Durch E-maxx gelöste Beschwerde. | 2095 Views | 12.05.2014 | 17:32 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7243314

E-maxx GmbH (Usingen)

Kein Geld zurück, keine Anmeldung beim Gewerbeamt, polizeibekannt

Bestell-/Kundennummer: 407617

Folgende Ereignisse in chronologischer Reihenfolge:

SCHLAGWORTE

26.04.: Ich bestellte ich bei E-maxx einen Fernseher, den ich auch sofort per Vorkasse zahlte. Erst nacher (mein Fehler) informierte ich mich im Netz über diese Firma. Von den katastrophalen Bewertungen abgeschreckt, widerrief ich per Mail dem Kaufvertrag noch am gleichen Tag mit der Bitte um unverzügliche Rücküberweisung meines Geldes. Für letztere setzte ich eine Frist bis zum 06.05.

28.04.: Bestätigung des Widerrufs durch E-maxx ohne Hinweis, wann das Geld zurück überwiesen wird.

02.05.: Erst 6 Tage nach der Überweisung (!) Bestätigung durch E-maxx "Bezahlung erfolgt".

06.05.: Nach Fristablauf noch immer kein Geld zurück. Ich schreibe nochmal eine Mail, diesmal mit Hinweis auf Polizei und Anwalt. Darauf habe ich bisher keine Antwort erhalten.

07.05.: Versuche den ganzen Tag immer wieder jemanden über die auf der HP angegebene Nummer anzurufen. Es läuft nur der AB.

08.05.: Nach stundenlangen Versuchen erreiche ich doch noch jemanden am Telefon. Man behauptet allen Ernstes, ich hätte erst am 28.04. (nicht schon am 26.04.) widerrufen, obwohl ich Datum und Uhrzeit meines Widerrufs nachweislich in Schriftform vor mir habe! Man habe außerdem 14 Tage Zeit für die Rücküberweisung. Ich weise darauf hin, dass nach Verstreichen dieser Frist bei Nicht-Rücküberweisung durch E-maxx mein Gang zur Polizei und zum Anwalt fällig sei. Ich versuche, die Dame am Telefon darauf festzunageln, an welchem Tag punktgenau die Rücküberweisung angewiesen wird. Sie ignoriert einfach diese Frage, reagiert daraufhin recht unfreundlich und legt einfach auf.

09.05.: Ich beginne zu recherchieren und rufe zuerst beim Gewerbeamt in Usingen an. Von der zuständigen Beamtin erfahre ich, dass die Firma E-maax bis dato nicht angemeldet ist: Schriftliche Erinnerungen des Gewerbeamtes an den Geschäftsführer zur Anmeldung bleiben unbeantwortet, die Behörde stößt (wie so viele) bei der Kontaktaufnahme auf Granit - keiner erreichbar. Beim anschließendem Anruf bei der Polizei in Usingen erfahre ich, dass zwar die deutschlandweiten Anzeigen gegen E-maxx dort eintreffen, sie werden aber zur Weiterverarbeitung weitergeleitet zur Polizei nach Bad Homburg. Also rufe ich dort an und treffe auf eine sehr freundliche Kriminalbeamtin in der Abteilung "Betrugsdelikte", bei der zentral alle Anzeigen gegen E-maxx zusammenlaufen. Der Geschäftsführer und E-maxx sind dort bekannt. Die Beamtin macht mir Mut Anzeige zu erstatten (und sie auch aufrecht zu erhalten - auch zwar auch in dem Fall, dass die Rücküberweisung nach Fristverstreichung auf mein Konto eingehen sollte! Viele würden dann ihre Anzeige wieder zurückziehen, was den ermittelnden Behörden die Grundlage entziehen würde.) Die Beamtin weist mich zusätzlich darauf hin, dass ich meine zivilrechtlichen Ansprüche durch einen Anwalt einfordern müsste.

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12.05. (Heute) : Immer noch kein Geldeingang auf meinem Konto - dabei sind die 14 Tage zur Rücküberweisung, die E-maxx für sich beansprucht, schon längst vorrüber. Mein Groll wächst. Ich rufe mehrmals bei E-maxx an: Es läuft wiederum nur das Band. Ich bin es leid und werde nun dem zweifachen Rat der Kriminalbeamtin folgen. Parallel dazu schreibe ich nochmal eine Mail an E-maxx. Ob sie diesmal auch nicht beantwortet wird.?

