Durch simyo gelöste Beschwerde. | 615 Views | 15.03.2012 | 09:02 Uhr
geschrieben von Herr Schimmelpfennig

simyo (Düsseldorf)

Simyo lehnt Rückerstattung 51,15 EUR ab

Bestell-/Kundennummer: simyo 0177-1972898, Bezug auf Rechnung 11.02.2012 PO75258801

Symio behauptet, dass ich nur noch 0,72 EUR Restguthaben für die Rufnummer 0177-xxxx habe, obwohl ich seit 11.02.2012 keine Telefonate o. ä. mehr getätigt habe.

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An die Rechnung vom 11.03.2012 komme ich nicht mehr dran, da der Zugang zu Simyo.de schon gesperrt ist.

Die Symio-Buchhaltung soll mir mal belegen, was verbraucht wurde (Einzelverbindungsnachweis) ab 11.02.2012 (nämlich nichts!) und mir temporär den simyo-Onlinezugang nochmal freischalten, damit ich das mit Rechnungen 11.02. und 11.03. beweisen kann.

Immerhin weigert sich Simyo 51,15 EUR zurückzuzahlen - ich soll mit 0,72 EUR abgespeist werden. Frechheit ist das. Einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung (Restguthabenformular) hatte ich vor zwei Wochen an Simyo geschickt inkl. SIM-Karte, der Brief ist dort auch angekommen.

simyo-email-Kontakt-ID dazu: [Contact ID:706312]

Danke für die Hilfe über die Reclabox! Lutz Schimmelpfennig, 15.03.2012

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Meine Forderung an simyo: Rückerstattung 51,15 EUR, da nach 11.02.2012 keine Verbrauche mehr stattfanden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.03.2012 | 12:27
Firmen-Antwort von: simyo
Abteilung: null

Hallo Herr Schimmelpfennig,

ich antworte mal nur hier, und nicht bei der gedoppelten Beschwerde. bit.ly/AiYXDp

Sie können weiterhin Ihre Rechnungen auf unserer Homepage www.simyo.de im Bereich "Mein simyo" einsehen.

Ihre Rechnung haben wir geprüft und werden Sie, wie gewünscht, so bald wie möglich schriftlich dazu kontaktieren.

Viele Grüße, Carsten vom simyo Community-Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.03.2012 | 09:47
von Marcel Noname | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Marcel Noname Sie haben das doch gestern schon einmal eingestellt. Einmal reicht doch


15.03.2012 | 09:51
von Herr Schimmelpfennig | Regelverstoß melden
Hatte versehentlich "symio" anstatt "simyo" geschrieben, von daher war die Beschwerde nicht bei simyo Düsseldorf zu finden gewesen.

15.03.2012 | 10:33
von ReclaBoxler-1320520 | Regelverstoß melden
Nichts gegen passend witzige Einlagen, der Kommentar von Säufernase hier ist allerdings völlig überflüssig und dümmlich! .
Die Tricksereien mit Auszahlungen von Prepaidguthaben ist nämlich nicht lustig!

15.03.2012 | 11:32
von Herr Schimmelpfennig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Symio E-Mail von heute:

Sehr geehrter Herr Schimmelpfennig,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihres Restguthabens.

Wir bitten die entstandenen Irritationen zu entschuldigen.

Ihr auszahlungsfähiges Restguthaben beläuft sich nach Berücksichtigung Ihrer letzten Rechnung und den zuletzt entstandenen Verbräuchen auf 50,43 Euro. Diesen Betrag erhalten Sie von uns im Zuge der Abschlussrechnung innerhalb von 2 Monaten nach Deaktivierung Ihrer simyo SIM-Karte. Da allerdings keine Verbindungen im März ersichtlich sind, haben wir Ihre Guthabenauszahlung bereits an unsere Fachabteilung weitergeleitet, sodass diese nun zeitnah bearbeitet werden wird.

Anbei erhalten Sie selbstverständlich für Ihre Unterlagen die aufgezeichneten Verbindungen, sowie die letzte ausgestellte Rechnung.

Viele Grüße und einen schönen Tag

Marco S.
simyo Service Team

*******

Na endlich!

********


21.01.2014 | 15:17
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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