812 Views | 26.03.2011 | 14:37 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-7131401

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Kündigung Gasvertrag durch Grundversorger

Bestell-/Kundennummer: 12003706

Nach einem Mahnverfahren hat der örtliche Grundversorger den Lieferanten-Rahmenvertrag mit TelDaFax gekündigt. Ab sofort ist der Grundversorger verpflichtet, Gas zu liefern.

Nunmehr laufe ich ca. 605 Euro hinterher, die durch Vorauszahlung und Sonderabschlag abzüglich des verbrauchten Gases und des Grundpreises zu meinem Gunsten stehen.

Ich hoffe, dass sich TelDaFax hinter ihrem Namen stehen und zuverlässig das zu viel erhobene Geld zurückzahlt.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Restforderung nach Vorauszahlung


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Kommentare und Trackbacks (8)


26.03.2011 | 16:54
von ReclaBoxler-1217128 | Regelverstoß melden
Die Artikel auf der Internetseite von Welt Online beachten!

Zitate:

TelDaFax am Abgrund
Zahlungsprobleme: Elf Netzbetreiber kündigen Verträge mit Energieunternehmen

Was TelDaFax-Kunden tun können

An TelDaFax-Kunden in den Gebieten der sperrenden Netzbetreiber, sind Schreiben herausgegangen. Keinem wird der Strom oder das Gas abgedreht. TelDaFax-Kunden wechseln automatisch zum Grundversorger der Region und erhalten weiterhin Energie. Allerdings droht TelDaFax-Kunden, die Vorkasse geleistet haben, ein finanzieller Verlust.

Zwar verspricht das Unternehmen, Geld zurückzuerstatten. Doch die Verbraucherzentrale Berlin befürchtet eine Insolvenz - dann wäre das Geld ganz schnell weg. Die Verbraucherzentrale rät den Kunden daher, schnellstens den Vertrag mit TelDaFax zu kündigen. Wer Vorauszahlungen geleistet habe, sollte sie schnell zurückfordern.

Die Verbrauchzentrale empfiehlt, den Zählerstand - am besten im Beisein eines Zeugen - abzulesen und TelDaFax per Einschreiben mitzuteilen. Auf Basis dieses Zählerstands sollten die Kunden dann die Summe für das bis 31. März verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Wer Geld vorausgezahlt habe und nicht zurückerhalte, solle einen Mahnbescheid beantragen.

29.03.2011 | 17:43
von ReclaBoxler-4151287 | Regelverstoß melden
1) Zitat der Verbraucherzentrale Berlin (zu lesen auf deren Internetseite):

"Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de."

2) Den heutigen Artikel von der Internetseite des Handelsblatts schon gelesen?

"Rätselraten um Teldafax-Investor"

www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/raetselraten-um-teldafax-investor/4000846.html

01.04.2011 | 07:51
von ReclaBoxler-5111128 | Regelverstoß melden
Die Verbraucherzentrale Berlin und die Verbraucherzentrale NRW sehen die Angelegenheit (Kündigung des Lieferantenrahmenvertrages) etwas unterschiedlich (googeln). Der Artikel der Verbraucherzentrale NRW vom 30.03.2011 lautet wie folgt:

Zitat:

"Neuer Ärger mit Teldafax: Kündigen oder nicht?

Wegen hoher Zahlungsrückstände verweigern Netzbetreiber der Firma Teldafax die weitere Durchleitung von Strom bzw. Gas oder kündigen sogar den Lieferantenrahmenvertrag. Kunden erhalten zwar trotzdem Strom oder Gas, aber sie werden dann vom jeweiligen Grundversorger zu in der Regel höheren Preisen beliefert. Verbraucher sind in hohem Maße verunsichert und fragen sich, ob sie kündigen sollen oder nicht.

Grundsätzlich haben Kunden nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW ein besonderes Kündigungsrecht, weil Teldafax seine vertragliche Lieferpflicht verletzt, wenn das Unternehmen ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr liefern kann. Doch nicht für jeden Kunden ist eine Kündigung gleichermaßen ratsam, denn unter Umständen können bereits geleistete Vorauszahlungen damit verloren gehen. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher je nach vertraglichen Voraussetzungen eine unterschiedliche Vorgehensweise:

Es wurden bereits finanzielle Vorleistungen erbracht: Hier kann eine Kündigung zu Problemen führen, wenn nämlich Teldafax die im Voraus gezahlten Gelder nicht freiwillig zurückzahlt. Im Falle einer Insolvenz wäre das Geld wohl verloren. Es könnte taktisch geschickt sein, erst einmal abzuwarten. Kann Teldafax doch noch die Netzentgelte nachträglich zahlen, könnte man von Teldafax weiter beliefert werden.

