Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Sendungs-Abholung im Paketshop durch Bevollmächtigten unmöglich
Bestell-/Kundennummer: 01311170830984
Folgender Sachverhalt:
- eBay-Auktion, Versand per Hermes Shop-2-Shop-Paket, Paket ist an mich adressiert.
- Versand erfolgte an meinen Zweitwohnsitz; ich weile zur Zeit allerdings nicht dort.
- Im Paketshop stellte sich heraus: Abholung des Pakets durch meine Mutter (wohnhaft unter der gleichen Anschrift) ist nicht möglich, ich müsse das Paket selbst persönlich unter Vorlage meines Personalausweises abholen. Auch kann ich meine Mutter nicht (!) dazu bevollmächtigen. Dame vom Paketshop ruft Hermes-Hotline an. Aussage dort: nur der Absender könnte bei Hermes beauftragen, dass das Paket auch an jemand anderen herausgegeben wird.
- Mail-Kontakt mit der eBay-Verkäuferin, diese ruft bei Hermes Kundenservice-Hotline (zu völlig überhöhtem Tarif) an. Aussage dort: Nein, auch sie könne nicht beauftragen, dass das Paket an eine bevollmächtigte Person herausgegeben wird. Das Paket verbleibe 10 Tage im Paketshop und werde dann zum Absender zurückgeschickt.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Diese Vorgehensweise empfinde ich als völlig unverständlich - das hat mit Kundenfreundlichkeit nichts zu tun. Was ist eigentlich, wenn ich mit zwei gebrochenen Beinen im Krankenhaus liege? Oder im Koma? Muss ich dann auch persönlich vorbeikommen und das Paket abholen?
Wieso kann ich jemanden bevollmächtigen, frei über mein Konto zu verfügen, aber nicht, um ein Paket im Wert von weniger als 20,-- Euro abzuholen? Kranke Welt.
Wenn ein normales Hermes-Paket verschickt wird, kann faktisch jeder das Paket entgegennehmen, der sich an der jeweiligen Anschrift gerade aufhält (und sei es die Putzfrau oder der Gärtner), aber beim Shop-2-Shop-Paket wird -völlig unverständlicherweise- so ein Aufriss veranstaltet. Für so was gibt's echt null Punkte - da muss ich ernsthaft darüber nachdenken, ob ich nicht künftig besser auf Dienstleistungen von Hermes verzichten sollte.
So geht man doch nicht mit Kunden um.
15.11.2010 | 09:13
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedauern sehr, dass es Anlass zur Beanstandung unseres Service gab. Wir möchten Sie bitten, Ihre Reklamation per E-Mail an
info-pakethermes-europe.de
zu senden. Bitte geben Sie dabei Ihre vollständige Anschrift inklusive Rufnummer, sowie die Auftragsnummer an. In die Betreffzeile bitte "ReclaBox ID 35073" eintragen.
Sobald uns Ihre Nachricht vorliegt, werden wir umgehend eine Klärung veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice
Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH
Frage: Wie erfolgt die Abholung am PaketShop?
Antwort: Das Paket kann nur vom Empfänger und nur gegen Vorlage eines gültigen Personal- oder Reisepasses abgeholt werden. Geben Sie aus dem Grund immer einen personenbezogenen Empfänger an und keine Firma.
Hätten Sie das vorher gelesen, dann wäre Ihnen gleich klar gewesen, dass Sie es nur selbst abholen können, oder Sie hätten es gleich an Ihre Mutter adressieren müssen.
Ich weiß, das ist schwer nachvollziehbar, wenn man weiß, dass Hermes Pakete beim Ausliefern gerne mal an Nachbarn gibt, ohne den fälligen Infozettel in den Briefkasten zu werfen.
Siehe die vielen Beschwerden hier am Board.
Im Ebay Forum wurde auch schon rege darüber diskutiert und es ist und bleibt unlogisch, dass es nicht möglich ist, eine Vollmacht auszustellen.
Die Preisdifferenz zum normalen Hermes-Paket mit Haustüranlieferung ist jedoch so gering (glaube 35 ct), dass ich nie auf die Idee käme, Shop-to-shop zu nutzen.
Sonst wir das Paket doch auch irgendwelchen Nachbarn vor die Füße geworfen! Absolut inkonsequent.
Beschwerde ist gelöst.
Laut Paketshop soll man eine Vollmacht und den Ausweis des Empfängers mitbringen ("sonst könnte ja jeder eine Vollmacht fälschen").
Ist es mittlerweile nicht verboten, den Personalausweis an andere abzugeben (auch nicht als Pfand)?
Ich brauche etwas belegbares von Hermes bezüglich Vollmacht.
Denn üblich ist höchstens Vollmacht und Ausweis des Abholers.
Scheinbar war in dem Paketshop mal ein Typ von Hermes, der die Shops einschüchtern soll, besonders aufzupassen. Und dabei kommt dann so ein "vorauseilender Gehorsam" wie mit der Forderung nach dem fremden Personalausweis heraus.