0 Views | 26.02.2020 | 19:25 Uhr
geschrieben von Michaela Kretschmann

NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Köln)

NetCologne verschleiert Kündigungsfrist - widersprüchlich!

Ich ärgere mich gerade sehr über die kafkaesken Formen, die eine Kündigung bei NetCologne annimmt.

SCHLAGWORTE

Nicht seltsam genug, dass das Sonderkündigungsrecht bei Wegzug aus dem Liefergebiet auch immerhin drei (!) Monate (statt der Regelzeit von 6 Monaten) beträgt, nun stellt sich heraus, dass diese ab Wegzug und nicht ab Kündigungsdatum zählen! Noch absurder ist, dass ich sowohl im persönlichen Gespräch bei Anmeldung im Kundenzentrum mündlich gesagt bekommen habe, dass diese 3 Monate ab Kündigung zählen - auch bei meinem Telefonat, als ich vom beruflich bedingten Umzug erfahren habe, wurde mir im Kundenservice gesagt, ausschlaggebend sei der Kündigungstermin.

Das stellt sich nun bei der schriftlichen Kündigungsbestätigung von Seiten NetCOlognes als falsch heraus, sie beharren auf 3 Monaten ab Wegzug - und nicht ab Kündigungstag.

Frage: Sind die Mitarbeiter*innen absichtlich falsch geschult worden? Ist das eine Verkaufsstrategie? Und ist es kundenfreundlich, 4 Monate weiter zahlen zu müssen, obwohl es nicht möglich ist, das Angebot im Umzugsgebiet nutzen zu können?

Kapitalismus in Reinform.

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Meine Forderung an NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH: Kündigungsfrist anpassen an tatsächlichen Kündigungstag


 
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