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Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 1219 Views | 06.06.2014 | 12:16 Uhr
geschrieben von Franziska Schuster

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Haltlose Unterstellungen und öffentliches Bloßstellen

Ich war gestern, dem 27.05.14 zunächst auf der Suche nach einer Auswahl an Tapeten für unser Einfamilienhaus und letztendlich mit absoluter Sicherheit das letzte Mal in Ihrem Roller-Markt in Pforzheim, und wenn dieser Umgang zur üblichen Vorgehensweise bei Roller gehört, auch jedem Anderen.

SCHLAGWORTE

Ich bin 30 Jahre alt, arbeite selbst im Einzelhandel, bin mit Sicherheit gut erzogen und weiß vor allem, wie man mit angebotener Ware umzugehen hat, darum gab es auch bis zu diesem Tag keinen Verkäufer, der sich dazu aufgerufen fühlen musste, mich auf irgendeine Weise zurecht zu weisen.

Bis Ihr Mitarbeiter der Tapetenabteilung gestern die Notwendigkeit sah, mich zunächst wegen eigenständigem Abreißen von Tapetenmustern von der offenen Musterrolle zunächst zu Recht zu weisen und zu belehren, dass dies ohne Beisein eines Mitarbeiters oder zuvor eingeholter Erlaubnis nicht gestattet wäre.

- Ich habe selbst drei Jahre in der Tapetenabteilung eines Baumarkts gearbeitet und von solchen Regelungen noch nie etwas gehört. Vor allem frage ich mich, zu welchem Zweck Musterrollen in einem Einrichtungshaus ohne Vollberatungsservice sonst offen in den Fächern liegen?

Nach Erklärung meinerseits, dies auf keinen Hinweis gelesen zu haben und im Vorfeld auch keinem Mitarbeiter begegnet zu sein, den ich hätte fragen können, nahm er mir die Rolle aus 2-3 Mustern von höchstens 1 m aus der Hand und beschuldigte mich nach Aufrollen eines kurzen Stücks der Unterschlagung und forderte die Bezahlung des halben Preises einer Rolle.

Noch völlig verwirrt und entsetzt über die vollkommen unberechtigten Vorwürfe erwiderte ich Ihm, die Muster behalten zu können und begab mich in Richtung Kasse, wohin er mich eiligst verfolgte. Auf dem Weg legte ich noch den einen meiner beiden gewählten Artikel zurück an seinen Platz und stellte mich dann an eine der zwei belegten Kassen an, um den Anderen dort zurückzugeben.

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Als kurz darauf Ihr Mitarbeiter, direkt hinter mir, auf eine Kassendame trifft und mich lautstark mit den Worten: „Die Kundin ist anscheinend der Meinung, dass dies ein Muster wäre und möchte es nun nicht bezahlen“, öffentlich beschuldigt und an den Pranger stellt.

- Ich muss das Gefühl, unberechtigt auf solche Weise bloßgestellt zu werden, sicherlich nicht näher erklären.

Ich bestätigte Ihn, dass das auch nach wie vor meine Meinung wäre. Woraufhin er der Kassendame gegenüber triumphsicher sein Beweisstück ausrollte, aber entsetzt feststellen musste, dass es mehrere unerheblich kurze Tapetenmuster sind. Ohne ein weiteres Wort knüllte er die Stücke zusammen und machte sich aus dem Staub.

Als ich kurz darauf an der Reihe war, gab ich den Artikel ab und war noch nie! in 30 Jahren so unbeschreiblich herablassend und entwürdigend behandelt worden, wie gestern von Ihrem Mitarbeiter im Roller Pforzheim.

Dass ein solches Verhalten gegenüber Kunden, den Vorstellungen und Vorgaben der Roller Philosophie entspricht, wage ich zu bezweifeln und erwarte daher entsprechende Maßnahmen und Schulungen Ihrer Mitarbeiter zum Thema Serviceverhalten. Denn auch wenn ich aus eigener Erfahrung genau weiß, welchen Herausforderungen man tagtäglich im Umgang mit Kunden gegenübersteht, fehlt mir für dieses Verhalten jegliches Verständnis.

Freundliche Grüße einer jahrelangen, aber nun mit Sicherheit ehemaligen Kundin.

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Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Schulung der MA zum richtigen Verhalten gegenüber KUNDEN und Rücknahme der Anschuldigungen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


06.06.2014 | 18:25
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Eine Mustertapete ist dazu da, eine Tapete im ausgerollten Zustand zu sehen.
Wenn man ein Musterstück haben möchte, fragt man einen Verkäufer. So funktioniert das jedenfalls bei unseren Bau - und Teppichmärkten.
Das eigenständige abreißen finde ich dreist, und einen Hinweis das man es nicht darf, den bedarf es gar nicht.
Sie arbeiten doch selbst im Handel.

Sie bloszustellen ist nicht in Ordnung, ihr vorangegangenes Verhalten jedoch sicherlich auch nicht.

05.07.2014 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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