Vodafone GmbH (Düsseldorf)
Unangekündigte Handysperre, Nicht-Anerkennung der Kündigung
Bestell-/Kundennummer: 01739154923
Nachdem es mir nach sieben oder acht Jahren Kundschaft einmal passierte, dass mein Konto nicht gedeckt war und eine Rechnung zurück ging, wurde mir unangekündigt und plötzlich aus heiterem Himmel das Handy gesperrt. Passiert ist dies im Oktober 2010.
Es ging dabei um einen vergleichsweise niedrigen Betrag von knapp 20 Euro. Da ich mir angewöhnt hatte, nicht so genau auf diverse Rechnungen zu gucken, und da ich auch keinen Hinweis von Vodafone erhielt, fiel ich aus allen Wolken. Natürlich ist es insofern meine Schuld, dass das Konto nicht gedeckt war.
Nach kurzer Recherche fand ich das so schlimm (die Tatsache, dass bis heute nie eine Mahnung oder ähnliches kam oder ein Hinweis auf eine baldige Handysperre), dass ich aus wichtigem Grund wegen Vertragsbruch fristlos den Vertrag aufkündigte. Nun hat ja das BGH im Februar eindeutig die Spielregeln für solche Sperren festgelegt. Demnach gilt eine Grenze von 75 Euro grundsätzlich als zumutbar, alles darunter ist unzumutbar.
Vodafone ließ den Vertrag weiterlaufen, stellte immer neue Forderungen, kündigte trotz meines Widerspruchs ihrerseits den Vertrag erst im Februar 2011. Es scheint auch mittlerweile einen negativen Schufa-Eintrag der Vodafone bei mir zu geben. Ich halte das für Schikane und vorsätzliche Erpressung, um durch massiven Druck (Inkassobüro, Schufaeintrag usw.) ihrerseits Geld einzutreiben, dass ihnen nicht zusteht.
Mein Angebot, die ursprüngliche Rechnung einfach zu bezahlen, lehnt Vodafone strikt ab.
Die Begründung - und hier wirds kurios:
1. Meine fristlose Kündigung ist grundsätzlich unwirksam, weil sie nicht eigenhändig unterschrieben sei.
2. Meine fristlose Kündigung sei per se unwirksam, es gebe kein Sonderkündigungsrecht, die Sperre war rechtens (Mindestvertragslaufzeit etc. pp.)
3. Die unangekündigte Sperre ist im Vertrag so festgehalten (steht in den AGBs) und ich wurde explizit bei Vertragsschluss darauf hingewiesen. (Im übrigen gab es eine solche Belehrung damals ziemlich sicher nicht, steht aber durchaus in den AGBs drin, wie dem auch sei.)
4. Das BGH-Urteil ist für meinen Fall irrelevant, da es erst im Februar ausgesprochen wurde. Damit gilt es nur für die Zukunft.
Die Begründungen sind es, die mir die Zornesröte ins Gesicht treibt. Die Art und Weise, wie hier sogar per negativem Schufaeintrag einem verärgerten Kunden auch noch Dreck hinterhergeworfen wird. Die Art und Weise, wie hier geredet wird. Die Art und Weise, wie man ein BGH-Grundsatzurteil zur Zumutbarkeit von Handysperren einfach mit den Füßen tritt. Die Tatsache, dass ein langjähriger Kunde, der nie Probleme machte, bei dem es nie zu Auffälligkeiten kam bzgl. der Höhe der Handyrechnung, dass solche Sachen einfach keine Rolle mehr spielen bei der Beurteilung.
Der negative Schufaeintrag hat mittlerweile bei mehreren Rating-Agenturen seine Spuren hinterlassen. Ich werde deswegen nachweislich mit schlechtester Note beurteilt, weil sonst keine Daten (damit auch keine positiven) zu mir vorliegen. Ich weigere mich jedoch, hunderten wildfremden Rating-Agenturen, mit denen ich nie was zu tun haben will, aus Datenschutzgründen die von ihnen geforderten positiven Hinweise zukommen zu lassen, um mein Profil "ins rechte Licht zu rücken". Vodafone zwingt mich also wegen knapp 20 Euro sogar dazu, meine Privatsphäre zu verlassen, um wegen eines noch nicht mal sauber abgelaufenen Vorfalls wieder als Kunde ernst genommen zu werden.
DAS REICHT!
Im übrigen: In den AGBs steht eindeutig, dass eine Handysperre nur in Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausgesprochen werden darf (ich erinnere wieder an das BGH-Urteil). In den AGBs steht eindeutig, dass die Kündigung zwar in Schriftform zu erfolgen habe, jedoch nicht, dass sie eigenhändig unterschrieben sein muss (ich schickte sie von meinem Web.de-Fax und damit elektronisch ab; Schriftform und Nachvollziehbarkeit ist damit gewährleistet, aber eben keine eigenhändige Unterschrift).
