Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 602 Views | 21.10.2011 | 09:22 Uhr
geschrieben von Fabian Bredfeldt

E.ON Energie Deutschland GmbH (Helmstedt)

Fehlerhafte Rechnung wird nicht korrigiert

Bestell-/Kundennummer: 232002205769

Zum ersten März schloss ich mit der E.ON Avacon einen Vertrag zur Stromversorgung ab. Mitte August erhielt ich meine erste Rechnung. Diese belief sich auf knapp eintausend Euro für zwei Monate – sie basierte auf "geschätzten" (und stark abweichenden) Zählerwerten.

SCHLAGWORTE

Unmittelbar darauf machte ich die E.ON per Service-Hotline auf ihren Fehler aufmerksam. Mir wurde freundlich mitgeteilt, dass die Rechnung storniert und eine neue erstellt würde. Auf Anfrage übermittelte ich aktuelle Zählerstände. Einige Wochen später erhielt ich eine Mahnung zur nicht überarbeiteten Rechnung.

Weitere Anfragen meinerseits verliefen nach dem gleichen Muster. Zwar war das Service-Personal verständnisvoll und höflich, sagte stets eine Bearbeitung zu, getan hat sich allerdings diesbezüglich nichts. Die einzige Reaktion war eine weitere erste Mahnung. Die von mir geschickte E-Mail mit Bitte um Aufklärung wurde komplett ignoriert, auch wenn ich später erfuhr, dass sie durchaus angekommen und auch korrekt zugeordnet worden war.

Ich fordere nun von der E.ON Avacon, endlich eine neue Rechnung auf Basis von korrekten Zählerständen zu erstellen und mir zu übermitteln.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Erstellung und Zusendung einer korrekten Rechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.11.2011 | 17:12
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Guten Tag, Herr Bredfeldt,

bitte entschuldigen Sie, dass sich die Korrektur Ihrer Rechnung länger hingezogen hat. Selbstverständlich können Sie von unserem Service mehr erwarten.

Heute haben wir jedoch eine gute Nachricht: Die Rechnung ist nun auf dem Weg zu Ihnen. Darin ist der von Ihnen gemeldete Zählerstand enthalten.

Wir bedauern, dass es gleich bei Ihrer ersten Jahresrechnung Unannehmlichkeiten gab. Wir setzen alles daran, Sie in Zukunft von unserem Service zu überzeugen.

Beste Grüße

Ihr E. ON Vertrieb
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Kommentare und Trackbacks (4)


24.10.2011 | 11:25
von Fabian Bredfeldt | Regelverstoß melden
Mein letzter Anruf zeigte doch noch Erfolg. Ich erhielt eine überarbeitete Rechnung. Und während ich erleichtert bin, dass die E. ON sich überhaupt meldet, so wurde ich von den Rechnungsdetails doch ziemlich überrascht. Die ursprüngliche Rechnung basierte auf "rechnerisch ermittelten" Zählerständen für den 01.03. und den 30.04. – beide hatten wenig mit der Realität zu tun. Als Zwischenposten wurden die abgelesenen Zählerstände vom 01.03. vermerkt, ohne das Ergebnis zu beeinflussen. In der neuen Rechnung für den gleichen Zeitraum wurden die falschen, "rechnerisch ermittelten" Anfangswerte beibehalten, als Endwerte wurden die von mir Mitte August (!) übermittelten Zählerstände eingesetzt. Damit beläuft sich die Summe nun sogar auf über tausendeinhundert Euro (zwei Monate, Einpersonenhaushalt). Vermutlich ist es naheliegend, einem Kunden, der sich über eine absurd hohe Rechnung beschwert, eine noch höhere hinterher zu schicken. Meine Beschwerde kann ich allerdings noch nicht als gelöst bezeichnen.

28.10.2011 | 10:45
von Fabian Bredfeldt noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


06.11.2011 | 01:19
von Fabian Bredfeldt gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Abgesehen von einer kleinen Ungereimtheit, die sicher schnell beseitigt werden kann, ist die Beschwerde gelöst.


