Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 209 Views | 10.10.2012 | 07:09 Uhr
geschrieben von Klaus Heinzmann

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Fehlendes Kundeninteresse?

Bestell-/Kundennummer: 01276145839211

Habe bei eBay einen Artikel ersteigert, der mit Hermes verschickt, sprich zugestellt werden soll (te).

Sendeverfolgungsnummer siehe ausgefülltes Formular.

Das Paket wurde am 2. Oktober bei Hermes erfasst. Ein Werktag wohlgemerkt. (Versandstandort kenne ich nicht)

Und ist genau eine Woche später, am 9. Oktober laut Sendeverfolgungsseite Hermes, erst im Hermespaketshop eingegangen! (Und natürlich immer noch nicht zugestellt!)

Warum, um Himmels Willen, braucht ein Unternehmen in dem bekanntermaßen hart umkämpften deutschen Markt eine Woche zur Paketaufnahme im Shop?

Wird da das Kundeninteresse wie die Werbung in eigener Sache seitens Hermes gleichermaßen nicht mit Füßen getreten?

Ich meinerseits werde die entsprechenden Internetportale/Bewertungsportale nutzen um auf diesen Missstand bei Hermes aufmerksam zu machen.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Stellungnahme


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.10.2012 | 08:43
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo Herr Heinzmann,

der Absender hat den Versandauftrag am 2. Oktober gebucht. Danach hat er 90 Tage Zeit, das Paket an Hermes zu übergeben.

Wir haben es am 9. Oktober erhalten und werden es Ihnen heute zustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (3)


10.10.2012 | 07:20
von ReclaBoxler-3512975 | Regelverstoß melden
Dieses Mal muss man ausnahmsweise Hermes in Schutz nehmen.
Die erste Meldung besagt lediglich, dass der Absender den Paketschein online ausgedruckt und somit die Abgabe angekündigt hat.

Abgegeben hats der A b s e n d e r erst am 9.10

Also sollten Sie sich eher beim Absender beschweren.

10.10.2012 | 07:46
von ReclaBoxler-1916349 | Regelverstoß melden
Liebe Hermesleute, BITTE BITTE BITTE schreibt diesn Part mit der Sendungsankündigung in ROT in eure FAQ, denn es gibt Leute die es trotz sämtlicher Bewertungsportale wo diese Frage tausendfach beantwortet wurde immer noch nicht begriffen haben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wobei die Forderung ja schon alles besagt, hauptsache beschweren.

11.10.2012 | 20:09
von Klaus Heinzmann | Regelverstoß melden
Kurzes Feedback:

Als erstes Danke für die Mitteilung vom Hermes Kundenservice.

Das zweite Danke an ´´ReclaBoxler-3512975´´ der als einziger (vom H. Kd.Dienst abgesehen) vernünftige Antwort auf die Reihe gebracht hat.

 spider monkey Kommentator
Für wie blöde, sorry, halten Sie mich denn!
NATÜRLICH habe ich als erstes den Versender kontaktiert, der am 2 Oktober bereits mir mitgeteilt hatte dass er das ´´Paket gleich versandfertig macht´´. Und auf meine Nachfrage am 9 Oktober mir mitgeteilt hat dass das Paket bereits unterwegs ist. Und die Sendeverfolgungsnummer.
Und dann lese ich etwas von Paketscheinerfassung 2 Oktober. Ergo lag die Vermutung nahe, als jemand der nicht mit Hermes versendet, dass das angeblich versandfertig Paket auch aufgegeben hat.
Auf meine dezente Nachfrage später wann er denn das Paket aufgegeben hat, hat er bisher nicht geantwortet.

 spider monkey ReclaBoxler-1916349
Dass bei den Antworten auch mindestens ein Klugschei.er dabei ist war nicht ganz unerwartet. Danke dass Sie meine Vermutung bestätigt haben.
Ich verbringe, im Gegensatz zu anderen Leuten offensichtlich, meine Zeit nicht damit ´´sämtliche Bewertungsportale´´ durchzustöbern um dann irgendwelche neunmalkluge Kommentare meinen abgeben zu müssen!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, keine Frage. Das haben Sie durchaus richtig erkannt. Ich denke daher dass Sie mit meiner Antwort durchaus etwas anzufangen wissen.

Wobei ich da schon wieder meine Zweifel habe. Mit dem Lesen können, bei Ihnen. Denn wenn Sie etwas von ´´Forderungen´´ (?) meinerseits gelesen haben wollen (!), dann scheint Ihren eigenen Lesekünsten ja folglich nicht weit her zu sein.

Soviel auch zum Thema ´´Hauptsache beschweren´´, nicht wahr.

Schönen Abend noch.



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