Für mich steht fest: Ich will nie, nie und nochmals nie wieder mit dieser E-maxx zu tun haben. Was andere für Schlüsse aus meinen und den Erfahrungen vieler anderer daraus ziehen, bleibt natürlich ihnen selbst überlassen.

Ich jedenfalls werde nicht locker lassen, jetzt erst recht!

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Kommentare und Trackbacks (8)


15.05.2014 | 14:04
von ReclaBoxler-7243314 | Regelverstoß melden
E-maxx hat immer noch nicht auf meine Mail-Anfrage geantwortet, wann ich mein Geld zurück erhalte.
Das ist äußerst dreist. Man behält einfach das Geld ein, als wäre es ihr's.

Gestern habe ich bei der Polizei Strafanzeige gegen E-maxx erstattet wegen Betrugs. Und da diese Firma gewerblich gar nicht angemeldet ist, liegt hier m. E. - auch unter Berücksichtigung der vielen Geschädigten - zusätzlich der Verdacht des gewerblichen Betrugs nahe.

Werde nun meinen Fall auch an verschiedene Medien weiterleiten (Fernsehen, Radio etc.).

Solchen Methoden muss das Handwerk gelegt werden!

19.05.2014 | 18:07
von ReclaBoxler-7243314 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
E-maxx hat bis heute nicht auf meine Mails geantwortet und diese Firma behält widerrechtlich weiterhin mein Geld ein.
Ich habe mittlerweise Strafanzeige wegen Betrugs und auch wegen gewerblichen Betrugs (mit Blick auf die Tatsache, dass E-maxx ohne gewerbeamtliche Erlaubnis tätig ist und im Hinblick auf die zahlreichen Geschädigten) gegen den Geschäftsführer und E-maxx bei der Polizei in Bad Homburg erstattet.
Zur Rücküberweisung meines Geldes habe ich per Einschreiben an den Geschäftsführer eine letzte Frist bis zum 23.05. gesetzt. Sollte ich bis dahin mein Geld nicht sehen, geht die Sache kostenpflichtig für E-maxx weiter über meinen Anwalt mit Anwaltskosten, gerichtl. Mahnverfahren, Verzugszinsen, Bearbeitungsgebühren etc.
Hier müssen m. E. alle Geschädigten unter Ausschöpfung aller Rechtsmittel konsequent gegen solche Methoden vorgehen, damit diesem rechtlosen Treiben das Handwerk gelegt wird.
Mein Rat: Öffentlichkeit schaffen über Verbraucherportale/-verlage, Fernsehen, Radio etc. Das scheuen solche Leute nämlich wie die Pest.


06.06.2014 | 22:54
von ReclaBoxler-7243314 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Noch immer keine Antwort von E-maxx! Was diese "Firma" sich da leistet, ist kriminell und hochgradig dreist!

Mein Einschreiben mit Rückschein vom 16.05. (s. o.) wurde mir am 29.05. zurückgesandt mit dem postalischen Vermerk "Nicht abgeholt". Will heißen: Die Benachrichtigungskarte des Postboten, dass für E-maxx ein Einschreiben eingegangen ist und wegen "personeller Leere" der Firmenzentrale dieses zur Abholung bei der Postfiliale hinterlegt ist, wird einfach ignoriert. E-maxx holt die Post schlichtweg nicht ab und weigert sich, für sie unliebsame Post zur Kenntnis zu nehmen.
Da man sich Fristsetzungen und Willenserklärungen von Kunden entzieht, bleibt nur der Weg zum Anwalt und zum Gericht. Das habe ich - empört über so viel Kaltschnäuzigkeit dieser "Firma" - dann auch prompt getan: Am 26.05. hat mein Anwalt das gerichtliche Mahnverfahren gegen die E-maxx GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Herzberger, eingeleitet. Nun wird es teuer für diese "Firma".

In der Zwischenzeit habe ich meine Recherchen fortgesetzt.

Im Telefongespräch mit dem Leiter des Gewerbeamts Usingen erfahre ich, dass die Behörde wegen der Nichtanmeldung der Gewerbetätigkeit (s. o.) und wegen fortlaufender Ignoranz diesbezüglicher amtlicher Ermahnungen ein höheres Bußgeld gegen E-maxx verhängt hat. Aber auch hier das gleiche Spiel: Man ignoriert einfach den Bußgeldbescheid und zahlt nicht, weswegen die Stadt Usingen das Bußgeld über das Gericht durch Zwangsvollstreckung eintreiben lässt.

