denn's Biomarkt GmbH (Töpen)
Denn‘s tritt Forderungen an Inkasso Unternehmen ab!
Nach meinem Einkauf bei denn‘s habe ich 3 Tage später eine Abbuchung über den getätigten Einkauf erhalten. Ich konnte, während ich meine Buchungen durchging und nachvollzog, mich nicht an die Einkäufe in dieser Höhe erinnern und habe Sie, da ich in dem Moment Verdacht auf Phishing hatte, zurückgehen lassen.
Nachdem ich die berechtigte Buchung wieder zuordnen konnte, rief ich im Markt selbst an. Ich unterrichtete den Marktleiter, dass ich die Buchung fälschlicherweise zurückgehen lassen habe, aus o. g. Gründen. Er war etwas verblüfft und teilte mir mit, dass er jetzt auch nicht wisse, was zu tun sei. Wir verblieben telefonisch so, dass er mich kontaktiert und mir Bescheid gibt, was zu tun sei, sobald er mit der Buchhaltung gesprochen habe. Auf diesen Anruf warte ich leider bis heute noch. Stattdessen erhalte ich direkt ein Schreiben vom Inkasso Unternehmen Bayrischer Inkasso Dienst, die aus einem Betrag von 20,43 € ohne vorherige Mahnung einen Betrag von über 90,00 € fordern.
Ich bin enttäuscht über dieses zweifelhafte Verhalten, welches wenig nachhaltig ist. Natürlich steht denn‘s das Geld zu, meinetwegen auch mit einem Zins - aber direkt via Inkasso mit horrenden Forderungen?
19.12.2019 | 07:07
Abteilung: Marketing
Schade, dass Sie sich nicht gleich an uns gewandt haben. Natürlich können wir nachvollziehen, dass Sie verärgert sind und die Angelegenheit geklärt wissen wollen.
Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist es ein großer Aufwand, die Zahlvorgänge von deutschlandweit über 300 denn`s Biomärkten zu pflegen und nachzuhalten.
Weshalb wir uns dazu entschlossen haben mit Dienstleistern zusammen zu arbeiten.
Sobald Sie in einem unserer denn´s Biomärkte mit Karte zahlen, wird der gesamte Zahlungsverkehr über unsere Dienstleister abgewickelt. D. h., die Abbuchung bei Ihnen erfolgte durch den Dienstleister.
Über Rücklastschriften werden wir nicht informiert, da Sie die Außenstände nicht bei uns sondern bei dem zuständigen Dienstleister haben.
Eine Klärung kann aus diesen Gründen auch nur persönlich mit dem Dienstleister erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an den Kontakt der auf dem Inkasso schreiben angegeben ist.
Würden Sie uns bitte noch den Markt nennen, dann werden wir die Mitarbeiter diesbezüglich nochmal nachschulen.
Herzlichen Dank!
In meinem Fall konnten zwei Zahlungen nicht abgebucht werden (Warenwert insgesamt unter 30€), was durchaus mal vorkommen kann. Ich habe erst durch ein Inkassounternehmen davon erfahren und sollte das 4- fache zahlen. Natürlich habe ich mich dagegen gewährt und meine Hauptschuld beglichen. Nun flattert mir ein Mahnverfahren vom Amtsgericht über 443€ ins Haus. Das können Sie doch unmöglich vertreten? Das ist eine riesengroße Sauerrei! Andere Unternehmen schaffe es auch, ohne Ihre Kund*innen so etwas zuzumuten!