Durch Hermes gelöste Beschwerde. | 2364 Views | 21.03.2014 | 08:27 Uhr
geschrieben von Christian Krah

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Transportschaden am Fernseher - Hermes verweigert Schadensersatz

Bestell-/Kundennummer: 01059151831048

Ich habe einen neuen versiegelten LED Fernseher bei eBay für 411 € (371 € Auktionspreis + 40 € Versandkosten mit Hermes) ersteigert. Leider ist der Fernseher, welcher neu und versiegelt gewesen ist, aufgrund eines Transportschadens am Display beschädigt worden.

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3 Bilder

Hermes wurde der Schaden gemeldet und man hat sofort die Regulierung abgelehnt. Ich habe schon des Öfteren vergleichbare Fälle im Internet gefunden, wo sich Hermes weigert den Schaden zu begleichen. In meinem Fall wurde der TV einfach an eine nicht autorisierte Empfängerin abgegeben und die Dame, welche den TV ausgeliefert hat, hat sich nicht an die vom Hersteller empfohlene Transportregel (2 Personen) gehalten. Die Dame, welche den TV angenommen hatte, sagte mir, dass der TV von einer Hermes-Mitarbeiterein alleine an die Tür geschleppt worden ist.

Ich habe sofort nach Bemerken den Schaden mit folgendem Schreiben gemeldet.

Sehr geehrte Frau K.,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen über die zeitnahe Zusendung des erforderlichen "Schadensmeldungsformulars" bedanken. Im Anhang finden Sie die angeforderten Fotografien, ausgefülltes Formular, Bankverbindung und eBay-Auktionsbeschreibung.

Allerdings muss ich Ihnen leider mitteilen, dass sich der Verkäufer des Artikels nicht mehr meldet und ich daher nicht die ursprüngliche Kaufrechnung sowie die original Hermesquittung bereitstellen kann. Allerdings möchte ich bitten, dass Hinweis 4. Ihres Formulars nicht zum Tragen kommt. Ich wünsche keine Gewichtsabrechnung nach den gesetzlichen Vorgaben, sondern möchte meine kompletten Schaden von 411 € (371€ Artikel + 40€ Versandkosten) erstattet bekommen, wobei meine Aufwendungen tatsächlich höher sind (Telefongebühren, etc.)

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Weiterhin möchte ich ergänzende Angaben zur Verpackung machen:

- Das TV-Gerät hat sich in einem versiegelten Karton befunden. D.h., es wurde so verpackt ausgeliefert, wie es bspw. Amazon an seine Endkunden ausliefert.

- Der Karton wurde entgegen der Herstellerangabe, dass zwei Personen zum Transport notwendig sind, lediglich von einer Person an die Haustür gebracht.

- Das Paket wurde von einem nicht autorisierten Empfänger angenommen; ich habe keine Empfangsvollmacht für andere Personen ggü. Hermes ausgestellt.

- Die Beschädigungen des TV-Gerätes weisen darauf hin, dass etwas auf den Karton gefallen ist oder Karton geworfen wurde. Der Karton hat lediglich kleine Beulen, welche vermutlich im normalen Bereich liegen, daher konnten keine Beanstandung bei Anlieferung festgestellt werden.

- Ich habe 2 Wohnsitze und war erst Freitag wieder zu Hause, wobei das Gerät Mittwoch angeliefert wurde. Der Schaden wurde sofort nach Bemerken gemeldet.

Falls eine Bearbeitung ohne die Kaufrechnung und Originalquittung nicht möglich sein sollte oder man nicht den entstandenen Schaden von 411 € erstatten möchte, dann bitte ich um eine Mitteilung.

Viele Grüße

Christian K.

Danach wurde die Rechnung noch nachgereicht.

Ich bekam am 19.03.2014 folgende Antwort auf den Schadensfall.

SCHLAGWORTE

Sehr geehrter Herr K.,

wir bedauern sehr, dass Sie Anlass zur Beanstandung unseres Services hatten.

Leider ist es uns anhand der von Ihnen gemachten Angaben nicht möglich, eine Haftung für die Beschädigung Ihrer Sendung zu übernehmen.

