Durch simyo gelöste Beschwerde. | 691 Views | 21.01.2013 | 14:58 Uhr
geschrieben von Anthony Goeman

simyo (Düsseldorf)

Wo ist bei Simyo der Service?

Bestell-/Kundennummer: (Letzte) Contact ID:E3230815

Ich wollte meine Bankverbindung über "mein simyo" ändern. Simyo hatte jedoch ein technisches Problem: "Wir stehen gerade unter Strom! Der Sever ist gerade leider überlastet". Ich habe das mehrmals probiert und immer diese Meldung erhalten.

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Später hieß es dann in einer scheinbar automatisierten E-mail von "Frau Lehmann", dass meine "persönlichen Angaben" geändert wurden.

Nach mehrmaligen E-mails und Fax-Übertragungen erhielt ich die Antwort, dass ich mehrmals aufgefordert worden wäre, von meinem neuen Konto aus 1 EURO zu überweisen etc.

Ich hatte aber schon bei der ersten Rücklastschrift das (in meinen Augen schon zu unrecht) eingeforderte Geld für die Rücklastschrift plus Prepaid Betrag überwiesen. Da kam Simyo abermals mit einer zweiten Rücklastschrift daher.

Ich habe so etwas bürokratisches selten erlebt und verstehe nicht, warum hinter der service spider monkey simyo.de Adresse kein wirklicher Service steckt. Simyo hat mich trotz mehrfacher Aufforderung nicht auf meiner durch Simyo selbst vergebenen Mobilrufnummer angerufen.

Die Antwort hat mir mal wieder gar nicht weiter geholfen: ich solle dafür Verständnis haben, dass ich von meinem gemeldeten E-mail-Account schreiben soll, mit dem ich bei Simyo gemeldet bin. "Diese Maßnahme dient dazu, einen Missbrauch Ihrer simyo Karte zu vermeiden". Keine Entschuldigung, keine Tätigkeit seitens Simyo!

Klingt für mich, als ob Simyo nur die Hand aufhält, keinen Finger krumm macht und dafür auch noch um Verständnis bittet. Ich habe jetzt keine Lust mehr auf dieses Kasper-Theater!

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Meine Forderung an simyo: Entsperren meines "mein simyo" Accounts, Stornierung der Rücklastschriftgebühr Nr. 2, Rückabwicklung meiner zu unrecht eingetriebenen Rücklastschriftgebühr Nr. 1


 
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Kommentare und Trackbacks (6)


22.01.2013 | 11:05
von ReclaBoxler-4124141 | Regelverstoß melden
So, heute wurde ich von einem zugegebener Maßen freundlichen Simyo-Mitarbeiter angerufen. Die Kontoverbindung ist scheinbar bereits im System. So wie ich es verstehe, braucht das Simyo-System dennoch die Überweisung von 1,- EUR als Bestätigung (?)
Mein Account von "mein Simyo" ist zwar immer noch gesperrt, aber wenigstens scheint der Stein ins Rollen zu kommen.
Danke an die ReclaBox!
Wenn dann alles okay ist (Mein Simyo etc), muss ich dann mal raus finden, wie an den Fall in der ReclaBox als erledigt kennzeichnen kann.

25.01.2013 | 14:05
von Anthony Goeman Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Tja, ich habe gerade einen Simyo- Mitarbeiter angerufen.
Leider will Simyo nur Geld verdienen. Ich werde wohl den Anbieter wechseln müssen. Wenn der Service von Simyo so weiter macht, ist das keine gute Werbung. Das spricht sich früher oder später herum. Wenn ich schon selber meine Kontoverbindung nicht online ändern kann, weil Simyo technische Probleme hat, werde ich bestimmt nicht ein zweites Mal eine zu unrecht geforderte Gebühr für eine Rücklastschrift überweisen. Eine bodenlose Frechheit vom Simyo-Mitarbeiter zu sagen, dass ich mit dieser Information tun kann was ich möchte!

Wieder einmal keine Entschuldigung und schon gar keine befriedigende Lösung.

Zur Erinnerung: Simyo hatte technische Probleme, so dass ich meine aktuelle Kontoverbindung nicht ändern konnte. Da kann ihr unverschähmter Mitarbeiter noch so sehr auf die Simyo AGB verweisen.

Ich verweise nochmals auf das Gerichtsurteil gegen 1&1.

Die Klausel, nach der 1&1 berechtigt ist, für Rücklastschriften "eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro pro Lastschrift zzgl. der für 1&1 angefallenen Bankgebühren" zu verlangen, stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Zwar entstehen laut Gericht "durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Unternehmers. " 1&1 habe daher die Kosten selbst zu tragen.

Der Fall geht jetzt endgültig an die Öffentlichkeit - keine gute Werbung!

28.01.2013 | 16:30
von Anthony Goeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe dem Geschäftsführer einen Brief und der Aufsichtsbehörde einen "Kopie"-Brief geschrieben:

.

