1570 Views | 23.06.2016 | 13:14 Uhr
geschrieben von Lisa W.

Otto (GmbH & Co KG) (Hamburg)

Belastung des Kundenkontos (Gutscheine)

Bestell-/Kundennummer: 97495828

Mein Konto wurde mit 20€ belastet, die Buchung war benannt als "Vergütung Warengutschein wird belastet".

SCHLAGWORTE

Am Telefon wurde mir erklärt, dass ich offenbar Geschenkgutscheine nach einer Retoure nicht für weitere Bestellungen oder mehrere Gutscheine auf einmal nutzen darf, obwohl das System dies zuließ / immer einen positiven Kontostand anzeigte.

Im Telefonat unterstellte man mir weiterhin, dass die Einlösung der zahlreichen Gutscheine eine Betrügermasche sei, obwohl ich jeden der Gutscheine von Otto selbst zugeschickt bekommen habe. Der Mitarbeiter wies mich darauf hin, dass ich froh sein soll, dass die weiteren Gutscheine nicht rückgebucht wurden.

Otto war sich am Telefon nicht sicher bzw. konnte nicht mehr nachvollziehen, welcher Bestellung die Rückbuchungen zuzuordnen sind. Der Mitarbeiter nahm allerdings an, dass mindestens eine Bestellung aus dem März 2015 (jetzt ist es Mitte Juni!) betroffen war.

Ob dieses Vorgehen von Otto Fahrlässigkeit bzw. Unachtsamkeit oder eine Masche ist, um den Kunden zum Bestellen zu bewegen und - nach Verstreichen der Rückgabefrist, versteht sich - mehr Geld zu erhalten, weiß ich nicht. Ich werde jedenfalls nicht wieder bei Otto bestellen.

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Meine Forderung an Otto (GmbH & Co KG): Erstattung der Rückbuchungen, Versicherung keine weiteren Rückbuchungen vorzunehmen, Entschädigug


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


30.06.2016 | 18:57
von Lisa W. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Eine Rückbuchung wurde erstattet, bei der anderen weigert Otto sich. Auch auf die Bitte der Kontolöschung reagierte bisher niemand.




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