,249 € pro kWh und die Grundgebühr 1,99 € pro Monat. Den Vertrag habe ich dann zum Ablauf der Mindestvertragsdauer von einem Jahr gekündigt, da die Konditionen des Folgevertrages unverschämt hoch waren (fast teurer als der Grundversorger).
Bei der Endabrechnung wurde ein Mehrverbrauch von 735 kWh angegeben, aber zu einem erhöhten Preis in Rechnung gestellt, obwohl ich nie einer Preiserhöhung zugestimmt habe. Laut obigen Vetragsbedingungen ergibt sich eine Nachzahlung von 183,02 €. Abgebucht wurden jedoch 289,87 €. Somit habe ich 106,85 € zu viel bezahlt. Des weiteren wurde der Neukundenbonus nicht angerechnet.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das mittlerweile rechtskräftige Urteil Az. 12 O 76/10 KfH vom Landgericht Heidelberg.
Den Betrag von 289,87 € habe ich rückbuchen lassen und dann erstmals abzüglich des Neukundenbonus (100 €) 189,87 € überwiesen. Die versteckte Preiserhöhung ist mir leider erst danach aufgefallen.
Flexstrom stellt nun eine Forderung ihv. 100 €. Dem Gegenüber steht meinerseits eine Forderung ihv. 106,85 € und der Verzicht von Flexstrom den Neukundenbonus zurückzuverlangen.
Bonus:
www.vzhh.de/energie/109659/flexstrom_gegen_verivox.aspx
Preiserhöhungen untergeschoben:
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-muss-sich-berichtigen.aspx
Nachdem ich diesen Beitrag geschrieben habe, schickte ich noch eine Mail an die Vorstände von Flexstrom, in der ich auch auf diesen Beitrag verlinkte. Am Freitag, den 24.6. erhielt ich nun eine Mail von der Vorstandsassistentin K. (Mailtext unten).
Die korrigierte Abrechnung erhielt ich dann am Samstag. Dabei wurde jedoch nicht berücksichtigt, dass von der Abbuchung der 1. Rechnung noch Guthaben übrig ist und so teilt mit Flexstrom mit, dass sie 83,02 € abbuchen werden. Mal schauen, was passiert. Vor allem habe ich bereits die Einzugsermächtigung widerrufen.
Hier der Mailtext:
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 22.06.2011, in der Sie um Korrektur der Schlussrechnung aufgrund des fehlenden Bonus bitten. Wir haben Ihr Anliegen geprüft und an unsere Abrechnungsabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Auch nach erneuter rechtlicher Prüfung müssen wir darauf hinweisen, dass Ihnen gemäß unserer AGB kein Bonus zusteht, da Sie noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben.
Um Ihr Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären, haben wir uns dennoch entschieden Ihnen den Bonus zu gewähren. Dies geschieht allein aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Ebenfalls wurde die Preisanpassung zum 01.06.2010 storniert.
Sie erhalten umgehend eine Korrekturrechnung mit Ausweisung Ihres Bonus.
Herr Walter, für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen und freuen uns, Sie bald wieder als Kunde in unserem Unternehmen begrüßen zu dürfen.
de.reclabox.com/beschwerde/39806-flexstrom-berlin-flexstrom-verweigert-bonusauszahlung#comment70713
de.reclabox.com/beschwerde/39395-flexstrom-berlin-aktionsbonus-120-euro-nicht-ausgezahlt-zaehlerstand-falsch#comment68594
2) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Gericht-entscheidet-gegen-Flexstrom-Versuchte-Bauernfaengerei-4204145-4204147/
Beachten Sie die Artikel der Stiftung Warentest (googeln):
„Flexstrom: Gericht untersagt Trickserei“,
„Gericht entscheidet gegen Flexstrom: „Versuchte Bauernfängerei“
und
den Artikel der Verbraucherzentrale Hamburg "Flexstrom verbiegt Kundenrechte"
www.vzhh.de/energie/30195/flexstrom-verbiegt-kundenrecht.aspx
Bei Ihnen kommen die früheren AGBs zur Anwendung, da Flexstrom keine schriftlichen Mitteilungen über die Änderungen mehr versendet hat.
Das gilt auch für die vom 20.04.2011.
Die aktuellen AGBs sind insofern interessant, weil nun deutlich ausgeführt wird, was vorher so nicht verstehbar war. (Siehe Gerichtsurteile)
War wohl ein armer Wicht, der sich in der deutschen Sprache nicht präzise ausdrücken kann. (Ein Rechtsanwalt mit Migrationshintergrund?) Ob Anerkenntnis einer Rechtspflicht oder nicht ist Firlefanz.
Insofern Glückwunsch!
Schön wäre es, wenn hier der Unterzeichner der jeweiligen Schreiben namentlich genannt werden würde.
Aber Ihr Ansprechpartner ist der Vertreter der AG: Der Vorstand.
Ein seriöses Unternehmen würde zugeben, dass es im Unrecht ist!
Eine Antwort habe ich auch schon erhalten, in der ich um Geduld gebeten werde. Ich habe noch bis zum 15. Geduld, dann wird sich mein Anwalt um einfach verdientes Geld freuen.
Hier der Antworttext:
Sehr geehrter Herr Walter,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 08.07.2011.
Wir haben Ihr Anliegen an unsere entsprechende Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.
Wir bitten Sie um ein wenig Geduld. Sobald wir eine Klärung erwirkt haben, werden wir uns
mit Ihnen umgehend in Verbindung setzen.
Haben Sie noch Fragen? [...]
Herzliche Grüße
Heike N.
FlexStrom-Serviceteam
de.reclabox.com/beschwerde/39408-flexstrom-berlin-preiserhoehung-in-der-schlussabrechnung-kein-aktionsbonus#comment77260