Ich telefoniere mal wieder mit der Kripo in Bad Homburg/Abtlg. Betrug (s. o.) und informiere sie über neueste Entwicklung in meiner Sache und frage, was meine Strafanzeige gegen die E-maxx macht. Ich erfahre u. a., dass mittlerweile über 180 Strafanzeigen gegen diese "Firma" vorliegen, und dass beim Verbraucherschutz bisher über 1000 Beschwerden eingegangen sind.

Laut Amtsgericht Köln hat die E-maxx ihren Sitz zum 16.05.2014 nach Köln in die Erna-Scheffler-Str. 1 verlegt (Amtsgericht Köln HRB 81387). Trotzdem betrieb sie ihre "Geschäfte" bis zum gestrigen Tag (05.06.) weiterhin unter der Adresse in Usingen (Kreuzgasse 22). In diesen fast drei Wochen stand im Impressum auf der Homepage der "Firma" also noch die alte (und damit falsche) Adresse, obwohl sie längst gar nicht mehr dort war und ihren Sitz bereits nach Köln verlegt hatte. Diesbezüglich wurden Käufer also in die Irre geführt. Auf diese Fragwürdigkeit hab ich schließlich auch die zuständigen Behörden aufmerksam gemacht (Polizei Bad Homburg/Gewerbeamt Köln etc.).

Da Herr Herzberger sein Gewerbe nie bei der Stadt Usingen angemeldet hatte, interessiert mich nun, ob die E-maxx denn jetzt beim Gewerbeamt in Köln angemeldet ist oder das gleiche Spiel von vorne beginnt. Ich habe dazu eine Anfrage bei der Stadt Köln gestellt und zugleich über die neue "Niederlassung" dieser "Firma" informiert und darauf hingewiesen, dass Info-Beschaffungen bei der Kripo Bad Homburg und den Kollegen in Usingen über das vergangene Gebahren dieser "Firma" für die Stadt Köln vielleicht hilfreich sein können.

Mein Tipp an alle Geschädigten: Wenn E-maxx Post/Einschreiben nicht entgegennimmt (lt. Kripo ist das offenbar bei mir kein Einzelfall), Mails nicht beantwortet und ständig der AB läuft - nicht lange fackeln. Sobald Verzug eintritt, gerichtliches Mahnverfahren einleiten, Anwalt einschalten. Man muss da nicht erst Fristen setzen und lange auf Antworten warten, die man letzten Endes dann sowieso nicht bekommt. Solche "Firmen" und solche "Menschen" als Geschäftsführer brauchen den vollen Gegenwind des Gesetzes. Aber: Wir kriegen Euch!

Ich habe hier jetzt nur eine Bitte an den zuständigen Staatsanwalt: Helfen Sie uns Geschädigten und lassen Sie uns nicht zu lange im Regen stehen! Wieviele sollen denn noch um ihr Geld betrogen werden.?

Über die kommenden Entwicklungen werde ich an dieser Stelle weiter berichten.


21.06.2014 | 14:15
von ReclaBoxler-1282724 | Regelverstoß melden
Hallo,

Waren Sie mit dem Mahnbescheid erfolgreich und haben ihr Geld wieder bekommen?
Welche Kosten sind ihnen durch Anwalt etc entstanden?
Mir steht vermutlich das Gleiche bevor!

MfG
AM

02.07.2014 | 23:51
von ReclaBoxler-7243314 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erst heute, am 02.07., nach mehr als 2 Monaten (!) habe ich mein Geld zurück!

Vorausgegangen war die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens gegen die E-maxx GmbH und Marc Herzberger durch meinen Anwalt. Nach Zustellung des Mahnbescheids und der daraufhin beginnenden 14-Tage-Frist - in der die E-Maxx GmbH weder die Erstattung vornahm noch Widerspruch einlegte - beantragte mein Anwalt den gerichtlichen Vollstreckungsbescheid. Erst nach weiteren 14 Tagen nahm E-maxx - kurz vor der zu erwartenden gerichtlichen Zwangsvollstreckung und um dieser aus dem Weg zu gehen - schließlich die Rückzahlung meines widerrechtlich einbehaltenen Geldes auf das Konto meines Anwalts vor.

Neben der Erstattung meines Geldes von 495,62 € waren zu Lasten der E-maxx zeitgleich auch die Gesamtkosten des Verfahrens (Gerichtskosten, Anwaltsgebühren, Zinsen, Auslagen des Anwalts etc.) fällig. E-maxx hat diese Kosten in Höhe von 177 € ebenfalls per Überweisung an meinen Anwalt beglichen.

