ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Hitstrom blockiert Wechsel zum günstigeren Stromanbieter
Obwohl wir fristgemäß (per Fax und Mail) zum Ablauf der 12 Mon. Belieferung gekündigt haben, blockiert Hitstrom den Wechsel zum günstigeren Versorger. Mit unterschiedlichen Begründungen.
Erst, dass wir die Frist nicht eingehalten haben. Nachdem wir dies widerlegt haben, dass die Kündigung mit Fax oder Mail nicht gültig ist. Wir haben ausdrücklich in die Kündigung geschrieben, Hitstrom soll den Eingang und die Wirksamkeit bestätigen. Sie haben überhaupt nicht reagiert.
Als wir etwas später nachgefragt haben, ist die Masche mit der Frist und dann später mit der ungültigen Fax-Kündigung gekommen. Wechsel ist geplatzt, da Hitstrom sich weigert, beim Netzbetreiber abzumelden. Sie verlangen sogar, dass wir ein weiteres Jahr Strom (natürlich sehr teuer) von ihnen beziehen müssen, da sich der Vertrag um 12 Mon. verlängert hat.
Die Differenz beträgt cca. 200€ (genau erst nach Ablesung bzw. Wechsel möglich). Wenn wir zum neuen Anbieter wechseln hätten können.
26.07.2012 | 12:30
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Sind Sie sicher, dass Ihr Widerruf/Widerspruch fristgerecht eingegangen ist? Falls ja, würden wir uns Ihren Fall gern genauer ansehen. Können Sie Ihre Beschwerde bitte noch einmal kurz mit dem Betreff "Verbraucherforum" an pressehitenergie.de mitteilen? Bitte vergessen Sie nicht uns Ihre Vertragsnummer mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.
Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").
Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.
Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.
2) Nach § 111a EnWG haben Verbraucher einen Anspruch auf ein Beschwerdeverfahren beim Unternehmen. Insofern sind Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.
Für den Fall, dass der Beschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen wird, hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinzuweisen.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens beim Unternehmen können insbesondere Beanstandungen zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, sein.
Die Vorschrift des § 111a EnWG ist seit dem 04.08.2011 anwendbar, da zu diesem Zeitpunkt das novellierte EnWG in Kraft getreten ist.
Für den Fall, dass der Einigungsversuch mit dem Unternehmen erfolglos bleiben sollte, kann sich der Verbraucher unmittelbar mit seinem Anliegen an die Schlichtungsstelle wenden.
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt ab 01.11.2011 in Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgungsunternehmen bzw. Messstellenbetreibern (§ 111b EnWG).
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle Energie ist für den Verbraucher kostenfrei.
Die Schlichtungsstelle Energie erreichen Sie unter dem folgenden Kontakt:
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
E-Mail: infoschlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Könnte aber sittenwidrig/überraschend sein, da sich Hitstrom selber die Kündigung per Mail vorbehält, den Kunden sogar verpflichtet, dauernd per Mail erreichbar zu sein.
Sie haben recht, Fax sollte eigentlich gehen. Den neuen Versorger kündigen lassen, ist gefährlich. Wenn der irgendwelche Fristen versäumt, was scheinbar relativ häufig passiert, sind Sie evtl. ein weiteres Jahr an den alten Versorger gebunden. Ich mache das lieber selbst, dann habe ich Gewissheit.
1) In den Staffel-AGB, Stand: Oktober III 2011, heißt es zum Beispiel in Nr. 1.6 letzter Satz:
Zitat: "Die Kündigung ist ausschließlich per Briefpost zu richten an: HitEnergie, ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz."
http://91.194.181.238/fileadmin/user_upload/documents/20091218_HitStrom_AGB_final.pdf
2) In den AGB, Stand: 18.12.2009, heißt es hingegen (nur):
Zitat: "Der Vertrag wird auf 12 Monate geschlossen und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate (Vertagslaufzeit), sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Schriftform."
1) In den AGB, Stand: Dezember 2010, hieß es zum Beispiel noch in Nr. 1.6 letzter Satz:
Zitat: "Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Belieferung. Die Kündigung bedarf der Schriftform."
www.iris-media.info/IMG/pdf/20091218_hitstrom_agb_final.pdf
2) In den AGB, Stand: September 2011, heißt es in Nr. 1.6 und in Nr. 1.7 jeweils im letzten Satz:
Zitat: "Die Kündigung ist ausschließlich per Briefpost zu richten an: HitEnergie, ExtraEnergie GmbH, Postfach 974, 09009 Chemnitz."
Welche AGB gelten?
Hier auf der Reclabox und unter www.webutation.net/de/review/hitenergie.de#
sind weitere Beschwerden zu finden - vielleicht helfen die weiter. . .
Wann haben Sie den Vertrag geschlossen?
Welche AGB gelten?
Was steht in Nr. 1.6 oder 1.7?
Wann haben Sie den Vertrag geschlossen?
Welche AGB gelten?
Was steht in Nr. 1.6 oder 1.7?
Eine Kündigung niemals an ein Postfach schicken. Den Rückschein bestätigt niemand!
Hitgas-Neuss
Hitstrom-München. Im Internet googlen!
Wir haben Hitgas vor vier Wochen gekündigt, und diese nach Neuss geschickt, wurde nach ein paar Tagen auch bestätigt.
Dann würde denen auch das Postfach 974, 09009 Chemnitz gehören, an welches alle schriftlichen Anfragen (wie z. B. Widerruf, Kündigungen etc.) zu Verträgen mit z. B. HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie zu senden sind (wird zumindest so von HitGas, HitStrom, HitEnergie und ExtraEnergie gefordert).
Die Deutsche Post bietet im übrigen beim "Einschreiben" folgende Varianten an:
Zitat (www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=link1015321_1008760)
"Eigenhändig - persönliche Zustellung nur an den Empfänger
- Einschreiben Einwurf - Wir dokumentieren die Zustellung in den Briefkasten oder das Postfach
- Rückschein - Empfangsbestätigung mit der Originalunterschrift des Empfängers."
Definition: Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der der Ersteller der entsprechenden Urkunde genannt wird und aus der "durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders" der Abschluss der Erklärung hervorgeht und erkennbar ist, dass und wo die Erklärung abgegeben wurde. Im Unterschied zur Schriftform bedarf es somit bei der Textform keiner eigenhändigen Unterschrift. Sie umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftsätzen auch Telefax-Nachrichten (selbst ohne Unterschrift oder ohne verkörpertes Original direkt aus einem Computer durch Computerfax[1]), maschinell erstellte Briefe, E-Mail-, Telegramm- oder SMS-Nachrichten.
Die Kündigung war völlig i. O. Deshalb auch zuerst der Versuch mit der Kündigungsfrist, die angeblich nicht eingehalten wurde. Nachdem dies widerlegt wurde, dann kam die Masche mit dem Fax. Die haben dann auch keine Abschläge abgebucht, aber den Wechsel = Abmeldung bei Netzbetreiber, ständig blockiert. Wir werden uns an die Schlichtungsstelle wenden. Danke für den Tipp.
Beschwerde ist noch nicht gelöst