Es scheint also so, dass Vodafone ihre eigenen AGBs noch nicht einmal kennt oder bewusst die Spielregeln willkürlich bricht, um Geld zu erpressen.
Ich erwarte: Vernünftige Entschuldigung, Verzicht auf alle Mahngebühren und sonstigen Kosten/Grundgebühren, die seit der Handysperre durch Weiterführen des Vertrags entstanden sind. Abmahnung der Kundenbetreuer für das falsche Wiedergeben der eigenen AGBs.
Da ich durch Gespräche mit Bekannten mittlerweile fest davon überzeugt bin, dass diese Masche System hat, Verträge nach Kündigung zu strecken und teilweise Kündigungen, die fristgerecht eingegangen sind, hinauszuzögern (zu spät bearbeitet), um dann auf die Vertragsverlängerung um ein Jahr zu pochen, würde ich mich auch gerne freuen, wenn sich Nutzer mit ähnlichen Erfahrungen, speziell auch zur unangekündigten Handysperre wegen weniger als 75 Euro, dieser Beschwerde anschließen.
Das drückt sich in Banalitäten aus, dass in einem Online-Shop im Hintergrund eine Rating-Abfrage läuft und ich plötzlich als Kunde abgelehnt werde.
Problem ist vor allem aber auch die Art und Weise, wie Vodafone hier agiert, und die Tatsache, dass es ein BGH-Urteil mit Füßen tritt und sogar die eigenen AGBs scheinbar bewusst falsch wiedergibt, um Geld zu erpressen.
ich hatte gerade das gleiche Problem. Und ich werde auch dagegen vorgehen. Wenn die das bei 1000 Kunden machen und keiner was dagegen tut, weil einem Recht haben zu blöd ist, na dann hat o2 ja weiterhin eine gute zusätzliche Einnahmequelle für Rücklastschriftgebühren und Sperrgebühren. Bei mir war es so, dass es bei der Überweisung zu einem Zahlendreher in der Bankverbindung kam, was mir erst mit der plötzlichen Sperrung des Anschlusses auffiel. Es handelt sich um einen Betrag von knapp 30 Euro. Die Sperre wurde vorher nicht angekündigt (wozu sich o2 aber laut 12.3 der AGB bereit erklärt). Aber nun bezieht sich o2 lieber auf § 286 BGB, wonach nicht gemahnt werden muss. Daraufhin erläuterte ich denen, dass dann doch eher das TKG zu wählen ist, da spezieller. O2 meint, das Urteil des BGH würde ihnen noch nicht vorliegen, sondern nur die Presseerklärung. Hmm, ich habe das Urteil auf der Internet-Seite des größten deutschen Zivilgerichts gefunden mit dem AZ: III ZR 35/10, III ZR 36/10. Also hätte man mir eine Info zukommen lassen, mit Hinweis auf die baldige Sperrung (wurde mir angeblich, meint ein Mitarbeiter, ein anderer entschuldigt sich, dass ich keine Information erhalten habe), hätte ich das sofort bemerkt und den Betrag umgehend bar in einem O2-Shop bezahlt. Da hätte es nicht zu der Sperrung kommen müssen. Ach so, die haben das Urteil geprüft und darauf verwiesen, dass es sich nur um Verträge mit der Klausel in den ABG "Sperre ab 15,50 Euro" handelt, wovon o2 nicht betroffen ist. Also Telekom und congstar müssen sich laut o2 an das TKG halten, alle anderen können machen, was sie wollen! Noch mal zur Prüfung des Urteils durch o2: Ein paar Absätze weiter in der Antwort von o2 wurde dann nochmal darauf hingewiesen, dass das Urteil nicht vorliegt, sondern nur ein Presseerklärung des BGH. Aber immerhin hat o2 das nicht vorliegende Urteil geprüft! Ich werde die Sperrgebühren nicht zahlen, Rechnung reklamieren mit Verweis auf das Urteil und o2 noch mit ihren Widersprüchlichkeiten konfrontieren. Sollte o2 mir aufgrund der Nichtzahlung der Sperrgebühr (o2 nennt das Gebühren für den Mahnlauf - aber o2 muss ja nicht mahnen, lt. BGB. haben sie auch nicht, aber Mahngebühren sind schneller zu entheben als Sperrgebühren) den Anschluss sperren, werde ich eine Frist setzen zur Entsperrung. Wenn diese nicht erfüllt wird, werde ich fristlos den Vertrag kündigen.
Viele Grüße