Netto Marken-Discount AG & Co. KG (Maxhütte-Haidhof)
Keine Gesetzeseinhaltung der zweijährigen Gewährleistungspflicht
Leider muss ich eine dringende Beschwerde loswerden. Heute, am 26.10.2016, wollte ich in meiner Netto Filiale das Handy umtauschen bzw. reparieren lassen, welches ich im Februar gekauft habe. Wegen eines schweren Systemfehlers war das Handy leider nicht voll funktionsfähig. Das Handy war beim Kauf simlookfrei, einige Zeit nutzte ich die dazu mitgegebene NettoKom Karte. Anschließend wechselte ich zu einem anderem Anbieter. Mit der anderen Karte gab das Handy für die Internetnutzung immer einen Systemfehler raus. Nach zahlreicher Suche, Anrufen beim neuen Anbieter und einem Besuch bei einem Handyreparaturservice wurde darauf verwiesen, dass es ein defektes Gerät ist, welches einen grundlegenden Systemfehler aufweist. Also ging ich in meine Nettofiliale, da die selbstverständliche gesetzliche Gewährleistungspflicht ja zwei Jahre greift. Das findet man nicht nur im Gesetzbuch, sondern auch auf der Onlineseite von Netto. Was ich da erleben musste, schockierte mich zutiefst. Ich wurde nicht nur mit einer solchen Unfreundlichkeit und Arroganz auf die Herstellerhotline verwiesen um die Zuständigkeit von sich zu weisen, ich bin auch entsetzt über die mangelnde Ausbildung der Store-Managerin und des Verkaufsleiters, die anscheinend leider absolut keine Kenntnisse über die Sachlage gegenüber der zweijährigen Gewährleistungspflicht verfügen.
Die Gesetzeseinhaltung können sie dann mit den Hersteller besprechen.