Durch eBay gelöste Beschwerde. | 3126 Views | 08.01.2013 | 19:11 Uhr
geschrieben von Notfunny

eBay (Kleinmachnow)

Artikel verkauft und vom Käufer beschädigt zurückgeschickt

Bestell-/Kundennummer: Artikelnr. 300830206924

Ich habe über EBAY einen REITSATTEL wie beschrieben, privat und ohne Option der Rücknahme verkauft:

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1 reclabox beschwerde de 57926 thumb
2 Bilder

"Original portugiesischer Sattel PORTUGUESA, braunes Glattleder, 18", ca. 9 Kg., mittlere Kammer, Sitzfläche (34 cm) mit rutschfestem Moosgummi überzogen, sicherer komfortabler Sitz, silberfarbene rostfreie Beschläge, fast ein Jahr alt, sehr gut gepflegt. Keine Risse, Löcher oder sonstige Beschädigungen. Einige Stellen sind dunkel verfärbt. Drei Kurzstrippen pro Seite. Der Sattel kann in xxxxx besichtigt/gekauft werden."

Dem Käufer gefiel ein von mir auf dem Glattledersitz mit Doppelklebeband befestigter antirutsch-Moosgummi nicht, obwohl dieser Gegenstand des Artikels und der Beschreibung war. Er hätte sich vor dem Kauf bei mir informieren oder mein Angebot den Sattel zu besichtigen in Anspruch nehmen müssen. Bei dem Versuch, den Moosgummi vom Sattel zu entfernen (was mit zerreißen des Moosgummis verbunden war), hat er festgestellt, dass das Klebeband eine hellere Verfärbung hinterlässt und meldet bei EBAY den Fall als "Artikel stark abweichend von der Beschreibung". EBAY bittet mich den Artikel zurückzunehmen, womit ich nicht einverstanden war, einen vom Käufer manipulierten Artikel im Wert von 280,- Euro zurückzunehmen.

Als Folge wurde meinem Paypalkonto der erhaltene Betrag ins Minus gestellt und der Fall zugunsten des Käufers entschieden, während ich ohne Geld und mit einem beschädigten Sattel zurückbleibe.

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Meine Forderung an eBay: Der Käufer hatte keinen Anspruch auf Umtausch, hat den Sattel beschädigt und muss ihn deshalb behalten.


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (16)


08.01.2013 | 21:09
von ReclaBoxler-9815424 | Regelverstoß melden
Da staune ich aber, ehe eBay sich einschaltet, kann normale Weise die Welt unter gehen.
Fazit: Keine Paypal Zahlung mehr anbieten, dann können die sich das Geld nicht einfach mal so zurückbuchen.
Wie reagiert eBay denn auf Ihre Gegendarstellung? (Lassen Sie mich raten-überhaupt nicht)
Irgendwie triffts immer die Falschen. Schw. Schafe unter den Verkäufern kommen genauso durch, wie schw. Schafe unter den Käufern.

08.01.2013 | 21:35
von ReclaBoxler-9118314 | Regelverstoß melden
Das ist es ja! Unterstützung erhält nur der Käufer. Ich als Verkäufer wurde von Anfang an nur eindringlich gebeten den Artikel zurückzunehmen, obwohl die eigene EBAY-Regel besagt, dass Ware von Privatverkäufern nicht zurückgenommen wird!

08.01.2013 | 21:57
von ReclaBoxler-9815424 | Regelverstoß melden
Wie rechtfertigen die bei eBay denn, das sie ihren eigenen Bestimmungen zuwider handeln?
In jeder Privatauktion steht, das es keinen Umtausch bzw. Rücknahme des Artikels gibt.
Dort trägt immer der Käufer das Risiko.
Ich als Käufer habe mal einen Artikel ersteigert, bezahlt und nie erhalten.
Ich konnte mich auf den Kopf stellen, eBay hat den Verkäufer einmal angeschrieben und das wars dann.
Im nachhinein gabs unzählige negative Bewertungen, wegen nicht erhaltener Artikel und er durfte noch ungehindert 2 Jahre sein Unwesen treiben.

08.01.2013 | 22:04
von ReclaBoxler-1613526 | Regelverstoß melden
Das wundert mich leider überhaupt nicht, solche Fälle habe ich selbst bei einigen VK's schon etliche Male beobachten können. Genau aus diesem Grund ist PayPal als Zahlungsmethode bei all meinen Auktionen deaktiviert. -Das ist wirklich das Einzige was man gegen diese Ungerechtigkeit, die von eBay auch noch unterstützt wird, machen kann.

