Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 742 Views | 17.10.2012 | 20:47 Uhr
geschrieben von Rudolf Körber

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Auf Widerspruch und Anschreiben wird nicht reagiert

Bestell-/Kundennummer: 1050122278

Ich bin seit geraumer Zeit schon Kunde bei der Fa. Klarmobil. Im Mai erhielt ich einen Anruf einer Klarmobilmitarbeiterin, welche mir die Umstellung auf einen Smartphonetarif mit gleichzeitiger Rufnummernmitnahme offerierte. Als ich daraufhin die Auftragsbestätigung erhielt, habe ich zu meinem Erstaunen festgestellt, dass ich nun zwei Mobilfunkverträge mit zwei Rufnummern hatte. Folglich habe ich den Auftrag form- und fristgerecht bei der Fa. Klarmobil mit Einschreiben Einwurf und Telefax widerrufen. Soweit so klar - sollte man meinen.

SCHLAGWORTE

Nachdem ich weiterhin zum widerrufenen Vertrag Rechnungen von der Fa. Klarmobil erhielt, zu welchen ich logischerweise auch die Lastschriften zurückgehen ließ, wurde mir nun mein seitheriger Erstvertrag ebenfalls stillgelegt. Bin beruflich auf mein Handy angewiesen, brauche aber keine zwei Verträge!

Habe mehrfach versucht (Einschreiben Einwurf, Telefax, E-Mails) mit Klarmobil, in Kontakt zu kommen. Nach der siebten Kontaktaufnahme habe ich endlich eine Antwort vom klarmobil Support erhalten. Angeblich hätte der Widerruf nicht an den Anbieter, sondern eine mir unbekannte Fa. W Support gesandt werden müssen. Und nun die Härte - Obwohl die Sim des neuen Vertrages nie benutzt wurde, will Klarmobil 243,-- EUR Aufwandsentschädigung für die vorzeitige Vertragsaufhebung.

Ja, spinnt Ihr denn alle! - Bin mit der Geduld nun definitiv am Ende. Wenn ich nicht bis zum 01.11.2012 ein Entschuldigungsschreiben von Klarmobil habe und mein ursprünglicher Vertrag wieder aktiviert ist, werde ich den Fall meinem Anwalt übergeben.

Klarmobil - Eurer Umgang mit Kunden ist echt das allerletzte.

MfG

Rudolf Körber

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Aufhebung des ordentlich widerrufenen Vertrages - Stornierung der unberechtigten Forderung - Entschuldigung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.10.2012 | 17:31
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Körber,

zwischenzeitlich besteht ja nunmehr ein direkter Kontakt in Bezug auf Ihre Eingabe zu unserem Kundenservice.

Mit freundlichen Grüssen

M. Krause

Ihr klarmobil.de Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.10.2012 | 23:29
von ReclaBoxler-4229669 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Körber,

zunächst einmal mein Beileid für diesen nicht akzeptablen Zustand. Ich nutze eine meiner Mobil-Nummern auch rein geschäftlich und hatte das Vergnügen einer Abschaltung. Allerdings nicht bei Klarmobil sondern bei der Weltfirma Vodafone. Die Diskrepanzen mit Vodafone habe ich mittlerweile seit Anfang 2010. Darüber werde ich noch in einem separaten Beitrag Stellung nehmen.

Ich möchte Ihnen empfehlen, keine weitere Zeit verstreichen zu lassen und innerhalb der nächsten Tage Zwecks Beratung die Verbraucherzentrale in Ihrem Wohnort zu konsultieren.

Wurde Ihre erste SIM-Karte von Seiten Klarmobil wieder aktiviert, sodass Sie diese wieder nutzen können? . Denn nach meinem Kenntnisstand sieht die aktuell gültige Rechtslage vor, dass man innerhalb von drei bis vier Wochen nach Deaktivierung (Abschaltung) einer Rufnummer, diese zu einem anderen Anbieter portieren kann. Danach ist die Nummer "verloren". Inwieweit diese Regelung auch bei Ihrem Fall greift, weiß ich natürlich nicht.

zu der Widerrufsanschrift ist es noch interessant zu erfahren, ob diese für Sie klar und deutlich aus dem Auftrag bzw. einer Auftrags-/Vertragsbestätigung zu erkennen und zu entnehmen war.

Lassen Sie sich nicht auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 243 Euro ein. Wenn Ihnen aus der Abschaltung Ihrer beruflich genutzten Rufnummmer nachweislich ein finanzieller Schaden entstanden ist -- beispielsweise Umsatzausfall -- und Sie diesen nachweisen können, dann sollten Sie von Klarmobil dementsprechend Umsatz- bzw. Verdienstausfall verlangen.

Viel Erfolg!

MfG
R. S.

23.10.2012 | 08:57
von X. 99 | Regelverstoß melden
Sie dürfen sich jetzt auf keinen Fall von Klarmobil einlullen lassen.
Das machen die nur, um sich billig freizukaufen.
Denen würde ich es so richtig geben, denn nur so lernen die dadraus.
Ich würde mir die Zeit ohne meinen Hauptanschluss teuer bezahlen lassen, ihnen ist sicher dadurch ein Schaden entstanden, für den Klarmobil aufkommen muss. Ich würde auch keine Kompromisse eingehen.

26.10.2012 | 18:54
von Rudolf Körber gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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