
Dirk Rossmann GmbH (Burgwedel)
Verschmutzter Teppich durch Reinigungsgerät
Bestell-/Kundennummer: Schadensnummer w-78-08141
Null Kulanz.
Ich habe mir am 16.06. ein Teppichreinigungsgerät der Fa. Sapur in der örtlichen Filiale ausgeliehen. (zum 3. Mal)
Das Gerät funktionierte zunächst nicht, dann blubberte es und, anstelle der Reinigungslösung, ergoss sich eine Schmutzwasserlache auf meinem beigefarbenen Teppich. Ich habe den Teppich in mühevoller Handarbeit so gut es ging gesäubert, und das Gerät zur Filiale gebracht und reklamiert.
Schulterzucken, da kann man nichts machen, bitte Montag Servicehotline anrufen.
Ich stand mit ausgeräumter Wohnung und schmutzigen Teppich da. Gerät war in den umliegenden Filialen leider nicht mehr zu bekommen.
Montag Hotline angerufen- keine Zuständigkeit. Ich soll bitte die Fa Sapur kontaktieren. Habe ich getan. Der nette Herr dort erklärte mir, dass es sich um keinen Defekt handelt, sondern, dass mein Vorgänger das Gerät nicht wie vorgeschrieben gereinigt hätte.
Die Filialen wären aber zur Überprüfung verpflichtet.
Wieder Rossmann angerufen, der Fall wurde der Schadensabteilung gemeldet.
Dann die Absage. 1. Ein Verschulden durch Mitarbeiter sei nicht zu erkennen. 2. Mir wurde die Kopie eines Miervertrages zugesand, der mir in der Filiale niemals gezeigt worden ist, geschweige denn von mir unterschrieben wurde. (Aber gut zu wissen, dass man das Gerät auch ohne den Kauf des Reinigungsmittels für drei Tage ausleihen kann, das wurde mir nämlich immer zwangsverkauft).
Ich finde das Verhalten der Firma Rossmann mir gegenüber unfair und unkulant.
Sie haben - so vermute ich - einen mündlichen Vertrag mit Rossman abgeschlossen. Oder haben sie irgend etwas unterschrieben oder in die Hand bekommen? Falls ja, gilt, was dort steht. Falls nein, gilt nur das gesprochene Wort. Wurden sie auf Bedingungen hingewiesen? Falls nicht, gelten sie auch nicht.
Ich kann auch die Aussage von Rossmann, ein Verschulden der Mitarbeiter sei nicht erkennbar, nicht nachvollziehen. Sind Mitarbeiter von Rossmann ausweislich der eigenen Bestimmungen zur Kontrolle des Gerätes verpflichtet? Falls ja, ist offensichtlich, dass eine solche unterblieb, sonst wäre kein Schmutzwasser im Gerät. Oder sind sie es nicht? Dann kann sich diese Pflicht aus den vertraglichen Nebenbestimmungen laut BGB ergeben.
Vielleicht können sie in dieser oder ähnlicher Weise mit Rossmann argumentieren.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Prompte Bearbeitung und Weiterleitung zur Haftpflichtversicherung der Fa. Rossmann.
Heute kam das Okay zur Übernahme des Schadens. Mit der zu erwartenden Summe bin ich mehr als zufrieden.