eprimo GmbH (Neu-Isenburg)
Guthabenerstattung? Fehlanzeige!
Bestell-/Kundennummer: 44979146
Guthabenerstattung? Fehlanzeige!
eprimo GmbH – Tatsächlich eine Tochter von E-ON?
Meine Vermutung!
Werden hier absichtlich Guthabengelder der Kunden „so lang als möglich“ einbehalten?
Zur Vorgeschichte!
Ich war bis zum 29.02.2020 Kunde bei oben genannter Firma!
Bis heute 19.03.2020, warte ich auf die Rückzahlung meines Guthabens von 233,46€, was mir schriftlich mit Schlussrechnung bestätigt wurde. Immerhin bereits 19 Tage!
Die Schlussabrechnung kam übrigens auch erst nach meiner schriftlichen Aufforderung!
Diese „Firma“ ist scheinbar nicht in der Lage oder willens, innerhalb von 19 Tagen mein Guthaben zeitnah auszuzahlen!
Man könnte fast vermuten, dass dieser Anbieter wohl wieder einmal kurz vor dem finanziellen Gau steht und diesbezüglich wohl jeden Überlebens-Cent benötigt, auch wenn es das Geld der Kundschaft ist, das einfach einbehalten wird, bis der Kunde sich bemerkbar macht!
Diese sehr gewöhnungsbedürftige Formulierung steht in meiner Schlussrechnung!
>> Wir überweisen Ihnen Ihr Guthaben bis nächste Woche! >>
Auf E-Mail-Anfragen wird nicht geantwortet, auch auf Fax keine Antwort!
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Mein Anruf heute nach gefühlten 95 Minuten Warteschlange, tatsächlich eine Aussage – ja, ihr Guthaben liegt bereit und wird in den nächsten 2-3 Werktagen überwiesen!
Guthaben muss unverzüglich erstattet werden, hier hat eprimo wohl Defizite?
Bei meinem städtischen Stromlieferanten hatte ich bis dato solch ein Verhalten nicht erlebt!
Und dieses Unternehmen gehört tatsächlich um E-ON Konzern?
Nachdem ich mich, leider erst im Nachhinein, im Internet über eprimo informiert hatte, kaum ein anderer Anbieter hat so schlechte Kundenbewertungen, war ich erst einmal geschockt, wen ich da beauftragt hatte!
Leider habe ich mich davon Blenden lassen, das eprimo zu E-ON gehört, was leider kein Qualitätsmerkmal mehr darstellt, wie im Fall geschildert!
Aus Schaden wird man klug.
Die Angelegenheit werde ich nun rechtlich prüfen lassen. -
Guthaben aus Energierechungen sind unverzüglich zu erstatten!
LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
Beschwerde ist gelöst