Durch mobilcom-debitel endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 496 Views | 16.06.2014 | 20:31 Uhr
geschrieben von Hofmann Daniel

mobilcom-debitel GmbH (99076)

Abbuchungen trotz Kündigung

Bestell-/Kundennummer: SP1110934759/0171/4515670

Am 31.05.2013 kündigte ich meinen Mobilfunkvertrag bei der Firma Mobilcom-Debitel fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Die Kündigungsbestätigung erhielt ich am 07.06.2013. Hier wurde mir der 31.01.2014 als Kündigungstermin bestätigt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird weiter jeden Monat die Grundgebühr für die Zweitnummer in Höhe von 31,84€ abgebucht. Dei Zweitnummer wurde aber im von mir verfassten Kündigungssschreiben ausdrücklich zur Kündigung erwähnt. Jeder Versuch kompetente Hilfe oder auch nur annähernd soetwas wie Kundenservice zu Erfahren verlief äußerst entäuschend.

SCHLAGWORTE

Eine Klärung des Sachverhaltes direkt mit der Mobilcom-Debitel GmbH war und ist nicht möglich!

Die Mobilcom-Debitel GmbH bucht also regelmaßig Geldbeträge von meinem Konto und interessiert sich nicht im Geringsten für die Unrechtmäßigkeit dieser Abbuchungen.
Erschwehrend kommt hinzu, dass Mobilcom-Debitel die Rufnummernmitnahme verweigert hat und ich einen nicht unerheblichen Geldbetrag für einen inkompetenten und außerst beleidigenden Kundenservice bezahlt habe. Für ein scheinbar, zumindest für die Mobilcom Debitel GmbH nicht lösbares Problem.

Ich erwarte umgehend die Einstellung der Abbuchungen sowie die vollständige Rückerstattung der Beträge. Die Einzugsermächtigung für mein Konto habe ich gegenüber der Mobilcom-Debitel GmbH widerrufen.

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Meine Forderung an mobilcom-debitel GmbH: Rückbuchung der unrechtmäßig von meinem Konto eingezogenen Beträge


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


27.07.2014 | 16:59
von Hofmann Daniel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der Mobilcom-Debitel GmbH.


27.07.2014 | 17:00
von Hofmann Daniel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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