Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 454 Views | 09.03.2012 | 13:47 Uhr
geschrieben von P.

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Kündigungsannahme zu falschem Datum, Schlussabrechnung fehlt

Sehr geehrter Herr Dr. Jeschke, sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

am 27.12.2011 haben wir unser Haus an unseren Nachfolger übergeben, den gemeinsam den Zählerstand abgelesen und einige Tage später eine ordnungsgemäße Abmeldung unseres Belieferungsvertrages Ihrem Hause in schriftlicher Form zukommen lassen.

Am 23.01.2012 erhielten wir eine Kündigungsbestätigung zum 08.01.2012. Für die Erstellung der Schlussabrechnung wurde ein Zeitraum von 6 bis 8 Wochen angekündigt. Dieser zeitraum ist inzwischen überschritten.

Auf unsere Nachfrage, warum die Abmeldung erst zu diesem späteren Zeitpunkt erfolgte, erhielten wir am 14.02.2012 eine mail, in der auf eine Zwangsabmeldung des Netzbetreibers verwiesen wird.

Ebenso wurde in unserer telefonischen Nachfrage nach der Schlussabrechnung vor einigen Tagen darauf verwiesen, dass „vom Netzbetreiber noch nichts da wäre“.

Unser Nachfolger beklagt, dass unser Vertrag noch nicht beendet wäre, und er keinen Liefervertrag abschließen könnte.

Wir haben uns daher bei der Energienetze Bayern GmbH, Regensburg informiert und folgende Auskunft erhalten:

- Für unsere Bezugsadresse xxxxstraße xx, 82xxx Ort ist immer noch die ExtraEnergie als Lieferant gemeldet.

- Entgegen der Kündigungsbestätigung vom 23.01.2012 ist unser Vertrag noch nicht beendet

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

Diese Auskunft hat uns überrascht und auch sehr verärgert.

Der Aufwand für uns und unseren Nachfolger bei der Regelung der Stromangelegenheiten beläuft sich mittlerweile auf mehrere Stunden. Unzählige Telefonate, e- emails. Etc.

Und dann erhält man auch noch unwahre Auskünfte, entweder aus Ihrem Hause oder vom Verteilernetzbetreiber. In jedem Fall stehen die Auskünfte sich konträr gegenüber.

Wir fordern Sie zu folgendem auf:

- Bearbeiten Sie unsere ordnungsgemäß eingereichte Kündigung zum 27.12.2011

- Melden Sie unseren Vertrag ordnungsgemäß beim Verteilernetzbetreiber ab.

- Erstellen Sie die Schlussabrechnung mit dem von uns gemeldeten Zählerstand von xxxxx kWh

Inzwischen haben wir die Rücklastschrift des Anfang Januar noch erhobenen Vorausbetrags für den Monat Januar in Auftrag gegeben.

Wir fordern Sie nunmehr auf, uns die Schlussabrechnung innerhalb von 10 Tagen bis zum 20.03.2012 zuzusenden.

Ebenso fordern wir Sie auf, ein etwaiges Guthaben, spätestens bis zum 23.03.2012 (Datum der Kontogutschrift) auf das Konto Nr. xxxxxxxx, BLZ xxxxxxxx, xx Bank anzuweisen. Einem Lastschrifteinzug einer etwaigen Nachzahlung wird vorsorglich widersprochen.

Eine Forderung von Schadensersatz für die uns entstandenen Aufwendungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

Mit freundlichen Grüßen

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Beendigung des Vertrags zum richtigen Datum und Erstellung der Schlussabrechnung


Firma hat geantwortet nach 4 Monate nach 4 Monate
26.07.2012 | 13:39
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Aufgrund von fehlerhaften Zählerständen, die uns von manchen Verteilnetzbetreibern zugeschickt wurden, hatten einige Jahresrechnungen unserer Kunden deutliche Abweichungen zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Mengen. Wir wollten zunächst diese Fälle bearbeiten und bilateral mit den Zählerbetreibern lösen, bevor wir den Kunden teilweise viel zu hohe Rechnungen schicken. Dies hat leider zu einer gewissen Zeitverzögerung geführt. Bisher wurden die meisten Fälle gelöst und die Rechnungen sind bis auf einen kleinen Teil alle versendet worden. Obwohl die Fehler zumeist bei der fehlerhaften Übermittlung der Zählerstände durch die Betreiber liegen, möchten wir uns bei unseren Kunden für die Verzögerung entschuldigen und wir arbeiten an einer Kompensation für diese Kunden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (8)


