BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)
Keine Auszahlung des Guthabens und Neukundenbonus
Nach Abschlussrechnung vom 25.02.2018 besteht ein Guthaben nebst Neukundenbonus in Höhe von insgesamt 410,13 Euro. Nach AGB 8.3 sowie einschlägiger Gerichtsurteile hat ein Energieversorger entsprechende Guthaben unverzüglich zu erstatten. Dies geschah trotz mehrfacher Aufforderung nicht, Emails werden nicht beantwortet. Haben jetzt nochmal eine letzte Frist auf den 19.03.2018 gesetzt (per Einschreiben). Sollte auch diese Frist ergebnislos verstreichen, wird die Forderung durch Mahnbescheid geltend gemacht. Die dafür entstehenden Kosten muss die BEV unter dem Gesichtspunkt des Zahlungsverzuges ebenfalls erstatten. Natürlich wurde der Vertrag auch schon fristgerecht gekündigt, eine angeforderte Kündigungsbestätigung blieb, wie nicht anders zu erwarten, auch aus
20.03.2018 | 11:41
Abteilung: Kundenservice / Qualitätsmanagement
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