Für die E-maxx hat die ganze Aktion nur eine Negativbilanz eingebracht: keinen Cent eines Verkaufsgewinns - im Gegenteil: Sie musste am Ende nur draufzahlen - 177 € "Strafe" für dümmlich-dreistes Verkaufsgebahren! Ich gönne es ihr von ganzem Herzen!

Wie lange kann es sich eine "Firma" rechtlich und finanziell leisten, sich derart frech und unverschämt gegenüber Kunden zu verhalten.? Dass so etwas für einen Betrieb finanziell lange gut gehen kann, scheint mir äußerst zweifelhaft, aber das interessiert mich auch nicht wirklich! Dass dies aber fortlaufend vor den Augen von Polizei und Staatsanwaltschaft geschieht, ist ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat und ein allgemeines Ärgernis. Ich erwarte hier deutlich mehr und Schnelleres von seiten der zuständigen Staatsanwaltschaft! Kenntnis über diese Vorgänge haben sie jedenfalls.

Mein Beispiel zeigt: Nur wer sich als Geschädigter der E-maxx GmbH massiv wehrt, wer nicht zögert, Strafanzeige zu erstatten, einen Anwalt mit dem gerichtlichen Mahnverfahren zu betrauen bis gegebenenfalls zur Zwangsvollstreckung, nur der wird am Ende zu seinem Recht kommen. Wer sich nicht massiv mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln wehrt, überlässt Kriminellen den Sieg und sein Geld.

Daher mein Rat an all die vielen Geschädigten und Geprellten der E-maxx:

1. Neben der Erstattung einer Strafanzeige möglichst zügig einen Anwalt einschalten. Vor der gerichtlichen Zwangsvollstreckung knickt die E-maxx offenbar ein.

2. Zügigkeit ist auch deshalb geboten, da eine mögliche Insolvenz der "Firma" die Forderungen von Geschädigten unerfüllbar macht.

3. Geschädigte sollten sich nicht verstecken. Sie sollten gerade genau das tun, was solche "Firmen" am meisten fürchten: Ihre Sache an die Öffentlichkeit bringen (z. B. hier in der ReclaBox oder anderswo), davon berichten, Druck ausüben, Widerrechtlichkeiten bloßstellen, warnen vor bösen Überraschungen.
Mögliche und neue Käufer wird das alles nämlich sehr, sehr interessieren! Und helfen bei der Wahl und der Entscheidung ihrer Geschäftsbeziehung.

Herr Herzberger, Sie haben in meinem Fall ausschliesslich 177 € an Anwalt und Staatskasse zahlen müssen (das sind 35 % vom Preis eines Kaufes, welcher nicht zustande gekommen ist und welcher daher auch nichts eingebracht hat). Für mich war das nicht nur eine "Frühlingsaktion", sondern ein "Sommer-Special" dazu! Ist es das, was auch Sie darunter verstehen, Herr Herzberger?


06.07.2014 | 18:55
von ReclaBoxler-7243314 | Regelverstoß melden
Nachtrag:

1. Meine Strafanzeige gegen E-maxx (s. o.) bleibt selbstverständlich trotz der gleisteten Rückzahlung bestehen!

2. Ich hatte meinen Fall an die Medien weitergeleitet - wie viele andere Geschädigte auch. Ein erstes sichtbares Ergebnis davon ist ein Beitrag bei "Marktcheck" im SWR vom 03.07.2014 über das fragwürdige Geschäftsgebaren der E-maxx. Es lohnt sich, sich ihn anzuschauen (über die Mediathek des SWR)!

31.07.2014 | 14:28
von Sonja Pönisch | Regelverstoß melden
Hallo,

mir droht das Gleiche. Wären Sie so nett und könnten mir die Kontaktdaten Ihres Anwalts zukommen lassen?
Er hat mit dieser Firma ja nun schon Erfahrung.

Schöne Grüße,
S. Pönisch

01.08.2014 | 18:25
von ReclaBoxler-7243314 | Regelverstoß melden
Hallo Frau Pönisch,

das ist richtig - das kann jeder Anwalt.

Trotzdem antworte ich gerne auf Ihre Frage. Die meinen Fall bearbeitende Kanzlei lautet:

Romünder & Kollegen
Hindenburgstraße 4
57072 Siegen
Tel.: (0271) 2 36 48-0
www.romuender.com

Federführend in meiner Sache war Herr Rechtsanwalt Schmidt.

Viel Erfolg!



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