Durch Opodo (Deutschland) endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 203 Views | 29.07.2019 | 15:56 Uhr
geschrieben von Gast 123

Opodo Ltd. (Deutschland) (Hamburg)

Opodo zockt seine Kunden ab

Bestell-/Kundennummer: 4488368401

Trotz der Entscheidung von Bundesgerichtshof macht Opodo einfach weiter

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

leider musste ich meinen Flug (30.08.19 Bergen-Frankfurt, Flugnummer: SK244 und SK4755,

Buchungsnummer: 4488368401) am 23.07.2019 stornieren. Weil trotz meiner Flexticket
Versicherung, Versicherungs Nr.: FLEXRB156, die Ihr Unternehmen mir bei der Buchung verkauft hatte, konnte ich mein Flug nicht umbuchen. (Das belegt das Telefonat mit dem Kundenservice am 23.07.2019).

Ich fordere Sie hiermit auf, mir gemäß § 649 BGB eine Abrechnung zu erstellen, aus der hervorgeht,

• ob und wenn ja zu welchem Preis Sie mein Ticket weiterverkaufen konnten oder

• falls der Sitz leer geblieben ist, welche Kosten (insbes. Steuern und Gebühren) Sie durch meine Stornierung eingespart haben.

Die für den Flug berechneten Steuern und Gebühren nach § 649 BGB zurückzuerstatten. Ich gehe davon aus, dass Sie darüberhinausgehende Aufwendungen erspart haben. Da ich keinen Einblick in Ihre entsprechenden Unternehmensinterna habe, sind Sie im konkreten Fall zur Abrechnung und Auskunft über Ihre weitergehenden Ersparnisse oder anderweitigen Ticketverkäufe verpflichtet (vgl. u. g. Urteile).

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Ich fordere Sie daher auf, uns nach § 649 Satz 3 BGB den Ticketpreis abzüglich 5 Prozent zurückzuzahlen (siehe dazu auch LG Frankfurt a. M., Urteil vom 08.06.2014, AZ: 2-24 S 152/13, AG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.11.2013, AZ: 29 C 2391/13). Falls Sie uns nachweisen, dass Sie geringere Aufwendungen erspart haben, überweisen Sie mir bitte zunächst diesen Betrag. Eine Prüfung behalte ich mir vor. Im Übrigen dürfen eine Fluggesellschaft und auch ein Flugvermittler nach dem Urteil des EuGH Nr. 75/2017 v. 06. 07. 2017 keine pauschale Bearbeitungsgebühr für eine Flugstornierung berechnen und muss zudem sämtliche für Steuern und Gebühren anfallende Kosten genau ausweisen. Das gilt auch für Vermittlungsportale (dazu auch BGH, Urteil vom 21.04.2009; Az. XI ZR 78/08).

Ich erwarte Ihre Abrechnung spätestens bis zum 03.08.2019 und die Überweisung des Erstattungsbetrags auf mein Konto.

Sollten Sie nicht fristgerecht zahlen, werde ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

Hochachtungsvoll

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Meine Forderung an Opodo Ltd. (Deutschland): Rückerstattung meiner Ticketkosten


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


02.08.2019 | 13:48
von Andreas Kasza | Regelverstoß melden
Hallo,

ich bin kein Opodo Kunde (ich werde es auch nicht),
aber nach hunderten Beschwerden dachte ich mir, schreibe ich eine Bewertung über Opodo "Aktivität".

Also meine Bewertung:

"Ich habe noch nie bei Opodo gebucht und ich werde es in der Zukunft auch nicht tun.
Warum?

"Urteil:
Stornogebühr für Flüge bei Reiseanbieter Opodo ist rechtswidrig. Jahr 2016

Update zum 23. Februar 2018:
Urteil rechtskräftig
Die Berufung von Opodo wurde beim Kammergericht zurückgenommen.
Das Gericht bestätigt: Das Urteil ist dadurch rechtskräftig geworden.

Stornogebühr für Flüge bei Opodo ist rechtswidrig.

- Was kann Man doch unter AGB von Opodo lesen? (Stand April 2018)

"3.1.2 Das Bearbeitungsentgelt für Änderungs- und Stornierungsbegehren von Linienflug-, oder Versicherungsbuchungen, die von Opodo gemäß Ziff. 3.1.1. durchgeführt werden, beträgt 50 Euro pro Person. Beachten Sie bitte, dass bei Ihrem Nichterscheinen zum Flug-Check-In ('no show') die Fluggesellschaft den Flugpreis in voller Höhe einbehalten kann. Flugbuchungen können aus mehreren Teilstrecken bestehen und somit können auch verschiedene Tarifbedingungen angezeigt sein. Ist das der Fall, gelten die, die am restriktivsten sind.

"Ja, so ist es. Opodo pfeift einfach darauf, welches Urteil das Gericht ihm sagt, also würde ich vorsichtigerweise bei solchen Unternehmen keine Leistung in Anspruch nehmen. Aber soll es alle selber wissen ".

Antwort von Opodo
6. Juli 2019

Hallo sehr geehrte/r Herr/Frau A,
wir bedauern sehr die von Ihnen beschriebenen Umstaende zu lesen.
Wir sind stolz auf einen hervorragenden Kundendienst und Service und bedauern, dass Sie das Gefuehl haben, in dieser Angelegenheit von uns enttaeuscht zu sein. Wir hoffen instaendig, Sie in der Zukunft nochmals von uns ueberzeugen zu koennen und Sie als Kunde gewinnen zu duerfen.

Mit besten Gruessen
Ihr. Customer Care

Also nennt Opodo seine eindeutige rechtwidrige Praxis " Umstände":)natürlich ist das schlimmste daran, dass Opodo das ohne Konsequenzen weiter machen kann. Jeden Tag.

Mit freundlichen Grüßen

05.08.2019 | 17:01
von Gast 123 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
OPODO meldet sich nicht, die schrecken sich nicht von Abmahnungen und machen es einfach weiter. Es hilft nur eins, nicht bei OPODO zu buchen, damit finanzieren wir noch deren Marketing und die können noch mehr Werbebotschaften verbreiten, auf die andere reinfallen.
Ich werde auf jeden Fall mit Verbraucherzentrale in Verbindung setzen und rate das jeden zu tun.


19.08.2019 | 17:15
von Gast 123 endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Verbraucherzentrale und ZDF WISO wurden informiert, es sollte öffentlichgemachtvwerden!




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