Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 1113 Views | 08.02.2012 | 22:34 Uhr
geschrieben von Martin Wendorff

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Fehlende Gas-Endabrechnung

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 127705

Wir haben uns ein Haus gekauft und sind im August 2011 umgezogen. Unser gemietetes Haus haben am 10.09.2011 an die Eigentümer zurückgegeben.

SCHLAGWORTE

Seit Oktober 2011 stehen wir in telefonischem und schriftlichem Kontakt hinsichtlich der fehlenden Endabrechnung unseres Gasvertrages mit Hitgas.

Nachdem wir die von Hitgas angeforderten Formulare inkl. Übergabeprotokoll und die angeblich fehlenden Zählerstande zu Vertragsbeginn ein- und nachgereicht haben, kommt - trotz mehrfacher E-Mails - vom Kundenservice keine Reaktion. Die von mir gesetzten Fristen zur Endabrechnung sind bisher fruchtlos verstrichen.

Da ich eine Rückerstattung eines Teils der Beträge erwarte, unterstelle ich der Hitgas/ ExtraEnergie GmbH, hier vorsätzlich die Endabrechnung aus finanziellem Interesse zurückzuhalten.

Ich werde deswegen bei der Bundesnetzagentur und bei der Verbraucherzentrale Beschwerde gegen Hitgas /ExtraEnergie GmbH einreichen und ggf. einen Anwalt einschalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erstellung einer Endabrechnung; Rückerstattung von zu viel gezahlten Abschlägen


Firma hat geantwortet nach 5 Monate nach 5 Monate
16.07.2012 | 10:52
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (9)


09.02.2012 | 08:22
von F. | Regelverstoß melden
Wenn noch nicht geschehen, teilen Sie Hitgas den Verbrauch, die Kosten und das Guthaben mit

(z. B.: " -. - da das Vertragsverhältnis am xxxxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit den Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx m³, minus Zählerstand bei Beginn der Gas-Lieferung xx m³, ergibt meinen Verbrauch in xx m³.

Bei Gasbezug:
Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an (Bestätigung des Netzbetreibers vorsichtshalber beilegen). Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. . (Umrechnungsfaktor) = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €

Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen.

Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen. ").

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Erstellung der Schlussrechnung und Überweisung des Guthabens zu setzen.

Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. 2 Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Schlussrechnung erstellt und die Guthabenerstattung gefordert wird.

Wenn Frist verstrichen: Mahnbescheid beantragen.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen nochmals ca. 50 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Hitgas) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

Beachte auch
de.reclabox.com/search?utf8=%E2%9C%93&searchstr=extraenergie
und
de.reclabox.com/beschwerde/45418-extraenergie-neuss-extraenergie-hitstrom-zahlt-kein-guthaben-pleite

09.02.2012 | 08:28
von Ä. | Regelverstoß melden
Kennen Sie diese Beschwerde und die Kommentare? Hierin ist sehr viel wissenswertes enthalten.

de.reclabox.com/beschwerde/46417-extraenergie-neuss-ploetzlich-abschlussrechnung-nach-mahnbescheid

14.02.2012 | 22:50
von ReclaBoxler-6341115 | Regelverstoß melden
Nachdem nun bis einschließlich heute keine Reaktion von Hitgas/Hitenergie kam, habe ich nun den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt.

16.02.2012 | 22:24
von Martin Wendorff noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da die von mir gesetzte Nachfrist ebenfalls fruchtlos verstrichen ist, habe ich ein Mahnverfahren beim Amtsgericht beantragt.


28.02.2012 | 17:04
von Martin Wendorff | Regelverstoß melden
So, nun wurde der Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt. Schade!

29.03.2012 | 14:22
von Martin Wendorff gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf unseren Mahnbescheid hat sofort der Firmenanwalt reagiert und alle unsere Ansprüche zurückgewiesen. Drei Tage später ging uns die geforderte Schlussabrechnung und eine Gutschrift von 470 EUR. Hier wurden zwar die Kosten des Mahnbescheides nicht berücksichtigt und uns der Grundpreis für einen Monat zu viel berechnet, aber wir haben keine Nerven mehr und lassen nun das Thema ruhen.


29.03.2012 | 17:31
von Ehemaliger Extraenergie-Kunde | Regelverstoß melden
Im Justizportal von NRW ist das Mahnverfahren gut erklärt:

www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php

Hier sind auch für juristische Laien verständliche Ausführungen zum Verfahrensbeginn: Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, wenn Fehler auftreten: Die Monierung, der Mahnbescheid, falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch, keine Zahlung binnen 2 Wochen: Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der Vollstreckungsbescheid, nach dem Verfahren: Die Zwangsvollstreckung usw.

Oder auch: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

29.03.2012 | 19:56
von E. | Regelverstoß melden
Ich war auch froh, als mein Energielieferant (Hitstrom) und ich wieder getrennte Wege gingen.

Es war mir einfach zu nervig, länger mit meinem Vertrags"partner" zu diskutieren und am Ende des Vertrages eventl. zusätzlich noch um den zugesagten Bonus kämpfen zu müssen. Ich habe diesen Vertrag mit Hitstrom unter "Lehrgeld bezahlt" abgeschrieben und werde nie mehr bei einem Energiediscounter unterschreiben. Einen - laut Bund der Energieverbraucher als "Schnäppchenfalle" bezeichneten - Vertrag bei einem Billiganbieter schließe ich nie mehr ab:

www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/News__1094/

Zitat: "Die negativen Margen bringen die Billiganbieter in eine wirtschaftliche Schieflage, aus der sie sich nach Ansicht des Bundes der Energieverbraucher teilweise durch sehr fragwürdige Geschäftspraktiken zu retten versuchen:

- Die Vertragsbedingungen werden unklar formuliert. - Der Jahresbonus wird nicht an alle Kunden ausgezahlt. - Kurz nach Vertragsschluss verkündet der Versorger exorbitante Preiserhöhungen. - Das Unternehmen bucht häufig ohne Rücksprache deutlich überhöhte Abschlagszahlungen ab. - Eine zugesicherte Preisgarantie wird in vielen Fällen nicht eingehalten. Kunden, die dies nicht akzeptieren, erhalten die Kündigung. - Das Unternehmen schaltet Inkassobüros ein, um Verbraucher einzuschüchtern. - Auf Verbraucherbeschwerden reagiert das Unternehmen einfach nicht."

31.03.2012 | 21:43
von Hans | Regelverstoß melden
Glückwunsch zum Erhalt der Rechnung und zum Geldeingang.

Wer sich regt, der bewegt. Und wer bewegen möchte, der muss aktiv sein!



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