Von TelDaFax i.I. beantwortete Beschwerde. | 585 Views | 19.07.2009 | 12:05 Uhr
geschrieben von J. C. Schubert

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Meine Erfahrung mit der TelDaFax Energy GmbH

Ich habe einen Antrag bei TelDaFax über Verivox GmbH gestellt. Wegen Untätigkeit von TelDaFax nach ca. zehn Wochen wurde Kaution zurückgebucht und Antrag schriftlich gekündigt. Vorheriger Versorger teilte mir danach mit, dass TelDaFax in meinem Namen meinen Vertrag gekündigt und die Netznutzung vom 01.09. bis 30.09., also nur für einen Monat, angemeldet hat.

Ich habe dann telefonisch Auskunft von TelDaFax erhalten, dass keine Stromlieferung eingeleitet sei. Vorheriger Versorger teilt kurze Zeit später mit, dass TelDaFax diese einmonatige Netznutzung rückgängig machen wollte (was dieser ablehnte).

Von TelDaFax habe ich kein einziges Schreiben zu diesen Vorgängen erhalten! Es gab nie einen vereinbarten Tarif, nie eine Lieferbestätigung/Liefermitteilung. Nach einem Jahr und vier Monaten habe ich plötzlich Rechnung und zwei Monate danach Mahnung von TelDaFax erhalten.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Rücknahme der Zahlungsforderung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.07.2009 | 13:36
Firmen-Antwort von: TelDaFax Holding AG i.I.
Abteilung: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hallo J. C. Schubert,

gerne würden wir Ihnen helfen und die Angelegenheit klären. Wären Sie so nett und würden uns Ihre Kundennummer an reklabox spider monkey teldafax.de schicken?

Herzliche Grüße

Judith Tausendfreund

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

TelDaFax Holding AG

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Kommentare und Trackbacks (22)


19.07.2009 | 12:53
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Also rechtlich sieht sieht die Sache so aus: TelDaFax hat Sie, Ihren Ausführungen nach, einen Monat mit Strom beliefert. Diese Leistung haben Sie empfangen und ja nachweislich auch genutzt, da Sie mit Sicherheit Strom verbraucht haben. Diese bezogene Leistung müssen Sie zahlen.

Jetzt kommt es nur drauf an: Sie sagen ein Tarif wurde nie vereinbart, haben aber ja ursprünglich einen Auftrag zu von Ihnen bestimmten und ausgewählten Konditionen erteilt und nach denen wurde ja wahrscheinlich nun auch abgerechnet. Berufen Sie sich nun darauf, dass kein Vertrag zu stande kam, müsste ein unabhängiger Gutachter (auf Ihre Kosten) festellen lassen, wie viel es TelDaFax gekostet hat, Ihnen diese Leistung zur Verfügung zu stellen und diesen Betrag müssten Sie dann zahlen, was insgeheim wahrscheinlich teurer wäre, als wenn Sie einfach die aktuelle Forderung begleichen, da besagter Gutachter auf Ihre Kosten begutachtet ;-)

Ich hoffe ich konnte helfen.


19.07.2009 | 15:36
von ReclaBoxler 1040431 | Regelverstoß melden
NACHTRAG:

Die "Fox-Rechtsberatung" in Sachen TelDaFax erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko!

19.07.2009 | 15:38
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Fox-Rechtsberatung? Klingt gut, ich überlege grade mich damit selbstständig zu machen.


19.07.2009 | 18:33
von Emilia | Regelverstoß melden
 spider monkey J.C. Schubert:

Sie haben nie einen Tarif vereinbart? Wieso haben Sie denn einen Vertrag abgeschlossen, ohne zu wissen, was Sie bezahlen müssen? Das kann ich, erhlich gesagt, nicht nachvollziehen.

Ich habe meinen Vertrag letztes Jahr bei TelDaFax abgeschlossen und erhielt schon nach wenigen Tagen eine schriftliche Bestätigung, wo natürlich auch unter anderem die Preise angegeben waren. Hat alles sehr gut geklappt bisher.

19.07.2009 | 19:02
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox  spider monkey Emilia: Dann sind wir ja schon zwei zufriedene Kunden!


