Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 704 Views | 19.12.2012 | 21:59 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1186742

E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)

Seit 16 Monaten falsche Schlussrechnung

Bestell-/Kundennummer: 282020446060

Zum 30.08.2011(!) zogen wir um.

SCHLAGWORTE

Die entsprechende Schlussabrechnung wurde falsch erstellt und von uns bei der Hotline reklamiert. Die folgende Schlussrechnung: wieder falsch. Das wiederholte sich inzwischen über 7 Mal, immer wieder "korrigierte Schlussrechnung", immer wieder mit dem selben Fehler.

Im September beauftragte E.ON dann auch noch das Inkassobüro "Infoscore" aus Baden-Baden mit der Eintreibung der falschen Rechnungssumme. Nach weiterem Widerspruch und dem Versuch eines klärenden Schreibens, brieflich direkt an das Kundenservicecenter Landshut, kam nicht etwa eine Antwort, sondern jetzt sogar ein Drohbrief von Anwälten Haas&Kollegen, rein zufällig ebenfalls aus Baden-Baden, beauftragt von E.ON: entweder Zahlung oder gerichtliches Mahnverfahren. Das ist der vorläufige Höhepunkt.

Seit 30.08.2011, seit geschlagenen 16 Monaten, seit etlichen telefonischen Reklamationen und schriftlichen Widersprüchen, ist E.ON Bayern nicht in der Lage ist, eine korrekte Schlussabrechnung zu erstellen, sondern es bevorzugt, seine Kunden zur Zahlung überhöhter Rechnungen zu nötigen, mit Inkasso-Büros und Anwälten.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Nachdem ich mich als Kunde ignoriert, bedroht und genötigt fühle, reicht hier eine x-te "korrigierte Schlussrechnung" nicht mehr aus, sondern ich verlange endgültige Richtigstellung!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.01.2013 | 14:19
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrte Frau Strasser,

es tut uns leid, dass Sie sich über uns ärgern. Bitte entschuldigen Sie, dass Sie nicht sofort eine korrekte Rechnung erhalten haben. Erlauben Sie uns jedoch den Hinweis, dass wir Ihnen zwei Korrekturrechnungen geschickt haben.

Wir erhalten ein persönliches Anschreiben von uns, in dem wir Ihnen die aktuelle Rechnung erläutern. Aus unserer Sicht ist der Betrag korrekt.

Beste Grüße

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (5)


26.12.2012 | 22:06
von ReclaBoxler-1186742 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo!
. nun. es war nicht wirklich zu erwarten, dass sich an den weihnachtsfeiertagen jemand von E.ON der sache annimmt (oder?). geben wir den damen und herren noch etwas zeit.
gruß
monika strasser


31.12.2012 | 14:00
von ReclaBoxler-1186742 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute noch immer keinerlei Reaktion von E.ON Bayern.
Monika Strasser


05.01.2013 | 19:56
von ReclaBoxler-1186742 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Update: Bis heute noch immer keinerlei Reaktion von E.ON. Rein gar nichts.
Monika Strasser


07.01.2013 | 16:06
von Monika Strasser | Regelverstoß melden
+++ erhalten ein persönliches Anschreiben von uns, in dem wir Ihnen die aktuelle Rechnung erläutern +++
Erst einmal wird ein Inkassobüro und anschließend eine Anwaltskanzlei beauftragt. Und jetzt wird die Rechnung …„erläutert“? Eine seltsame Reihenfolge.

+++ Erlauben Sie uns jedoch den Hinweis, dass wir Ihnen zwei Korrekturrechnungen geschickt haben +++
+++ Aus unserer Sicht ist der Betrag korrekt +++

Interessant. Wenn der Betrag aus der Sicht von E.ON doch korrekt ist, warum werden dann (wieder einmal) zwei Korrekturrechnungen verschickt? Ich erlaube mir anzumerken, dass ich ganz offensichtlich kein Einzelfall bin. Sogar der Bayerische Rundfunk befasst sich inzwischen damit ( www.br.de/radio/bayern2/sendungen/notizbuch/service/Aerger-stromanbieter-Eon-abrechnung-100.html )

Ich ahne Schlimmes. Aber ich berichte hier gern, was das „Erläuterungsschreiben“, das unterwegs sein soll, ergeben hat.

Monika Strasser

13.01.2013 | 11:45
von ReclaBoxler-1186742 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Drei Tage, nachdem E.ON hier eine Stellungnahme postete, traf tatsächlich die angekündigte Post ein. Und tatsächlich hat sich dadurch nun die Sache geklärt. Nach geschlagenen 17 Monaten. Man möchte es kaum glauben. Allerdings muss dazu angemerkt sein: Die Richtigkeit der Schlussrechnung ist ohne das beigefügte „Erläuterungsschreiben“ (siehe oben Stellungnahme E.ON) in keiner Weise nachvollziehbar. Ein Ding der Unmöglichkeit. Aus dem „Erläuterungsschreiben“ geht ebenso wenig hervor, ob die Beauftragung von Inkassobüro und Anwaltskanzlei zurückgenommen wurde. Zudem entschuldigt sich E.ON zwar für vorherige falsche Schlussrechnungen, allerdings nicht für den dadurch verursachten unnötigen Ärger auf Kundenseite. Ich denke, man hätte durchaus erwarten können, dass E.ON nicht einmal 5 Euro „Entschädigung“ anbietet, dafür, dass man sich 17 Monate lang mit dem Kundenservice, Inkassobüros und Anwälten herumschlagen, etliche Telefonate und Briefe schreiben musste, um eine Sache zu klären, die – schon rechtlich, vom Kundenservice ganz zu schweigen – nicht Aufgabe des Kunden ist.
Monika Strasser




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