primamobile GmbH (Berlin)
Aufgezwungener Handyvertrag
Bestell-/Kundennummer: 240663837
Mein Mann erhielt im April 2012 einen Anruf von primamobile. Er könnte einen neuen Tarif ausprobieren (8 cent die Minute) dabei wäre ein kostenloses Handy. Mein Mann sagte, er wolle es sich überlegen. Kurz danach schickten sie eine Sim-Karte. Uns war nicht klar, dass wir dadurch einen Vertrag abgeschlossen hatten. Nach über 3 Monaten kam eine Rechnung. Wir reklamierten, doch primamobile besteht auf dem Vertrag. Wir schrieben Widerruf. Zu spät usw. Gut, wir gaben nach. Bezahlten. Wir haben aber den Vertrag gleich gekündigt zum 30.04.2013. Mit der Kündigungsbestätigung kam auch noch ein Schreiben von primamobile, dass wir unser im Vertrag enthaltenes Handy anfordern sollen. Das haben wir auch versucht, doch primamobile hat immer irgendeine Ausrede oder vertröstet uns. Wir haben mittlerweile 6 mal angerufen. Sie kümmern sich, sie haben Lieferschwierigkeiten, mein Mann muss selber anrufen (hat er dann auch getan) usw. Es tut sich nichts. Es ist kein Super Handy. Aber Vertrag ist Vertrag. Oder? Wir müssen unseren Vertrag erfüllen und primamobile kümmert sich nicht darum.
25.10.2012 | 22:13
Abteilung: Kundenbetreuung
Sehr geehrte Frau Kreiß,
sehr geehrter Herr Atif,
Ihre Beschwerde haben wir zur Kenntnis genommen, können diese jedoch nicht ganz nachvollziehen.
Herr Atif hatte uns am 16.04.2012 telefonisch den Auftrag erteilt, das Mobilfunkprodukt „8win magic“ bereit zu stellen. Hierzu haben Sie mit der SIM-Karte auch unsere schriftliche Auftragsbestätigung erhalten, in der Sie nochmals alle Vertragsdetails einsehen konnten und über das Widerrufsrecht belehrt wurden. Hiervon haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht, so dass ein Vertragsverhältnis wirksam zustande gekommen ist.
Eine Handy-Bestellung durch Herrn Atif, unseren Vertragspartner, ist erst am 22.10.2012 ordnungsgemäß erfolgt. Den Versand des bestellten Handys haben wir bereits vorgenommen, so dass das Gerät umgehend bei Ihnen eintreffen sollte.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit nun aufgeklärt ist. Selbstverständlich können Sie sich bei Rückfragen auch gern an unseren Kundenservice wenden. Diesen erreichen Sie nach wie vor unter 0180 - 577 46 26 (14 ct/min aus dem dt. Festnetz; Mobilfunkhöchstpreis max. 42 ct/min; Mo. -Fr.: 08.30 - 18.00 Uhr).
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Primamobile-Team
Falls der Anbieter dann tatsächlich am nächsten Tag noch mal nachhakt, kann man ihn immer noch freundlich abwimmeln.
Primamobile muss ja in irgenteiner Form belegen können das ein gültiger Vertrag zustande kam. Also entweder unterschriebener Vertrag oder irgentein voicerecording vom Telefongespräch.
Den Beleg einfach mal anfordern.
Irgentwas schriftliches bekommen?
Die 2 Wochen wiederuffsfrist beginnt IMMER erst ab dem Punkt wo man darüber schriftlich belehrt wurde. Dafür reicht ein Hinweis im Telefongespräch nicht aus.
Dumm nur, wer sich mit den rechtlichen Abläufen nicht auskennt und am Ende löhnt.
- Handy wurde am 30.10.2012 geliefert.
- Handy-Bestellung war schon am 12.09.2012! durch Herrn Atif bei Herrn Abdella von primamobile! Man beschwert sich doch nicht am 22.10.2012, wenn man an diesem Tag das Handy erst bestellt. Schwachsinn!
Wir wurden nur immer vertröstet und durften die Rechnungen bezahlen.
Fazit: Hinterher ist man immer klüger. Beim nächsten Telefongelaber wird gleich aufgelegt.
Wir hoffen nur, dass wir einigermaßen glimpflich aus dieser Sache herauskommen, denn über die Geschäftspraktiken dieser Firma kann man ja einiges nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich frage mich nur, in welchem Rechtsstaat wir eigentlich leben. Ich kann nur jeden vor dieser Firma primamobile warnen. Sobald die sich am Telefon melden, sofort auflegen!
Kann hier vielleich jemand berichten wie es bei euch ausging? Ich sehe es nicht ein für etwas zu zahlen dessen leistung ich nicht in anspruch genommen habe! die frage ist doch ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag besteht und wenn dann stehen die in der beweispflicht, richtig? und ein aufgezeichnetes Telefongespräch zur Qualitätssicherung ist vor Gericht nicht Beweis genug, oder?