19.07.2009 | 22:12
von J. C. Schubert | Regelverstoß melden
Hallo, Peter Fox, meines Erachtens handelt es sich hier um eine rechtswidrige Geldforderung für eine nicht bestellte Ware bzw. nicht beauftragte Dienstleistung.
Hallo, Emilia, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte keinen Vertrag abgeschlossen, denn ich hatte meinen (leider gestellten) Antrag noch rechtzeitig wegen Untätigkeit gekündigt.
Nach meiner Rückbuchung der Kaution stand im Schreiben von TelDaFax u. a.: "Sollten wir bis zum 16.08.2007 keine Zahlung von Ihnen erhalten haben, so sieht sich die TelDaFax ENERGY GmbH leider gezwungen, den Auftrag abzulehnen. Denn erst nach Erhalt der Sonderabschlagszahlung können wir Sie auf den günstigen TelDaFax ENERGY Strom umstellen, und die für den Wechsel erforderlichen Formalitäten für Sie in die Wege leiten."
Das sagt alles über die Praktiken von TelDaFax. Ich habe die geforderte Sonderabschlagszahlung nicht wieder geleistet.

20.07.2009 | 12:26
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Genau, das ist der Punkt: Sie haben Sie geleistet. Dies schildern Sie selbst in Ihrer Beschwerde. Erst nach 10 Wochen haben Sie diese zurückgebucht. In der Zwischenzeit hatte TelDaFax ja, wie es scheint, die Umstellung schon angemeldet. Ein Fehlverhalten seitens TelDaFax kann ich hier nicht sehen, außer dass der Strom ein paar Wochen später als normal geflossen ist.

Um aber nochmal die "Fox-Rechtsberatung" zu Wort kommen zu lassen: Ob beauftragt - nicht beauftragt, Vertrag - kein Vertrag, etc. spielt eigentlich in erster Linie keine Rolle. Zumindest nicht für den Gesetzgeber. Denn eine Leistung wurde erbracht und diese wurde durch Sie auch genutzt.

Klar, auf den ersten Blick würde ich Ihre Ansicht auch teilen. Aber nehmen wir mal folgenden Vergleich: Ihnen wird fälschlicher Weise ein Mikrowelle geliefert, die Sie nicht bestellt haben. Sie schließen diese bei sich an und erhitzen damit einen Monat lang fröhlich Ihr Essen. Da können Sie auch schlecht zum Händler sagen: "Ihr habt mir die Mikrowelle geliefert, obwohl ich sie nicht bestellt habe. Die bezahle ich nicht!"

Hier müssen Sie entweder

1. Die Mikrowelle (sofern unbenutzt )zurückschicken (was beim Strom ja nicht möglich ist, es sei denn Sie kippen TelDaFax eine LKW-Ladung Batterien vor die Tür)

oder

2. Sie zahlen die Mikrowelle (oder eben den Strom).


20.07.2009 | 20:57
von J. C. Schubert | Regelverstoß melden
Hallo, Herr Fox, ich frage mich echt, wie so Sie TelDaFax mit allen Mitteln, meines Erachtens auch unlogischen, zu verteidigen versuchen.
Es ist doch für jeden denkenden Menschen offensichtlich, dass TelDaFax in der Zwischenzeit die Umstellung nicht angemeldet hatte. Gibt es etwas Paradoxeres als einen Stromanbieter, der die Netznutzung beim alten Versorger für nur einen Monat anmeldet? Von mir gab es dazu jedenfalls keinen Auftrag bzw. Antrag!

An TelDaFax: Meine von Ihnen damals vergebene Kundennummer habe ich Ihnen doch in unzähligen E-Mails, auf die Sie übrigens teilweise auch eine Reaktion an mich sandten, immer wieder angegeben.

20.07.2009 | 21:11
von Peter Fox | Regelverstoß melden
Profile-Bild von Peter Fox Ich verteidige TelDaFax nicht, ich versuche nur zu helfen. Und warum meine Argumentation unlogisch ist, bitte ich Sie zu erklären.

TelDaFax hat die Netznutzung mit Sicherheit nicht nur für einen Monat angemeldet, sondern nach Ihrer Rücklastschrift schlichtweg wieder zum Monatsende abgemeldet.

Frage: Haben Sie sich vor der Rücklastschrift mit TelDaFax in Verbindung gesetzt?

 spider monkey TelDaFax: Bitte um Korrektur, wenn ich mich hier irre. Ist meine Interpretation des Ganzen.


20.07.2009 | 21:26
von Emilia | Regelverstoß melden
 spider monkey C.J. Schubert: ich musste auch eine Sonderabschlagszahlung leisten. Was ich jedoch nicht schlimm fand, da ich diese Zahlung zurück erhalte und dafür ja von dem günstigen Tarif profitieren kann (und ich spare wirklich einiges). Ich finde das auch nicht rechtswidrig, da ich ja vorher wusste, worauf ich mich einlasse, als ich den Vertrag unterzeichnete. Hatte mich vorher natürlich gründlich über die Preise, Laufzeit, etc. informiert.