21.11.2011 | 16:31
von ReclaBoxler-1723286 | Regelverstoß melden
Beim Durchforsten nach Kundenreklamationen bin ich auf folgende hilfreiche Beispiele
gestoßen, die als Anleitung dienen könnten:

de.reclabox.com/beschwerde/43863-gold-gas-grosshabersdorf-ungerechtfertigte-forderung-m-vorsaetzlich-falscher-datenerhebung

de.reclabox.com/beschwerde/43458-stromio-duesseldorf-stromio-meine-belastungsgrenze-ist-erreicht

www.strom-magazin.de/forum/board-flexstrom/thread-wie-ihr-den-aktionsbonus-doch-bekommt-1220-page-1.html

Die Beschwerdeführer hatten bereits nach 10-15 Tagen nach jeweiligen „Einschreiben“ die Fälle positiv abschließen können und hatten Rückerstattungen erhalten (Erstere sogar mit Zinsen und Bearbeitungsgebühren). Wohl wegen ihrer schnellen Reaktion, den unmissverständlichen Formulierungen ihrer Forderungen und der scharfen Vorgehensweisen. Ich glaube, bei gleichem Vorgehen, müsste das bei den meisten hier geschilderten Beschwerden sicher zum Erfolg führen. Ich habe sogar mit einem Beschwerdeführer telefoniert. Er hat mich davon überzeugt, wie einfach es ist, sich zu wehren, wenn man es genau so macht und nicht von der Linie abweicht. Ich werde ab sofort auch nur noch so gegen ungerechtfertigte Forderungen und Preiserhöhungen vorgehen.

Nicht warten, bis bis sich die Versorger melden oder bewegen. Kein E-Mail-Verkehr und keine Telefongespräche mit den Versorgern führen. Sich nicht vertrösten lassen. Keine Preiserhöhungen akzeptieren, egal wie diese begründet werden. Meine und die Erfahrungen der meisten Geschädigten zeigen, dass Warten rein gar nichts, bzw. das Gegenteil bringt (siehe die vielen gleich lautenden Beschwerden hier in der ReclaBox, bei denen die Beschwerdeführer zum Teil über Monate warten).

Wenn die Forderungen begründet sind, bewiesen werden können und somit rechtens scheinen, so gibt es nur einen korrekten und schnellen Weg: „Einschreiben mit Rückschein oder Übergabeeinschreiben“ an den Versorger senden und darin unmissverständlich den Sachverhalt schildern und die Forderungen benennen (keine „Bitte“, sondern „ich fordere bis xx. xx. xxxx, dass _____, andernfalls werde ich ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“). Die ReclaBox nur als Unterstützung und zur Information für andere Geschädigte zuschalten.

* Zählerdaten selber ablesen und übermitteln (Eingangsbestätigung verlangen)
* Abrechnung verlangen bis xx. xx. xxxx (max. 10 Tage).
* Ist die Abrechnung schon eingetroffen, sofort widersprechen (ggf. Unbilligkeitseinwand BGB § 315)
* Ist keine Abrechnung eingegangen, diese selber erstellen
* Allen Preiserhöhungen und den Preisen allgemein sofort widersprechen (BGB § 315)
* Die eigene Forderung deutlich formulieren (z. Bsp. korrekte Abrechnung, Rückzahlung, usw.)
* Bei Überzahlung 5% Zinsen ab Überzahlung verlangen.
* Frist setzen (max. 10 Tage) für die Erfüllung der Forderungen
* Hausverbot ggf. erteilen um mögliche Versorgungsunterbrechung zu vermeiden
* Erklären, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird (= Klageandrohung).
* Zahlung immer unter „Vorbehalt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ tätigen.
* Keine Mahnung verfassen oder Aufschub gewähren.
* Nach Ablauf der gesetzten Frist ohne weitere Mitteilung sofort den Rechtsweg bestreiten.