08.01.2013 | 22:12
von ReclaBoxler-9020901 | Regelverstoß melden
EBay ist da leider nur Vermittler.

Deshalb bleibt Ihnen leider nichts anderes übrig, als den Käufer direkt zu Verklagen. Denn unabhängig von der Entscheidung von eBay, dem Käufer das Geld zurück zu geben, bleibt Ihr Anspruch bestehen. Allerdings, wie geschrieben, nicht gegen eBay, sondern nur gegen den Käufer.

Und zum Stichwort, keine Rücknahme bei Privatkauf, das muß man noch nicht mal rein schreiben. Das gilt automatisch. Nur die Gewährleistung muß man auch als Privatperson aus schließen.

Der Ausschluss gilt natürlich nur, wenn die Sache genau der Verkaufsbeschreibung entspricht. Bei Abweichungen oder Mängeln die nicht in der Beschreibung Standen, dann muß man den Artikel trotzdem auch als Privatperson reparieren oder zurück nehmen.

08.01.2013 | 22:25
von ReclaBoxler-9815424 | Regelverstoß melden
Würde mich mal interessieren, wie man den Fall lösen soll (kann).
Am Ende steht Aussage gegen Aussage.
Der eine sagt, der Mangel war vorher nicht vorhanden und ist auch nicht Bestandteil der Auktion und der Andere sagt der Mangel war da und deshlb (weil ich nicht hingewiesen wurde) beanstande ich den Artikel und will mein Geld zurück.
Im nachhinein wäre es wahrscheinlich schlauer gewesen, nur Abholung anzugeben, dann könnte man dies Vorort klären, aber dabei hat man natürlich nicht die Bandbreite der Käufer.

08.01.2013 | 22:32
von Nachgefragt | Regelverstoß melden
280€ würde ich persönlich nicht als Lehrgeld hinnehmen.
Hier streiten sich schließlich auch andere um 5,90€.
Den Käufer verklagen wird aber schwierig, bis unmöglich.
eBay ist schon in einer Form mitbeteiligt, schließlich streichen die sich die Provision für den Verkauf ein, also sollen die auch für den Verdienst handeln.
Schließlich dürfen die auch nur für erfolgreiche Vermittlungen kassieren.

08.01.2013 | 22:39
von ReclaBoxler-9815424 | Regelverstoß melden
Genau, erst kassieren und sich dann als Richter über Recht oder Unrecht aufspielen.
Also ich würde auch in jeden Fall an eBay bzw. Paypal dran bleiben.
Die müssen Ihnen ja auch irgendwie beweisen, das der Makel bei Verkauf bestanden hat, was den Fall der Gewährleistung beinhalten würde.
Das sollte für die schlichtweg unmöglich sein.
Also dran bleiben und gegen (eBay) Paypal vorgehen.
Schade nur das immer weniger Verkäufer diesen Vorteil der Bezahlung anbieten, bei derart fie. sen Käufern.

08.01.2013 | 23:44
von ReclaBoxler-9118314 | Regelverstoß melden
Paypal verweist einfach auf eBay, so muss er seiner Verkäuferschutzregel nicht nachkommen: "Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der Transaktion 6E880655WX140862V.

Dankeschön, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage bezüglich eines Antrages auf Käuferschutz an uns gewandt haben.

Da Ihr Käufer beim Einreichen dieses Falles angegeben hat, dass eBay die Untersuchung durchführen soll, haben wir nur eingeschränkten Zugriff auf den aktuellen Stand dieser Untersuchung - daher möchte ich Sie bitten, sich hierfür direkt an die Kollegen von eBay zu wenden.

Ihr Fall wird bei eBay unter der Bearbeitungsnummer 5021866737 geführt - Zugriff darauf haben Sie auch jederzeit über Ihr eBay-Mitgliedskonto unter "Probleme klären".

Und so können Sie mit eBay Kontakt aufnehmen:

Gehen Sie auf die eBay.de Website.
Klicken Sie am Ende der Seite auf "Kontakt".
Loggen Sie sich in Ihr eBay-Konto ein.
Bitte geben Sie im Betreff "eBay-Anfrage" ein, da es ansonsten automatisch an PayPal weitergeleitet wird.
Schildern Sie Ihr Problem.
Bei einer Frage zu diesem Fall und dem eBay-Käuferschutz bei Verwendung von PayPal allgemein, wählen Sie bitte kostenlose Hotline 0800 723 5703. Für allgemeine Fragen erreichen Sie den eBay-Telefonsupport täglich von 9.00 bis 22.00 Uhr unter der kostenlosen Hotline 0800 723 5706.

Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

Viele Grüße,

PayPal-Kundenservice"

09.01.2013 | 09:17
von Horst NN | Regelverstoß melden
Ihre Schilderung zeigt mal wieder, dass es grundsätzlich riskant ist, wenn man anderen Personen/ Institutionen die Verfügung über eigene Konten erteilt.
Also als Verkäufer besser keine Paypal-Zahlung anbieten, sondern nur direkte Überweisung auf das Privatkonto oder Barzahlung bei Abholung.
Ich wüsste in Ihrem Fall auch keinen rechten Rat, wie man das klärt.

Aber Danke für das abschreckende Beispiel!

09.01.2013 | 10:51
von ReclaBoxler-1886232 | Regelverstoß melden
Ich würde zuerst einen Fall auf eBay eröffnen und zwar unter "Ein Käufer missbraucht das eBay Käuferschutzverfahren" (Link pages.ebay.de/help/sell/handle-problems.html#ebp ).

Dann einen Screenshot von dem beendeten Angebot, also Artikelbeschreibung, sonstige Hinweise und ganz wichtig die Bilder abspeichern.

Und zeitgleich PayPal darüber informieren, das der Käufer den Käuferschutz mißbraucht.

Oft hilft es auch schon Käufern mit einer Anzeige (Betrug) unter Druck zu setzen. -Würde ich auch jedenfall dem Käufer mitteilen, und ggf. Anzeige erstatten.

09.01.2013 | 10:55
von ReclaBoxler-1886232 | Regelverstoß melden
Sie sollten auf eBay einen Fall wegen m. iss. b. rauch des Käuferschutz eröffnen (muss das so schreiben, weil der RB Filter wieder spinnt). Hier der Link ( pages.ebay.de/help/sell/handle-problems.html#ebp)

Machen Sie einen Screenshot von dem beendeten Angebot (Artikelbeschreibung+Bilder). Und dann würde ich nochmal den Käufer kontaktieren, und ihm/ihr mit einer Anzeige wegen Be. t.r. u. g drohen (hilft meistens schon), sollte er/sie Ihnen nicht unverzüglich den Kaufbetrag zurück überweisen.

PayPal anschreiben, Screenshot des Angebots, und vorher-nacher Bilder anhängen, mitteilen das der Käufer das Käuferschutzprogramm m. i.s. s. b. r.a. u.c. h. t hat. ggf. Anzeige erstatten.

09.01.2013 | 20:51
von ReclaBoxler-8417401 | Regelverstoß melden
EBay hat jetzt Bilder angefordert. es tut sich was.

10.01.2013 | 16:16
von ReclaBoxler-9613224 | Regelverstoß melden
Nie wieder eBay und Paypal, das ist klar!

15.01.2013 | 20:58
von Notfunny noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Alles schweigt. Sattel beschädigt, Geld weg.


16.01.2013 | 20:17
von Notfunny gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Frau xxx,

wir haben Ihre Beschwerde von der Firma ReclaBox erhalten. Die eBay-Geschäftsführung hat uns als zuständige Fachabteilung mit der Klärung Ihres Anliegens beauftragt.

Sie wandten sich an uns, da der Problemfall 5021866737 zu Ihren Ungunsten entschieden wurde und sie eine erneute Prüfung des gemeldeten Problemfalles wünschen. Sie haben eine Rücksendung des Artikels „Iberischer, spanischer, portugiesischer Sattel, braun“ vom Ihrem Käufer erhalten, aber leider war der Artikel beschädigt.

Zunächst sei betont, dass wir die Schwierigkeiten, die Sie mit der Transaktion für Artikel 300830206924 hatten, sehr bedauern.
Nach Überprüfung des gemeldeten Problemfalles freuen wir uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir aus Kulanz – ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage – Ihnen den Betrag in Höhe von € 288.90 erstatten. Der Betrag wird in den nächsten 6-10 Arbeitstagen Ihrem PayPal-Konto gutgeschrieben.
Frau xxxx, wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein und wünschen Ihnen für die Zukunft ausschließlich positive Erfahrungen auf unserem Online-Marktplatz.

mit freundlichen Grüßen
EU Office of the President




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