571 Views | 31.05.2011 | 05:08 Uhr
geschrieben von Christian Ramser

TelDaFax Holding AG i.I. (Troisdorf)

Unübliche Wartezeit bei Strom-Endabrechnung! Abrechung fehlt!

Bestell-/Kundennummer: 2078271514

Bis zum 31.03.2011 dieses Jahres bezog ich meinen Storm bei Teldafax, Troisdorf. Bis zu dem Zeitpunkt klappte eigentlich alles. Von der Auftragserteilung bis zur endgültigen Stromlieferung dauerte es 2-3 Wochen

SCHLAGWORTE

Doch dann bin ich umgezogen und konnte Teldafax nicht mehr weiter als Anbieter nutzen. Jedoch tätigte ich am 01.09.2010 eine Überweisung wegen einer Treubounsaktion über 375,-€. Dieser sollte ab dem 01.05.2011 zum Zuge kommen.

Also kündigte ich meinen Vertrag durch eine Sonderkündigung zum 31.03.2011. Auch hier erhielt ich wenige Tage später eine Bestätigung. (Nachweise liegen vor.)

Doch von diesem Tage an hörte ich nichts mehr von TelDaFax. Ich erwarte eine Nachzahlung in einer nicht gerade unerheblichen Höhe von ca. 300 €. Nach telefonischen Anfragen erhielt ich immer nur eine schwammige Auskunft. Und bei jedem zweiten Telefonat bekam ich einen anderen Grund genannt, wieso meine Endabrechnung noch nicht erstellt ist.

Meine Beschwerde-Mails, Faxe sowie Briefe blieben bisher unbeantwortet. Unter diesen Umständen werde ich Ende dieser Woche meinen Anwalt dazu ziehen, da dann meine gesetzte Frist abläuft, und ich die Firma dann rechtlich in Verzug gesetzt habe.

Die Firma TelDaFax lässt sich scheinbar nicht anders zu bringen, mir meine zu viel gezahlten Abschläge zurück zu erstatten. Über die Servicequalität brauche ich nicht viel zu sagen. Ich glaube, jeder, der schon mal mit der Hotline telefoniert hat, weiß, dass dort niemand eine fachliche Auskunft erteilen kann. Diese ist somit quasi unnötig.

Ich hoffe auf eine schnelle Erledigung meines Anliegens. Ansonsten werde ich den Weg zum Gericht gehen, wozu mir mein Anwalt auch geraten hat.

Sofern es noch weitere Kunden mit diesen Problemen gibt, so wäre es vielleicht interessant, sich zu sammeln und eventuell den Weg in eine TV-Sendung zu suchen? Monitor oder ähnliche berichten ja oft über solche Vorfälle, und meist wird dann schneller gehandelt von Seiten des Vorstandes von TelDaFax.

Bitte um ähnliche Erfahrungen.

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Meine Forderung an TelDaFax Holding AG i.I.: Erstellung meiner Endabrechnung, Bestätigung meiner Kündigung, Überweisung meines Guthabens


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Kommentare und Trackbacks (7)


31.05.2011 | 09:42
von ReclaBoxler-3327862 | Regelverstoß melden
Die von Ihnen geschilderten Probleme haben Tausende. Besuchen sie doch einfach verschiedene Foren. Über TelDaFax wird zur Zeit jede Woche in irgendeiner Form und dazu gehört auch das Fernsehen über die finanzielle Schieflage berichtet. Das ist nur eine Frage der Zeit, bis der Laden endlich dicht macht. Das Interview vom Pressesprecher Herrn Thomas M. sagt sehr viel über die Kompetenz dieser Firma. Aber unbedingt bis Ende schauen. Das ist einfach nur Klasse. www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2011/kw08/0222/03_deldafax.jsp