Guten Tag Herr Biagosch!

Es geht abermals um zwei von Ihnen zu Unrecht geforderten Gebühren für Rücklastschriften.

Ich hatte bereits bei der ersten Rücklastschrift erklärt, dass ich selber meine Kontoverbindung online nicht ändern konnte, weil Simyo technische Probleme hatte (siehe nochmals Anhang).

Nun wurde von mir ein zweites Mal eine Rücklastschriftgebühr verlangt.
Auf meine unzähligen E-Mails und Faxe erhielt ich wieder einmal keine Entschuldigung und schon gar keine befriedigende Lösung.

In einer E-Mail vom Freitag, 25. Jan 2013 16:49:55 schreiben Sie sogar:
"Nach Überprüfung Ihrer Daten können wir keine Sperrung des Online-Zugangs zu "Mein simyo" feststellen. "

Ihr Service lässt leider sehr zu wünschen übrig und ist alles andere als "einfach" wie in der Werbung beschrieben, sondern absolut unzureichend und kundenunfreundlich.

Nachdem sich Ihrerseits keine Lösung finden ließ, habe ich den zu Unrecht geforderten Betrag unter Vorbehalt überwiesen, damit ich endlich wieder Zugang zu meinem "Mein-Simyo" Account erhalte.

Ich verweise nochmals auf das Gerichtsurteil gegen 1&1:
Die Klausel, nach der 1&1 berechtigt ist, für Rücklastschriften "eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 9,60 Euro pro Lastschrift zzgl. der für 1&1 angefallenen Bankgebühren" zu verlangen, stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden dar. Zwar entstehen laut Gericht "durch das vertragswidrige Verhalten einer bestimmten Anzahl von Kunden dem Unternehmer Aufwendungen. Dieser Verwaltungsaufwand gehört jedoch zum Aufgabenkreis des Unternehmers. " 1&1 habe daher die Kosten selbst zu tragen.

Da das Einpflegen meiner Kontoverbindung meinerseits aufgrund Ihrer technischen Probleme nicht möglich war, lautet meine Forderung an Sie:

Rücküberweisung von 15 EURO für die erste zu Unrecht geforderten Gebühr (abzüglich 5 EURO Ihrer "Kulanz"gutschrift) + 8,50 EURO für die zweite zu Unrecht geforderte Gebühr
+ Betrag für Telefonate mit Ihrem Service*

Meine Kulanz besteht aus dem Erlassen einer Gebühr für meine Arbeitszeit, Faxe und Porto und Ausfall mobiler Kommunikation, das Ihr technisches und organisatorisches Versagen verursacht hat.

Ich erwarte Ihre Überweisung des Betrages von 18,50 EURO + Betrag für Telefonate mit Ihrem Service* entweder als Simyo-Guthaben (meine "Kulanz") oder auf mein aktuelles Konto, dass Ihnen schon länger bekannt ist:

.


30.01.2013 | 09:17
von Anthony Goeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich ärgere mich gerade über meine eigene Dummheit, Simyo noch einmal etwas überwiesen zu haben, auf das sie eigentlich nicht mal Anspruch hätten. Ich dachte wirklich, dass nach der Überweisung der Rücklastschriftgebühr + Aufladung mein Account wieder frei geschaltet wird. Das ist aber offensichtlich nicht der Fall. Statt dessen bekomme ich doch tatsächlich eine Einladung für eine Umfrage von Simyo, Sie würden Ihren Service verbessern wollen. Tja, dazu müßten sie erst mal einen Service bieten.


13.02.2013 | 09:32
von Anthony Goeman noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Danke ReclaBox, dass Sie noch einmal nachfragen. Nein, das Problem ist noch nicht gelöst. Simyo behauptete zuletzt, mir meine zu viel entrichteten Beträge zurück überwiesen zu haben. Ich habe gefragt, wann die Buchung denn gewesen sein soll, da auf meinem Konto definitiv nichts eingegangen ist. Für mich grenzt dieser Fall an arglistiger Täuschung. Wo bekommt man als Verbraucher (kostenlosen) Rechtsbeistand. So eine Firma hat schließlich seine eigene Rechtsabteilung. Als Verbraucher muss man doch auch zu seinem Recht kommen.


06.03.2013 | 11:47
von Anthony Goeman gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langwirigem E-mailverkehr wurden mir die zu viel und zu unrecht entrichteten Beträge zurück überwiesen.
Mein Fazit: bei so einem großen Unternehmen muß man als "kleine" Privatperson lange auf sein Recht pochen. Jedenfalls hat es in meinem Fall etwas gebracht. Mir ging es eigentlich nicht nur ums Geld, sondern auch um eine Entschuldigung, die leider bis heute nicht erfolgte. Ich denke es liegt, wie schon erwähnt, an der größe des Unternehmens.




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