Hammer System Management GmbH (Porta Westfalica)
Teppich nach Reinigung durch Verklebung beschädigt
Ein Berberteppich wurde zur Reinung in diesem "Fachmarkt" abgegeben. Er kam gereinigt zurück, jedoch mit einer handtellergroßen Verklebung im Mittelbereich. Diese Verklebung war vorher nicht vorhanden. Bei der Abgabe wurde der Teppich vom einem Verkäufer ausgiebigst begutachtet.
Die Erklärung des "Fachmarktes" für diese Verklebung war, dass auf keinen Fall es in ihrem Zuständigkeitsbereich entstanden sei, vielmehr wäre bereits vorher, nicht sichtbar, Kleberreste dort vorhanden gewesen, durch die Reinigung seien diese nun verhärtet und sichtbar geworden. Man könne daran nichts ändern, aber ich brauche die Reingung nicht zu bezahlen. Noch etwas später wurde mir dann noch angeboten, ich brauche ihn nicht abzuholen, er würde mir auch nach Hause gebracht. Die Sache wurde jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben. Der Teppich befindet sich nach wie vor im s. g. Fachmarkt.
Es ist schon eine sehr große Unverschämtheit dieses Handeln. Es wird eine Beschädigung verursacht und behauptet diese sei bereits unsichtbar vorher vorhanden gewesen. Ein Totschlagargument, dass sich beliebig auf alles anwenden lässt.
Der Hammer "Fachmarkt" zeigt sich absolut unbeweglich. Es wäre doch z. B. möglich auch Kleberreste, wenn es sich um solche handelt, zu entfernen. Schaut man im Netz, findet man gerade im Reinigungsgewerbe eine Vielzahl solcher frechen Behauptungen. Wird wohl gerne genommen um dem dummen Kunden ein Verschulden zuzuschieben. Deshalb geht die gängige Rechtssprechung dahin, dass es der Reinigung obliegt, den Nachweis zu erbringen
eines Anspruchs 100,00 Euro! Warum wohl😨
Leider kümmert man sich nicht um die Beseitigung des verurschaten Schadens sondern lässt mir durch eine beauftragte "Riesenkanzlei" mitteilen, dass ich einen rufschädigenden Eintrag in einem Bewertungsportal vorgenommen habe. Daraus stehe dem Unternehmen ein Unterlassungsanspruch zu? Hört Hört
Bevor jedoch dieser geltend gemacht werde, erhalte ich die Möglichkeit den entsprechenden Eintrag innerhalb einer Frist bis zum 4.3.2016 zu löschen.