Die originale Herstellerverpackung ist für den Versand von Stückgut nicht geeignet. Unter Punkt 2.2.2. der Verpackungsrichtlinien, zu finden auf unserer Homepage, ist dies so verankert. Da die Sendungen streckenweise über Fließbänder transportiert werden, muss die Originalverpackung durch geeignetere Verpackungsmaterialien ersetzt werden. Eine Originalverpackung ist nicht zwingend für den Einzelversand ausreichend, da der Hersteller seine Ware im palettierter Form versendet und diese deshalb nicht den gleichen Transportbelastungen unterliegt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall nicht anders entscheiden konnten.

Michaela P.

Kundenservice

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH

Daraufhin habe ich folgende Email erwidert.

Sehr geehrter Herr P.,

leider kann ich Ihren Ausführungen nicht zustimmen, da bspw. Amazon und andere Versandhäuser diesen Artikel genauso ausliefern. Allerdings ist es für mich unverständlich, dass Pakete an nicht autorisierte Empfänger abgegeben werden und dass die Hersteller vorgeschriebene Transportweise (2 Personen) nicht eingehalten wird. Weiterhin ist für mich schleierhaft, dass Sie dann solchen Pakete abholen. Der Inhalt war bekannt. Ich habe soeben die telefonische Hotline meiner Rechtschutzversicherung genutzt, eine Rechtsanwältin sagte mir, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben und somit für den Schaden haften müssen.

Mein Fall ist vergleichbar mit diesem de.reclabox.com/beschwerde/65816-hermes-logistik-gruppe-deutschland-hamburg-transportschaden-am-fernseher-hermes-verweigert-schadensersatz

Ich werde selbstverständlich meinen Fall mit meinen Ausführungen auch bei Reclobox.com und überall anders publik machen, dafür werden Sie Verständnis haben.

Letztendlich setze ich Ihnen hiermit eine Schadensregulierungsfrist bis zum 04.04.2013, sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, d. h. Sie erstatten meinen Schaden von 411 € nicht, werde ich juristische Schritte gegen Ihr Unternehmen einleiten.

Meine Bankverbindung lautet:

Viele Grüße

Christian K.

Ich bin mal auf die Reaktion gespannt. Nach Rücksprache mit meiner Anwältin, die glücklicherweise von meiner Rechtschutzversicherung bezahlt wird, kann man davon ausgehen, dass Hermes zahlen muss. Hieraus kann man den Schluss ziehen, dass man zum Versender besser einen anderen Dienstleister verwenden sollte. Das Resultat sprich für sich, siehe Bilder. Es ist schon wunderbar 28 € Porto kassieren, Schaden verursachen und nicht zahlen wollen.

Ich werde euch über den Ausgang informieren.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung des mir entstandenen Schadens von 411 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.03.2014 | 08:54
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Herr Krah,

es tut uns leid, dass Ihre Sendung beschädigt zugestellt wurde.

Gerne werden wir eine erneute Prüfung einer Haftungsübernahme veranlssen.

Hierzu bitten wir Sie uns eine Email an socialmedia spider monkey hermes-europe.de zukommen zu lassen.

Als Bertreff geben Sie bitte die Reclabox ID 75323 an.

Für Ihre freundliche Mithilfe bedanken wir uns.

Beste Grüsse

Ihr Hermes Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (9)


22.03.2014 | 10:32
von Christian Krah | Regelverstoß melden
Leider habe ich den artikel lediglich geschickt bekommen und hatte daher keinen einfluss auf die versandweise oder den beauftragten dienstleister. des weiteren habe ich schon oft fernseher gesendet bekomme. die fernseher die von tnt oder dhl geliefert worden sind, wurden alle ohne schäden ausgeliefert. vorallem vergessen sie den umstand, dass hermes das paket bei einer nicht autorisierten person abgeben hat oder ist dies ihrer ansicht ebenfalls kein problem. ausserdem hat mein bruder ebenfalls einen fernsehrer bei amazon bestellt. die dame von der post, sagte, dass sie den tv nicht ausladen darf und er hat ihn selbst ausgeladen und der fernsehr kam unbeschädigt (verpackung identisch), den schluss hieraus kann wohl jeder selbst ziehen. scheinbar ist p. schmidt kein jurist, da man mir hierzu die oben beschriebene auskunft erteilt hat "dienstleiser muss haften, da sorgfaltspflich verletzt". ich bin gespannt was hermes anbietet, ansonsten lege ich klage ein. ist ja kein problem, wenn man eine rechtschutzversicherung ohne selbstbeteiligung hat. allerdings kommt hermes erst ab 5.4 in verzug, daher haben die ja noch genügend zeit "vernünfitg" zu werden und für ihren fehler einzustehen. man muss sich vorstellen, dass man den kunden 28€ abzockt, die ware unbrauchbar macht und dann verweigert den schaden zu begleichen.

