Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 866 Views | 13.12.2011 | 17:22 Uhr
geschrieben von Thomas Musaeus

Deutsche Post AG (Bonn)

Einladungen nach acht Werktagen zugestellt

Wir haben am 27.10. ca. 800 Einladungen für eine Kundenveranstaltung am 5.11. zur Post gebracht. Das sollte eigentlich reichen.

Zugestellt wurden die Einladungen am 7. und 8. 11. Der Kundenabend wurde ein Flop, noch dazu haben wir uns lächerlich gemacht.

Die Reaktion der Post: Kulanzangebot von € 100, was nicht mal der Hälfte der bezahlten Versandkosten entspricht, von den Kosten für Druck und Veranstaltung mal ganz zu schweigen.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: 100% der Kosten für Druck und Versand


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.12.2011 | 20:56
Firmen-Antwort von: Deutsche Post AG
Abteilung: Kundenservice BRIEF

Hallo Herr Musaeus,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Unser Ziel ist es, Sendungen wie Infopost bis spätestens am vierten Werktag nach der Einlieferung dem Empfänger zuzustellen. Bei Einlieferung außerhalb der Einlieferungsschlusszeit kann sich die Zustellung zwar um einen Werktag verschieben. So etwas wie in Ihrem Fall sollte aber nicht passieren. Für die Unannehmlichkeiten, die Sie durch die späte Zustellung in Kauf nehmen mussten, bitten wir Sie deshalb vielmals um Entschuldigung.

Die Erstattung Ihrer Kosten in voller Höhe können wir Ihnen leider nicht in Aussicht stellen. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist eine Haftung in Fällen wie dem hier vorliegenden ausgeschlossen. Dies finden Sie in unseren AGB unter dem Punkt 4 (1) goo.gl/JZt1D. Weil wir Sie aber als guten Kunden schätzen, haben Ihnen unsere Kollegen eine Kulanz angeboten.

Wir freuen uns, wenn Sie unser Angebot doch noch annehmen und wir Sie in Zukunft wieder durch einwandfreie Leistungen von der Qualität unserer Services überzeugen können.

Viele Grüße

Ihr Kundenservice BRIEF

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Kommentare und Trackbacks (2)


22.12.2011 | 09:22
von Thomas Musaeus noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.12.2011 | 08:51
von Thomas Musaeus gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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