Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 344 Views | 13.04.2017 | 15:22 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1757178

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Unrechtmäßige & versteckte Preiserhöhung

Bestell-/Kundennummer: 02300290

ExtraEnergie hat gegen Ende letzten Jahres auf vom Oberlandesgericht Düsseldorf verbotene Art und Weise eine Preiserhöhung des Arbeitspreises durchgeführt. Auf schriftliche Korrespondenz wurde bisher nicht geantwortet.

ExtraEnergie hat mir am 27.09.2016 eine E-Mail mit dem Betreff "Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen" geschickt, in welcher sich in verklausulierter und versteckter Form eine Preiserhöhung des Arbeitspreises von 19,77 auf 28,74 Cent/kWh vorfinden lässt. Hierbei handelt es sich um eine Steigerung um 45%. Bei einem jährlichen Verbrauch von 9667 kWh würde dies Mehrkosten in Höhe von 867,13 € bedeuten.

SCHLAGWORTE


Eine solch versteckte Preiserhöhung wurde in mehreren Urteilen vom Oberlandesgericht Düsseldorf für unrechtmäßig erklärt (Urteil Az. 12 O 177/14 v. 09. 12.2015, Urteil Az. I-20 U 37/16 v. 20. 10.2016).

Für die monatlichen Abschlagszahlungen seit der Jahresrechnung vom 07.12.2016 habe ich weiterhin den bisherigen Abschlagspreis überwiesen. Jeweils einige Wochen später habe ich von ExtraEnergie eine Mahnung mit Androhung eines negativen Eintrags bei der Firma CRIF erhalten, welche die vermeintlich ausstehende Differenz zum Gegenstand hatte. Bereits Mitte Januar habe ich einen schriftlichen Widerspruch samt Fristsetzung von zwei Wochen mit der Bitte um Neuberechnung der Abschlagszahlungen gesendet, auf welchen ich allerdings keine Antwort erhielt. Im Februar schickte ich dem Stromanbieter einen weiteren Brief mit erneuter Frist, welcher ebenfalls nicht beantwortet wurde. Am 23.03.2016 meldete sich ExtraEnergie wieder, dieses Mal mit einer den ihrer Meinung nach insgesamt ausstehenden Betrag von 350 € betreffenden "Zahlungserinnerung".

Ich fühle mich als Verbraucher von diesen Praktiken betrogen und fordere ExtraEnergie deshalb auf, die Preiserhöhung rückwirkend zum 01.01.2016 zurückzunehmen sowie die monatlichen Abschläge auf Basis des vorherigen Arbeitspreises neuzuberechnen. Sollte das Unternehmen hierzu nicht bereit sein, werde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten und mir rechtliche Schritte vorbehalten.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Rücknahme der Preiserhöhung, Neuberechnung der monatlichen Abschlagszahlungen auf Basis des vorherigen Arbeitspreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.04.2017 | 16:09
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Selbstverständlich haben wir Ihr Anliegen an unsere zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich nach Prüfung des Sachverhaltes mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (2)


15.05.2017 | 16:49
von ReclaBoxler-1757178 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.08.2017 | 11:45
von ReclaBoxler-1757178 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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