178 Views | 06.01.2019 | 16:11 Uhr
geschrieben von Lothar Wibbing

ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd (Mülheim)

Kein bestätigter Sicherungsschein

Bestell-/Kundennummer: 718344316373

Der angebliche " Sicherungsschein " besteht aus einer Notiz in den AGB in der Erste Bank als Sicherungsgeber benannt wird. Dort bekommt man nach Wochen mit unsinnigen Rückfragen, die Auskunft, dass dieser "Sicherungsschein" dort unbekannt ist.

ALDI antwortet immer, man wolle sich kümmern.

Wir leisten, nach einschlägiger Erfahrung, keine Zahlung mehr ohne Sicherungsschein, der vom Sicherungsgeber als gültig bestätigt wurde.

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Meine Forderung an ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG - Unternehmensgruppe Süd: Bestätigten Sicherungsschein oder Annahme der Kündigung bis 10.1.19


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Kommentare und Trackbacks (2)


13.01.2019 | 23:22
von Lothar Wibbing noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es wurde ein zweiter Sicherungsschein geschickt. Dieser wurde auch nicht von Sicherungsgeber bestätigt. DER ERSTE WAR DEFINITIV UNGÜLTIG LT. Auskunft der Abwicklungsfirma.


18.02.2019 | 03:46
von Lothar Wibbing noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist unverständlich, dass ALDI sich das von einem Subunternehmer gefallen lässt. Das ist doch rufschädigend.
Ausserdem ist das ein Straftatbestand.




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