Durch Foot Locker gelöste Beschwerde. | 3880 Views | 06.09.2009 | 21:01 Uhr
geschrieben von Phillipp Rau

Foot Locker (Moorfelden Walldorf)

Footlocker weigert sich Reklamation zu bearbeiten!

Ich habe am 06.03.2009 ein Paar Schuhe im Footlocker Shop Hannover gekauft, für 149,99 Eur. Jetzt ist das Air System kaputt und ich wollte die Schuhe am 05.09.2009 in der Magdeburger Footlocker Filiale umtauschen oder zumindest zum Einschicken abgeben.

Dort teilte die äußerst unfreundliche und in Verbraucherrechtsfragen scheinbar nicht bewanderte Frau Anja B. ihres Zeichens Filialleiterin mit, dass sie wüsste, dass es sich hierbei um keinen Materialfehler handelt und sie nicht bereit ist den Schuh zurückzunehmen.

Auch war sie trotz eindringlicher Bitte nicht bereit den Schuh einzusenden und auch war sie nicht bereit mir zumindest meinen Besuch schriftlich zu bestätigen. Vielmehr sagte sie: "Sie können sich hier ja gerne bis um acht hinstellen. Dann machen wir zu und ich schmeiße Sie raus!" Eine Begründung für ihr Verhalten gab sie mir nicht.

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Meine Forderung an Foot Locker: Umtausch der Schuhe


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Kommentare und Trackbacks (2)


08.09.2009 | 12:49
von Bottke | Regelverstoß melden
Hallo Herr Rau,

zum Thema "Verbraucherrechtfragen" die folgenden Hinweise:
a) Vertragspartner - und damit derjenige, der Ihnen gegenüber in der Nacherfüllungspflicht (Gewährleistung) steht, ist das Geschäft, in dem Sie das Paar Schuhe gekauft haben (sofern es sich nicht um eine Kette handelt, deren Niederlassungen rechtlich nicht selbständig sind). Viele Unternehmen (wie auch Footlocker) vergeben allerdings ihre Geschäfte an rechtlich selbständige Unternehmerinnen und Unternehmer.
b) Bis zum 6.9. hätte Ihr Vertragspartner Ihnen beweisen müssen, dass es sich nicht um einen Materialfehler handelt. Demgegenüber hätten Sie Ihren Anspruch DORT anmelden müssen.
c) An Ihrer Stelle würde ich mich an die Zentrale von Footlocker wenden, da es nicht in deren Sinne liegen kann/darf, dass aus Bequemlichkeit/Unvermögen heraus Kunden verprellt werden.

Es grüßt
Bottke

22.09.2009 | 19:10
von Phillipp Rau gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst.




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