09.03.2012 | 16:31
von Ehemaliger Hitstrom-Kunde | Regelverstoß melden
Eine Forderung und eine Fristsetzung in einem Beschwerdeportal wie der Reclabox ist rechtlich nicht ausreichend. Wenn noch nicht geschehen, umgehend auch an Hitstrom schreiben. Vgl. zum Beispiel:

de.reclabox.com/beschwerde/46664-extraenergie-neuss-extraenergie-verweigert-guthabenauszahlung-zahlungunfaehig#comment114136

Extraenergie (und Hitenergie, Prioenergie etc.) ist eine Tochter der Kapital-Beteiligungsgesellschaft GLOTEC Ventures GmbH, Europadamm 2-6, 41460 Neuss, Telefon: 02131 / 523 370.

Dort haben verschiedene Kunden angerufen (statt der "0" z. B. die "10" oder die "45" wählen) und ihre Sorgen "mitgeteilt" - einigen wurde zwischenzeitlich geholfen.

13.03.2012 | 07:33
von P. | Regelverstoß melden
Danke für den Hinweis,
dies ist der Abdruck des Schreibens, so wie wir es verschickt haben, die persönlichen Daten wie Konto etc. sind unkenntlich gemacht.

29.03.2012 | 14:26
von Martin Wendorff | Regelverstoß melden
Diese Erfahrung haben wir leider auch gemacht und mussten mehr als 6 Monate auf die Schlussabrechnung warten. Es wurde erst reagiert, nachdem die Firma HitEnergie einen Mahnbescheid durch das für uns zuständige Amtsgericht erhielt. Anders scheint es nicht zu funktionieren, schade.

29.03.2012 | 17:31
von Ehemaliger Extraenergie-Kunde | Regelverstoß melden
Im Justizportal von NRW ist das Mahnverfahren gut erklärt:

www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_d_justiz/agm/Inhalte_zum_Mahnverfahren/Ablauf/index.php

Hier sind auch für juristische Laien verständliche Ausführungen zum Verfahrensbeginn: Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, wenn Fehler auftreten: Die Monierung, der Mahnbescheid, falls die Forderung nicht anerkannt wird: Der Widerspruch, keine Zahlung binnen 2 Wochen: Der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, der Vollstreckungsbescheid, nach dem Verfahren: Die Zwangsvollstreckung usw.

Oder auch: de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

30.03.2012 | 14:31
von P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen haben wir mal wieder eine automatische Mail bekommen, dass wir den aktuellen Zählerstand mitteilen sollen.


01.04.2012 | 20:43
von Ehemalige Extraenergie-Kundin | Regelverstoß melden
1) Wer sich regt, der bewegt. Und wer bewegen möchte, der muss aktiv sein!

. ich würde nicht abwarten, sondern tätig werden.
Wie - das steht z. B. in den ersten beiden Kommentaren vom 23.03.12 zu dieser Beschwerde:

de.reclabox.com/beschwerde/47110-extraenergie-neuss-fehlerhafte-stromjahresabrechnung-fehlende-gasjahresrechnung.

Wenn Sie die Daten haben (bei Gas: Brennwert, vom Netzbetreiber bestätigte Zählerstände), geht´s weiter wie im 2. Kommentar vom 23.02.12 beschrieben.

2) Am 05.03.12 war im WDR in der Sendung "Markt" ein Thema mit dem Titel "Energielieferanten: Schwar-ze Scha-fe".

www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2012/0305/06_energielieferanten.jsp

20.04.2012 | 16:44
von P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


29.07.2012 | 23:32
von P. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nur zum Teil gelöst:

Wir haben inzwischen eine Schlussabrechnung erhalten und auch das Guthaben aus dieser Rechnung.

Die Abrechnung stimmt bezüglich des Zählerstandes, das Datum des Bezugsendes (=Übergang auf den Nchfolger) liegt ca. 6 Wochen später, als das tatsächliche Bezugsende.

Hieraus ergibt sich aus der Grundgebühr noch eine Differenz von ca. 15 EUR zu unserem Gunsten.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!