1174 Views | 02.01.2012 | 08:58 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-8495551

Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Berlin)

Reklamation Reisegepäck ist beschädigt, seit 4 Mon.

Traurig ist, dass unser Gepäck beim Flug nach DUS beschädigt wurde, es wurde noch am Airport gemeldet und ein paar Tage später alle nötigen Papiere an Air Berlin eingereicht. Der Vorgang war im August 2011, es folgte ein Standartschreiben.

Bis heute haben wir trotz mehrfacher Aufforderung keine weitere Nachricht erhalten, sorry, es geht um 80 €! Liebe Air Berlin, sofern ich es vermeiden kann, werde ich sicher nicht mehr mit Ihrer Airline fliegen.

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Meine Forderung an Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG: 80 EUR


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Kommentare und Trackbacks (3)


02.01.2012 | 10:50
von A330-Pilot | Regelverstoß melden
Seit Herr Mehdorn (wir erinnern uns: ehemals DB-Chef) das Ruder bei AB in der Hand hält, können Sie solche läppischen Forderungen vergessen. AB geht es im Augenblick finanziell nicht so gut und außerdem steht dieses Jahr der Beitritt zur OneWorld-Allianz an. Da muss man schon einigermaßen liquide sein.

Strategievorgabe von Herrn Mehdorn: Auf läppische Forderungen nicht reagieren und aussitzen, denn die Karawane zieht weiter! Wir beißen nur dann in den sauren Apfel, wenn es tatsächlich jemand fertig bringt, uns wegen 80,- EUR zu verklagen.

02.01.2012 | 14:11
von Der _Betreuer | Regelverstoß melden
Die sind doch alle gleich - da hilft am schnellsten die "freundliche" Tour:

de.reclabox.com/beschwerde/44917-germanwings-koeln-reisegepaeck-beschaedigt#comments

Online einen Mahnbescheid ausfüllen und ab an das zuständige Gericht.

https://www.online-mahnantrag.de

Sollte Air Berlin dem Mahnbescheid widersprechen und nicht zahlen, können Sie immer noch einen Anwalt hinzuziehen - aber dazu wird es nicht kommen.

Der Mahnbescheid ist an den Geschäftsführer adressiert und geht mit Sicherheit in deren Rechtsabteilung. Die machen der zuständigen Reklamationsabteilung dann schon den nötigen Druck, weil die genau wissen, dass es an Ihrer Forderung nichts auszusetzen gibt - sofern der geltend gemachte Schaden von Ihnen belegt werden kann (also besser nicht bei der Schadenshöhe schummeln).

P. S.:
Die Kosten für den Mahnbescheid muss AB auch zahlen - und das Porto.

16.02.2012 | 11:19
von Anonym | Regelverstoß melden
Bei mir genau das selbe.

Der "Kundenservice" ist einfach nicht zu erreichen, nicht mal eine Warteschleife haben die.
Ich werde jetzt auch einen Mahnbescheid abschicken. Sonst warte ich noch Jahre auf eine Entschädigung.



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