Bei mir hat der Wechsel dann auch fast zwei Monate gedauert. Aber ich habe mich zu dem Zeitpunkt erkundigt gehabt, wie ein Stromversorgerwechsel so abläuft, und das ist ganz normal.

Ich kann mir nur vorstellen, wenn ich gegen den Vertrag in irgendeiner Form verstoße, so wie Sie sich die Vorauszahlung zurück geholt haben, dass das dann einiges durcheinander bringen kann.

Als Kunde muss man sich ja genauso an den Vertrag halten, den man unterschrieben hat.

21.07.2009 | 11:29
von TelDaFax Holding AG
Hallo zusammen,

 spider monkey Peter Fox: So ist es.

 spider monkey J.C.Schubert: Wir verstehen, dass Sie Ihre Kundennummer bereits häufiger angegeben haben und möchten Ihnen keineswegs weitere Umstände bereiten. Ich muss hinzufügen, dass wir aktuell mit etwa 300 Mitarbeitern und über 500.000 Kunden arbeiten. An die 200 unserer Kunden tragen den Namen Schubert. Um jedes Missverständnis von vornerein auszuschliessen, würde es uns daher freuen, wenn Sie sich noch ein letztes Mal die Mühe machen, Ihre Kundennummer an die Email Adresse reklabox spider monkey teldafax.de zu schicken.

Besten Dank & herzliche Grüße
Judith Tausendfreund


28.07.2009 | 18:24
von J.C. Schubert | Regelverstoß melden
An TelDaFax
Sehr geehrte Frau Tausendfreund, ist Ihnen wirklich entgangen, dass in Ihrem letzten Kommentar zwischen Ihrer beschworenen Nichtkenntnis meiner Kundennummer und Ihrer Aussage zu Peter Fox „So ist es.“ (die eine genaue Kenntnis des zugrunde liegenden Falles ja zwingend erfordert) ein gravierender Widerspruch besteht?

30.07.2009 | 21:26
von J. C. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Rücknahme der unrechtmäßigen Zahlungsforderung von TelDaFax ist noch nicht erfolgt.


31.07.2009 | 12:05
von TelDaFax Holding AG
Sehr geehrte Frau Schubert,

meine Äußerung an Peter Fox "So ist es" bezog sich nicht auf Ihren Fall, den ich ohne Kundennummer nicht definitiv zuordnen kann, sondern lediglich zu der hier von Peter Fox geschilderten Situation. Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage hiermit beantworten. Gerne stehen wir Ihnen unter reclabox spider monkey teldafax.de zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG


28.08.2009 | 14:43
von TelDaFax Holding AG
Hallo Frau Schubert,

Sie wollten uns doch Ihre Kundennummer zu schicken, oder ?
Herzliche Grüße & ein schönes Wochenende !
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG


04.09.2009 | 15:54
von J. C. Schubert | Regelverstoß melden
Die unten kopierte E-Mail schickte TelDaFax als Antwort auf meinen Einspruch nach Erhalt der unrechtmäßigen Rechnungsforderung. Diesen Einspruch hatte ich sowohl als E-Mail als auch per Post mit meiner vollständigen Adresse, der Rechnungsnummer sowie dem Datum der Rechnung versehen an TelDaFax versandt.

Sehr geehrter Herr Schubert,

für die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage möchten wir uns entschuldigen. Durch die bundesweiten Preiserhöhungen ist die Nachfrage nach unserem Service stark gestiegen. Daher können wir Nachrichten derzeit leider nicht in dem Rahmen bearbeiten, wie dies unserem Serviceverständnis entspricht.
Leider können wir Sie anhand Ihres Namens nicht identifizieren, da es mehrere Datensätze mit diesem Namen in unserem System gibt. Bitte teilen Sie uns Ihre Kundennummer oder vollständige Adresse mit. Gern werden wir Ihre Anfrage dann beantworten.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

13.09.2009 | 11:08
von J. C. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte bisher weder die Rücknahme der unrechtmäßigen Zahlungsforderung noch eine Antwort bzw. seriöse Antwort auf meine mehreren E-Mails zu diesem Sachverhalt.


21.09.2009 | 07:17
von J. C. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


23.09.2009 | 12:11
von TelDaFax Holding AG
Hallo J. C. Schubert,

gerne würden wir Ihnen helfen und die Angelegenheit klären. Wären Sie so nett und würden uns Ihre Kundennummer an reklabox spider monkey teldafax.de schicken?

Herzliche Grüße
Judith Tausendfreund
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
TelDaFax Holding AG


30.09.2009 | 11:30
von J. C. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


22.10.2009 | 17:28
von J. C. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.


30.12.2009 | 12:58
von J. C. Schubert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst.




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