31.05.2011 | 10:04
von ReclaBoxler-6612453 | Regelverstoß melden
1) Wenn noch nicht geschehen, Teldafax den Verbrauch, Kosten und Guthaben mitteilen (z. B. : "... da unser Vertragsverhältnis zum xxx beendet wurde, teile ich Ihnen hiermit teile ich Ihnen hiermit den Strom-/ Gaszählerstand zu diesem Zeitpunkt mit: xxxx kWh bzw. m³, minus Zählerstand bei Beginn der Strom- / Gas - Lieferung kWh bzw. m³, ergibt meinen Verbrauch in kWh bzw. m³. Für die Umrechnung von m³ in kWh gibt mein Netzbetreiber den Faktor xxx an. Mein Erdgasverbrauch in kWh beträgt demnach m³ x. (Umrechnungsfaktor). = xxx kWh.
Aus diesem Verbrauch in kWh habe ich das von mir zu zahlende Entgelt errechnet xxx. Abzüglich bis (Datum) bezahlte
Abschlagszahlungen = Guthaben zu meinen Gunsten: xxx €
Ich fordere Sie hiermit auf, das Guthaben von xxx € bis spätestens zum xxx auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen. Andernfalls werde ich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um meinen Anspruch durchzusetzen.")

Es ist wichtig, schriftlich (am besten per Einschreiben mit Rückschein) eine Frist zur Überweisung des Guthabens zu setzen.

2) Artikel "Wie knackt man Teldafax?" beachten:

www.strom-magazin.de/forum/board-teldafax-energy/thread-wie-knackt-man-teldafax-994-page-1.html

3) Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg "Netzbetreiber sperren TelDaFax den Netzzugang" mit
Handlungshinweisen und Musterschreiben beachten sowie unbedingt Teldafax und dem Netzbetreiber den Zählerstand mitteilen!:

www.vz-bawue.de/UNIQ130441225023472/teldafax

4) www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Teldafax-Kunden-in-der-Notversorgung-Retten-was-zu-retten-ist-4223545-4223547/?at=likeCount

5) Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Berlin ist zu lesen:

Zitat:

„Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist. Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich: www.online-mahnantrag.de.“ (Zitatende)

6) GANZ WICHTIG:

- Es reicht nicht eine Fristsetzung in einem Internetportal wie diesem hier; damit sind die rechtlichen Formerfordernisse nicht erfüllt!

- Fristsetzung mit Angabe eines Datums - also nicht einfach nur innerhalb von z. B. zwei Wochen, sondern exakt den Tag benennen, an dem die Frist abläuft bis zu der die Guthabenerstattung gefordert wird.

Die gerichtlichen Kosten des Mahnverfahrens entstehen bereits mit Eingang des Antrages beim Mahngericht: Forderungen unter 900 Euro kosten meines Wissens pauschal 23 Euro.

Wenn man einen Anwalt beauftragt, den Mahnbescheid zu beantragen, betragen die Anwaltskosten für Forderungen unter 300 Euro meines Wissens pauschal 31 Euro.

Diese Kosten werden der Hauptforderung direkt aufgeschlagen und müssen von dem Schuldner (Teldafax) getragen werden, wenn die Hauptforderung bekannt ist und er dieser nicht widersprochen hatte.

Eine spätere Antragsrücknahme entbindet den Antragsteller nicht von der Pflicht zu deren Zahlung.

7) Wenn Lastschrift erfolgte, bei der Bank den Lastschrifteinzug eventuell noch rückgängig machen - genaueres hier:

de.reclabox.com/beschwerde/39862-teldafax-troisdorf-erfolgreiches-zurueckholen-meines-guthabens

8) Eine Kundin hat am 21.05.2011 mitgeteilt, ihr Geld bekommen zu haben. Sie hat nicht abgewartet, sondern gehandelt (Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides, dann Vollstreckung). Lesen Sie hier:

de.reclabox.com/beschwerde/38499-teldafax-troisdorf

07.06.2011 | 17:35
von Christian Ramser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,

leider habe ich bisher kein Feedback von Teldafax.
Ein Schreiben per Einschreiben ging vor einer Woche raus.
Ich habe hier zu der Endabrechnung aufgefordert. Habe ebenfalls alle Stände mitgeteilt. Habe in "diesen" alle meine Guthaben Positionen als auch Minus-Positionen dargestellt und habe um die Überweisung der Zwischensumme auf mein Konto gebeten.
Ebenfalls setzte ich eine Frist. Mit Verstreichung dieser erwähnte ich den Anwalt, den ich auch definitiv nach Ablauf auch einschalten werde, wenn hier nichts passiert.