Der Vertrag hat nur noch eine kurze Restlaufzeit: Verbraucher sollten eher abwarten und den Vertrag weiterlaufen lassen, um dann gegebenenfalls zum Ablauf der Grundlaufzeit zu kündigen. Auf jeden Fall sollte man prüfen, welche Kündigungsfristen der Vertrag vorsieht.

Der Vertrag wurde erst vor kurzem abgeschlossen und / oder es wurden noch keine finanziellen Vorleistungen erbracht: Hier ist eine Kündigung sinnvoll.

Das gilt auch dann, wenn der Jahresbetrag bzw. eine Kaution vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden. Man kann dann das Geld von der Bank zurückbuchen lassen.

Haben Sie jedoch selbst überwiesen, bekommen Sie das Geld nicht über Ihre Bank zurück. In diesem Fall besteht bei einer Kündigung das Risiko, dass Teldafax Ihnen ein Guthaben nicht freiwillig erstattet.

Der Vertrag sieht monatliche Abschlagszahlungen vor: Auch hier geht man bei einer Kündigung kein großes finanzielles Risiko ein. Sie ist aber auch nicht erforderlich, da man unter diesen Voraussetzungen im Falle einer Insolvenz von Teldafax die Zahlungen sofort einstellen bzw. die Einzugsermächtigung widerrufen kann.

Musterbrief für Kündigung

Für den Fall einer Kündigung sollte Teldafax auf jeden Fall eine Frist eingeräumt werden, innerhalb derer die weitere Belieferung schriftlich bestätigt werden soll. Dazu kann man unseren Musterbrief verwenden, der darüber hinaus aber auch bereits eine Kündigungserklärung enthält. Erhält man innerhalb der gesetzten Frist keine Bestätigung, ist der Vertrag gekündigt und man kann sich einen neuen Anbieter suchen. Durch die Kündigung wird das Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet, ab dem Teldafax nicht mehr liefern kann. Kunden fallen dann zunächst in die Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger, können aber - bis zu sechs Wochen rückwirkend - einen neuen Lieferanten mit der Lieferung beauftragen. Teldafax muss umgehend, spätestens binnen vier Wochen, eine Abrechnung schicken und nicht verbrauchtes Guthaben erstatten. Geschieht das nicht, muss man notfalls gerichtlich gegen Teldafax vorgehen, d. h. einen Mahnbescheid beantragen. Aber: Diese zusätzlichen Prozesskosten dürften im Falle einer Insolvenz von Teldafax ebenfalls verloren sein.

Zählerstand auf jeden Fall dokumentieren!

Ob man nun kündigt oder nicht: Auf jeden Fall sollte zum Zeitpunkt der vom Netzbetreiber angekündigten Lieferunterbrechung der Zählerstand abgelesen und die Daten dem Netzbetreiber, dem örtlichen Grundversorger und Teldafax mitgeteilt werden. Damit ist gewährleistet, dass später korrekt abgerechnet werden kann.

06.04.2011 | 08:39
von ReclaBoxler-5241287 | Regelverstoß melden
GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. einer Woche, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft.

Dann Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Vollstreckungsbescheid.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist meines Wissens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

06.04.2011 | 11:00
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 05.04.2011 beachten
www.vz-bawue.de/UNIQ130207924006799/teldafax

Für betroffene Verbraucher gibt es je nach Situation unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten mit Musterbriefen.

18.04.2011 | 20:10
von ReclaBoxler-7131401 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Meldung, weder telefonisch noch schriftlich...


06.05.2011 | 16:41
von ReclaBoxler-7621287 | Regelverstoß melden
Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

10.05.2011 | 10:46
von ReclaBoxler-7131401 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
TelDaFax hat eine Abrechnung innerhalb von 8- 10 Wochen zugesagt. Dieses ist bisher noch nicht geschehen.




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