Durch Netto Marken-Discount gelöste Beschwerde. | 843 Views | 28.10.2016 | 12:45 Uhr
geschrieben von Alina Gold

Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)

Keine Gesetzeseinhaltung der zweijährigen Gewährleistungspflicht

SCHLAGWORTE

Leider muss ich eine dringende Beschwerde loswerden. Heute, am 26.10.2016, wollte ich in meiner Netto Filiale das Handy umtauschen bzw. reparieren lassen, welches ich im Februar gekauft habe. Wegen eines schweren Systemfehlers war das Handy leider nicht voll funktionsfähig. Das Handy war beim Kauf simlookfrei, einige Zeit nutzte ich die dazu mitgegebene NettoKom Karte. Anschließend wechselte ich zu einem anderem Anbieter. Mit der anderen Karte gab das Handy für die Internetnutzung immer einen Systemfehler raus. Nach zahlreicher Suche, Anrufen beim neuen Anbieter und einem Besuch bei einem Handyreparaturservice wurde darauf verwiesen, dass es ein defektes Gerät ist, welches einen grundlegenden Systemfehler aufweist. Also ging ich in meine Nettofiliale, da die selbstverständliche gesetzliche Gewährleistungspflicht ja zwei Jahre greift. Das findet man nicht nur im Gesetzbuch, sondern auch auf der Onlineseite von Netto. Was ich da erleben musste, schockierte mich zutiefst. Ich wurde nicht nur mit einer solchen Unfreundlichkeit und Arroganz auf die Herstellerhotline verwiesen um die Zuständigkeit von sich zu weisen, ich bin auch entsetzt über die mangelnde Ausbildung der Store-Managerin und des Verkaufsleiters, die anscheinend leider absolut keine Kenntnisse über die Sachlage gegenüber der zweijährigen Gewährleistungspflicht verfügen.

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Meine Forderung an Netto Marken-Discount AG & Co. KG: Gesetzeseinhaltung der zweijährigen Gewährleistungspflicht für Elektrogeräte


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Kommentare und Trackbacks (2)


28.10.2016 | 19:42
von A. 602 | Regelverstoß melden
Falsch, der Hersteller gibt die Garantie! Also wenden Sie sich an den, müssen andere auch. Sie sind da keine Ausnahme, die mit ein bisschen herumschreien, Sonderrechte bekommt.
Die Gesetzeseinhaltung können sie dann mit den Hersteller besprechen.

05.11.2016 | 12:44
von Alina Gold gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach der Antwort des Verkaufsleiters, dass die Gewährleistung tatsächlich vom Verkäufer übernommen werden muss (was eigentlich selbstverständlich ist) wurde das Gerät gegen den Kaufpreis umgetauscht.




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