Durch GLS gelöste Beschwerde. | 237 Views | 15.12.2012 | 16:25 Uhr
geschrieben von Inan Ince

GLS Germany (Berlin)

Unfähig, faul und gelogen wird auch

Bestell-/Kundennummer: TrackID 29VDP8

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

wie ich Ihnen bereits mitteilte, schafft es Ihr Fahrer nicht, mir ein Paket auf Anhieb auszuliefern. Grundsätzlich (laut Tracking) wird so getan, als wäre ich nicht zuhause und man hätte mir einen Paketschein hinterlassen.

Beides ist immer schlichtweg gelogen. Update: Der Status wurde gestern anschließend noch auf "eingelagert" geändert, weswegen ich (ohne Paketschein) bei meinem GLS-Shop vorbeiging, um es vielleicht auch so abholen zu können. Es stellt sich heraus, dass selbst "eingelagert" gelogen war und das Paket nicht da ist. Ich bitte Sie mich umgehend am Montag zu kontaktieren, um mich über den Verbleib des Pakets zu informieren, da der Inhalt sehr wichtig ist.

Zudem erwarte ich, dass Ihr Fahrer für diese wiederholte Unverschämtheit abgemahnt wird und soetwas nie wieder passiert. Von meiner Seite aus werde ich selbstverständlich versuchen, zukünftige Sendungen über einen kompetenten Dienstleister liefern zu lassen. Vielen Dank und mit besten Grüßen

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Meine Forderung an GLS Germany: Fahrer abmahnen; Vereinbaren eines verbindlichen Zustellungstermins mit mir


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.12.2012 | 15:07
Firmen-Antwort von: GLS Germany
Abteilung: Customer Service Schwerin

Sehr geehrter ReclaBoxler-3586341,

Ihre Zufriedenheit liegt uns sehr am Herzen, weshalb wir sehr bedauern, dass Sie Anlass zur Verärgerung hatten.

Gerne klären wir den Vorgang mit Ihnen direkt. Mailen Sie uns hierzu bitte Ihre Adressdaten, möglichst inklusive einer Rufnummer an: "dcs.carecenter spider monkey gls-germany.com". Hilfreich für die zeitnahe Klärung ist die Angabe einer betroffenen Paketnummer und / oder Track-ID.

Wir versichern Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten und eine zeitnahe Rückmeldung aus unserem Reklamationsmanagement.

Freundliche Grüße von Ihrem GLS-Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


17.12.2012 | 08:31
von ReclaBoxler-2619717 | Regelverstoß melden
Du kannst natürlich fordern, dass die Pakete ordentlich an Dich ausgeliefert werden und auch ansonsten nicht gelogen etc. wird. Aber Du kannst schlecht einfordern, dass ein bestimmter Mitarbeiter einer Firma abgemahnt wird. So etwas liegt einzig und allein im Ermessen des Arbeitgebers (GLS).

17.12.2012 | 12:54
von Inan Ince | Regelverstoß melden
Oh ok, dann bin ich lieber mal ruhig.

Ich kann natürlich fordern, dass der Fahrer abgemahnt wird. Widerspricht ja nicht deiner Aussage, dass es dennoch im Ermessen des Arbeitgebers liegt. Genauso wie auch eine Entschuldigung im Ermessen des Arbeitgebers liegt.

Wenn ich mir mal einen Auszug der Beschwerden zur GLS ansehe, dann finde ich diese Form des Versagens deutlich zu häufig. Jetzt verstehe ich auch, warum einige Anbieter für nicht ausgelieferte Pakete nicht zahlen.

17.10.2013 | 05:37
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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