Durch Grüner Funke gelöste Beschwerde. | 365 Views | 18.08.2017 | 19:10 Uhr
geschrieben von Sabine Günther

Grüner Funke (Hamburg)

Falsche Schlussrechnung, gravierende Fehler, Boni verweigert

Bestell-/Kundennummer: GF495655113, RN 00340532

Falsche Schlussrechnung, gravierende Fehler, Boni verweigert

Laut Vertrag steht mir ein Sofortbonus ca. 60 Tage nach Lieferbeginn und 15% Neukundenbonus als Gutschrift auf die erste Jahresabrechnung nach Ende des Belieferungszeitraums zu.

SCHLAGWORTE

Der Vertrag wurde ordnungsgemäß zum 30.06.2017 gekündigt.

Die Schlussrechnung vom 08.08.2017 enthielt mehrere gravierende Fehler:

1. Falsche Verbrauchswerte angesetzt.

2. Kein Neukundenbonus:

Auf tel. Rückfrage wurde mir mitgeteilt, der Bonus würde aufgrund einer vorhandenen Photovoltaik Anlage nicht ausgezahlt. Die Firma beruft sich auf Abschnitt 3.3 der AGB.

Der von meiner Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird jedoch vollständig in das öffentliche Netz und nicht ins Hausnetz eingespeist. Dieser Passus trifft also in meinem Fall nicht zu und der Bonus steht mir damit eindeutig zu.

Außerdem habe ich auf Rückfrage die Info erhalten, dass ich aufgrund der AGB §8.4 keinen Anspruch auf den Neukundenbonus habe, da an der Belieferungsstelle ein Gewerbe angemeldet ist.

In den für mich gültigen AGB heisst es:

  • 8.4 Der Bonus und Frei-kWh werden nur Kunden gewährt, die die Energie in ihrer Eigenschaft als Verbraucher (§ 13 BGB) beziehen und verbrauchen.

Allerdings ist unter $13 BGB die Eigenschaft als Verbraucher wie folgt definiert:

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Der Stromvertrag wurde von mir als Privatperson für unser Haus mit geringer freiberuflicher Nutzung abgeschlossen.

Die Bonuszahlung ist nach § 8 der AGB geregelt und in der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt. Eine Auszahlung des Neukundenbonus nach § 8 dürfte daher nicht verweigert werden.

3. Bis heute noch kein Sofortbonus ausbezahlt.

Da ich den Vertrag als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB abgeschlossen habe, erwarte ich somit eine Korrektur der Endabrechnung mit richtigen Verbrauchszahlen und Anrechnung aller Boni (siehe Mail vom 10.08.2017).

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Meine Forderung an Grüner Funke: 204,09 € und Korrektur der Endabrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.08.2017 | 19:10
Firmen-Antwort von: Grüner Funke
Abteilung: Leitung Kundenservice

Sehr geehrte Frau Günther,

wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Grüner Funke Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


24.08.2017 | 07:15
von Sabine Günther noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anruf kam noch am gleichen Tag, korrigierte Schlussrechnung zeitnah, Überweisung des Guthabens (außer Sofortbonus) bis jetzt aber noch nicht erfolgt.


28.08.2017 | 10:12
von Sabine Günther gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Guthaben ist überwiesen. Vielen Dank!




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