22.03.2014 | 18:33
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Ich bin kein Jurist, aber mich würde interessieren was die RA ihrer Rechtschutzversicherung dazu sagt das sie augenscheinlich keine Belege (Rechnung, Quittung) für den Kauf besitzen
So steht es jedenfalls in Ihrer Beschwerde. Ich gehe nicht davon aus das Hermes den Schaden komplett übernehmen wird. Aber sie halten ja auf dem laufenden.

22.03.2014 | 18:47
von Christian Krah | Regelverstoß melden
Die belege sind laut der rechtschutzversicherung nicht notwendig. man sagte mir, dass eine kopie der kaufbestätigung von eBay ausreichend ist. weiterhin habe ich den gleichen artikel bei 3 onlinehändlern herausgesucht und das angebot als hardcopy mit versendet (jedesmal mind. 100 euro teurer als meine forderung). weiterhin ist es doch völlig sinnlos, dass hermes die original quittung für den versand haben will, da der vorgang doch auch beim dienstleister vorliegt. allerdings wurde der verkäufer der mir den fernseher verkauft aktiv und hat mir die beiden belege im original zukommen lassen. wenn hermes nicht zahlt geht es eben vor gericht. die deckungszusage der versicherung zu bekommen scheint kein problem zu sein, da man mir sagte, dass die sache recht eindeutig sei und hermes für den schaden verantwortlich ist. macht ja auch sinn, warum geben die auch die sendung einfach bei irgendwem ab. man sollte sich gedanken machen, ob der empfänger auch befugt ist die ware anzunehmen

24.03.2014 | 09:17
von Christian Krah noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo, bisher gab es keine weitere Reaktion. Hermes hat erneut sämtlicher Unterlagen angefordert, allerdings nicht weiter reagiert. Sobald ich eine Reaktion erhalte werde ich dies mitteilen.

Viele Grüße

Christian Krah


24.03.2014 | 09:26
von Hermes Germany GmbH | Regelverstoß melden
Hallo Herr Krah,

wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Wir danken im Voraus für Ihre Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hermes Kundenservice

27.03.2014 | 08:36
von Christian Krah | Regelverstoß melden
Nun hat Hermes, eine, wie die es nennen freiwillige Kulanzleistung von 200 € angeboten. Allerdings wird mit keiner Silbe erwähnt, weshalb die Ware denn bei einer nicht empfangsberechtigten Person abgegeben wird. Weiterhin wurde in den Antwortschreiben die Tatschae ingnoriert, dass der Inhalt eines versiegelten Karton in versandüblicher Verpackung beschädigt worden ist. Ich fordere natürlich weiterhin den vollen Betrag von 411 € ein, so hat es mir meine Rechtsanwältin auch empfohlen. Am 4.4.14 endet die Schadensregulierungsfrist, ich bin gespannt, ob ich noch mal eine Antwort von Hermes erhalte.

31.03.2014 | 09:30
von Christian Krah noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hermes hat sich nun dazu bereit erklärt, die restlichen 211 Euro zu erstatten. Eine Teilerstattung von 200 Euro habe ich bereits erhalten. Sobald der Restbetrag von 211 Euro eingegangen ist, werde ich dies mitteilen


02.04.2014 | 10:53
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


02.04.2014 | 10:54
von Christian Krah | Regelverstoß melden
Die restlichen 211 Euro wurden nun durch Hermes beglichen. Der Falls ist für mich abgeschlossen.

14.04.2014 | 11:49
von Christian Krah gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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