Fristsetzung nur mit Datum – nicht „sofort“ oder „innerhalb von 2 Wochen“, sondern exakten Tag nennen, an dem die Frist abläuft. Bei jedem Schriftverkehr ohne „Einschreiben“ eine Eingangsbestätigung innert 24h verlangen.

Kommen danach vom Versorger Informationsschreiben, Anrufe, Erklärungsversuche, Mahn-, Klage- oder Sperrandrohungen (bei Sperrandrohung sofort Hausverbot erteilen). Diese einfach ignorieren und noch mal kurz Standpunkt mitteilen. „Leider kann ich Ihre Stellungnahme nicht berücksichtigen, wird meine Forderung bis xx. xx. xxxx nicht vollumfänglich erfüllt, so werde ich, wie in meinem Einschreiben vom xx. xx. xxxx erklärt, ohne weitere Mitteilung den Rechtsweg bestreiten“. Sollte ein Mahnbescheid vom Versorger kommen, sofort widersprechen und Rechtsbeistand holen.

Wichtig:
Unter dem Jahr immer die Zählerstände aufzeichnen (min. ¼-jährlich). Zählerstände nur im Beisein ablesen lassen. Haben Sie die Zählerdaten, so können Sie ganz einfach, aufgrund der Zähler- und der Vertragsdaten, selber eine Rechnung erstellen (beschleunigt die ganze Sache ungemein). Bei Preiserhöhungen werden die Zählerstände meistens geschätzt – natürlich zu Ungunsten des Kunden. Also keine Schätzungen akzeptieren.

Um Überzahlungen zu vermeiden, einfach unter dem Jahr ein Schreiben verfassen, dass sich das Verbrauchsverhalten signifikant geändert habe und dadurch die monatlichen Abschlagszahlungen neue auf xx. xx festzulegen ist. Zu diesem Zweck die laufende Einzugsermächtigung aufkündigen und eine neue Einzugsermächtigung mit neuem Abschlagsbetrag mit senden. Hinweis, dass bei widerrechtlicher Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von € 20.00 für jede Rückbuchung anfallen. Um zu hohen Nachforderungen zu entgehen, die Abschlagszahlungen immer nahe am tatsächlichen Verbrauch festlegen. Besser ist es die Abschlagszahlungen tiefer anzubringen und den fehlenden Betrag auf ein separates Konto einzahlen um zur Abschlussrechnung genügend Liquidität zu halten.

Gute Hinweise und Berechnungen finden Sie auch unter den Kommentaren von „Melanie“ und „Markus“ (= Suchfunktion von ReclaBox), beim „Bund der Energieverbraucher“ und bei den „Verbraucherzentralen der Länder“

Die Schlichtungsstelle nur in unklaren Forderungen bemühen, bei unstrittigen Forderungen (betrifft fast alle Reklamationen) gleich mit Anwalt und Klage drohen. Der Versorger darf dann die Gebühren übernehmen.

Interessante Links zum Thema:

www.welt.de/finanzen/article2037653/So_wehren_sich_Verbraucher_gegen_die_Gaspreise.html

www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site__1702/

www.kontra-gaspreis-lilienthal.de/was%20beachten.html

www.verbraucher.de/energie/index.html

www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2011/1027/eeg.php5

www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,rnn6uyd828wygt9v~cm.asp

www.strom-magazin.de/gasmarkt/verbraucherzentrale-rwe-2011-kunden-sollen-sich-wehren_26218.html

bi-energieprotest.de/index2. php? option=com_content&task=view&id=274&pop=1&page=0&Itemid=2

www.monopole.de/Erdgas-Gas-BGB-315-BGH-Preis-Urteile.html

www.johannafeuerhake.de/Preisprotest

Dies ist keine Rechtsberatung. Keine Garantie auf Richtigkeit. Gegebenenfalls nehmen Sie sich einen auf Energierecht spezialisierten Rechtsbeistand.



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