Durch bravofly endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 315 Views | 05.05.2015 | 19:44 Uhr
geschrieben von Stefan Hövelmann

bravofly (Chiasso)

Flug gecancelt ohne Benachrichtung

Für den Flug I9 3527 am Freitag 3.4.15 (21.40 Uhr) hatten meine Partnerin und ich einen Flug von Cancun nach Milan ein Ticket. Als wir jedoch am besagten Tag rechtzeitig am Flughafen ankamen, mussten wir feststellen, dass die Fluggesellschaft diesen Flughafen seit einigen Wochen nicht mehr anfliegt und alle Flüge gestrichen hat. An Stelle einer Benachrichtigung darüber, erhielten wir kurz vor dem geplanten Flug eine Erinnerungsmail von Bravofly, die uns an den kurz bevorstehenden Flug erinnern sollte.

SCHLAGWORTE

Nachdem wir also diese Information verdaut hatten und Flughafenpersonal wie auch fast jeden anderen Mitarbeiter, der uns evtl. hätte helfen können, angesprochen hatten, stand fest, dass wir für diesen Tag keinen Flug mehr bekommen. Der nächste Flug nach Europa sei am darauffolgenden Montag oder Freitag.

Etwas geschockt und auch frustriert sind wir wieder mit dem Shuttlebus die 30 Km zurueck nach Cancun gefahren und checkten im Hotel ein. Noch in der selben Nacht haben wir uns um einen anderen Flug bemüht und auf Grund geringerer Preise ein Ticket für den 10.4. gekauft.

Nachdem wir wieder zu Hause eingetroffen sind, haben wir uns sogleich um die Rückzahlung des Ticketpreises bemüht. Dazu haben wir uns die Fluggastrechte angeschaut.

europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

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Da stehen Dinge drin wie,

"Sie haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung. "

oder

"Flüge zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land

  • 1 500 km oder weniger - 250 Euro
  • 1 500 - 3 500 km - 400 Euro
  • mehr als 3 500 km - 600 Euro"

Bravofly musste sich bei diesem Debakel um nichts kuemmern. Wir haben uns einen Rueckflug suchen muessen, hatten erhebliche Mehrkosten gehabt, und den Anschlussflug, den wir von Milan hatten, haben wir auch verloren.

All dies haben wir auch Bravofly via Email und Telefon geschildert. Es wurde nicht in einem Satz darauf regiert, außer dass die Rueckzahlung des Tickets in Kürze erfolgt.

Sie erfolgte auch. Letzte Woche, abzgl. der 20€ Bearbeitungsgebühr.

Besten Dank an Bravofly!

Wir haben noch nicht fertig.

Unsere Forderung: Anhand der EU-Fluggastrechte 600€ Schadensersatz pro Person und die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr.

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Meine Forderung an bravofly: 100%ige Rueckzahlung des Tickets ohne Bearbeitungsgebuehr + Schadensersatz


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Kommentare und Trackbacks (5)


08.05.2015 | 08:51
von Jenny Schneider | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Hovelmann, wir bedauern sehr, von der Stornierung Ihres Fluges und dem damit verbundenen Ärger lesen zu müssen. Wir möchten Ihren Fall gern unseren Fallmanagern zur Prüfung vorlegen. Könnten Sie uns dazu bitte auf unsere Privatnachricht antworten und uns Ihre 9-stellige Buchungsnummer sowie die zur Buchung verwendete E-Mail-Adresse mitteilen? Mit freundlichen Grüßen, Jenny Schneider / Bravofly Social Media Marketing

14.05.2015 | 22:32
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Beschwerdeführer,

Sie möchten Fluggastrechte gem. der VO (EG) 261/2004, der sogen. 'Europäischen Fluggastrechteverordnung' geltend machen.

Nur sprechen Sie den falschen Adressaten an, nämlich das (Online-) Reisebüro, welches lediglich eine Vermittlungsleistung zur Verfügung stellt. Es vermittelt zwischen dem Passagier und der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag.

Nach der reinen Vermittlungsleistung ist das (Online-) Reisebüro außen vor und es bestehen direkte Vertragsbeziehungen zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier.

Offenbar kam es zu einer Nichtbeförderung.

Hier hat der Passagier Anspruch auf eine entfernungsabhängige Ausgleichsleisutng über EUR 250,-, EUR 400,- oder EUR 600,- und zusätzlich Anspruch auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.
Näheres hierzu:
fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/nichtbeforderung.html und
fluggastrecht.blogspot.de/2013/08/betreuung-und-unterstutzung.html
Richtiger Anspruchsgegener ist das 'ausführende Luftfahrtunternehmen'.

26.05.2015 | 13:55
von Stefan Hövelmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach einigen Emails wurde mir von Bravofly mitgeteilt, dass ich mich für meine Forderungen direkt an AirItaly wenden muss. Unbemerkt davon hat ein Mitarbeiter von Bravofly mich über ReclaBox angeschrieben und angeboten diesen Vorfall von einen Fallmanager überprüfen zu lassen. Ich stimmte vorige Woche zu und bekam daraufhin die Mitteilung, dass der Vorfall zur Qualitätssicherung aufgenommen wurde und ich in Kürze wieder kontaktiert werde.


02.08.2018 | 09:21
von Stefan Hövelmann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde der Ticketpreis erstattet. Schadenersatz wie es die EU-Fluggastrechte vorsehen leider nicht.


03.08.2018 | 10:36
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Neben der Errstattung des Ticketpreises steht dem Passagier hier eine Ausgleichzahlung gem. Bereits erwähnter EU-Verordnung zu. Diesbezüglich sollte sich der Passagier direkt an die Airline wenden. Das Online-Reisebüro ist kein 'Rechtedurchsetzer' für den Kunden.



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