Freundliche Grüße
Ramser Christian


14.06.2011 | 17:17
von ReclaBoxler-6710228 | Regelverstoß melden
1) www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Zitat:

"Deutschlands größter unabhängiger Energieanbieter Teldafax hat Insolvenz angemeldet. Das Amtsgericht Bonn berief am Dienstag den Rechtanwalt Biner Bähr zum vorläufigen Insolvenzverwalter für die seit Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten kämpfende Firma. Das Unternehmen selbst lehnte zunächst jeden Kommentar zu den Vorgängen ab. Teldafax hat rund 700 000 Strom- und Gaskunden. Es ist eine der größten Pleiten in der deutschen Energiebranche.

Nach Angaben des Landgerichts Bonn hatte Teldafax selbst Insolvenzantrag gestellt – und zwar für die Teldafax Holding AG, die Teldafax Energy GmbH und die Teldafax Services GmbH.

Für Kunden bedeutet die Pleite, dass sie in die Grundvorsorgung der Stadtwerke zurückfallen. Sollten sie offene Forderungen gegenüber Teldafax haben, weil sie ihren Strom etwa im Voraus gezahlt oder eine Kaution geleistet haben, müssen sie sich an den Insolvenzverwalter wenden. Beim Amtsgericht Bonn wurde für das Insolvenzverfahren eine Hotline eingerichtet, die unter den Anschlüssen 0228/702-2216, -2217, -1908 und -1909 erreichbar ist. "

2) www.vz-bawue.de/mediabig/153681A.pdf (Seite 2 beachten - im Fall der Insolvenz)

bzw. den Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 14.06.2011: „Wir aktualisieren unsere Verbraucherinformationen und unterrichten Sie in Kürze darüber, was Sie als Kunde von Teldafax unternehmen können und/oder müssen. “

15.06.2011 | 19:15
von ReclaBoxler-4125128 | Regelverstoß melden
Artikel der Verbraucherzentralen (z. B. NRW) lesen: „Teldafax stellt Insolvenzantrag: Was heißt das für die Kunden?“

www.vz-nrw.de/UNIQ130814270914691/link897191A.html

Zitat:

„Was geschieht mit der bereits gezahlten Vorauskasse?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit gezahlt haben oder in Vorkasse gegangen sind, sollten Sie ihre Ansrprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen.
Ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.

Können Überweisungen von der Bank zurückgebucht werden?

Wenn Kunden bereits vor längerer Zeit bezahlt haben, bleibt allenfalls das Prinzip Hoffnung: Theoretisch wäre das Geld gesichert, wenn es dem Insolvenzverwalter gelänge, einen Investor zu finden, der die Verträge und Verbindlichkeiten des Unternehmens übernähme. Allein: Die Chancen dafür stehen allerdings eher schlecht. Und ob Schadensansprüche Einzelner im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, ist fraglich. Damit dürfte das Geld wohl verloren sein.

Muss der Vertrag mit Teldafax gekündigt werden?

Mit dem Insolvenzantrag werden nicht automatisch alle Verträge beendet. Erst wenn der zuständige Netzbetreiber die Kunden über die Situation informiert, können diese auch tatsächlich kündigen. Dann bleiben drei Monate Zeit, sich einen neuen Stromversorger zu suchen.“ (Ende des Zitats)

In der Bekanntmachung zur Insolvenzeröffnung heißt es (bis auf die Aktenzeichen wortgleich bei allen 3 Teldafax-Gesellschaften):

Zitat: "Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 163/11

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 10274 eingetragenen TelDaFax ENERGY GmbH, Mottmannstraße 2, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Frank Müller-Breithaupt

Geschäftszweig: Tätigkeit als Energieversorgungsunternehmen, die Belieferung von Gas und Strom

ist am 14.06.2011, um 13:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf,

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 163/11
Amtsgericht Bonn, 14.06.2011" (Zitatende)

Das Formular und ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gibt es hier:

www.justiz.nrw.de/BS/formulare/insolvenz/forderungsanmeldung1/index.php

17.06.2011 | 13:50
von Christian Ramser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor nicht gelöst...
Die Frage ist, was passiert jetzt, da der Laden Insolvenz gemeldet hat.

Ein Bekannter hat mir empfohlen, ich soll eine Strafanzeige bei der Polizei gegen Teldafax machen.

Was meint ihr?

MfG
Ramser Christian


22.07.2011 | 17:30
von Christian Ramser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo zusammen,
da der Fall ist seit der Insolvenz zum Stillstand gekommen, weiß ich leider nicht, wie ich aktuell vorgehen soll.

Freundliche Grüße
Christian




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