Von K+K Klaas & Kock beantwortete Beschwerde. | 4054 Views | 20.06.2012 | 12:50 Uhr
geschrieben von Christina Vater

K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG (Dortmund)

Öffentlich blamiert

Heute vor zwei Wochen erlebte ich in er Filiale in Dortmund Marten eine nicht erste schlechte Erfahrung mit den Mitarbeitern.

SCHLAGWORTE

Ich ging kurz in den Laden, bevor ich mit der Bahn fahren wollte, daher beeilte ich mich. Da ich nicht das gefunden hatte, was ich wollte, ging ich an einer Kundin vorbei & an der Kasse. Daraufhin sagte mir die Mitarbeiterin zu mir: "Kann ich in ihre Tasche gucken!" bzw. sagte es eher fordernd statt fragend.

Ich hatte diese offen und noch eine Jacke darin, dann musste ich die Jacke auch noch hochheben! Ich tat dies auch und ich hatte natürlich NICHTS in meiner Tasche oder sonstwo. Daraufhin sagte ich ihr, dass ich selbst im Einzelhandel arbeite und so was gar nicht erlaubt sei, selbst wenn ein begründeter Verdacht besteht, darf dies nur die Polizei.

Und wie hätte sie bitte sehen können, wenn ich hinten im Laden bin, ob ich was einstecke oder nicht, gar nicht. Ich fühle mich natürlich nun zu Unrecht beschuldigt und blamiert vor anderen Kunde, die dort standen. Und das kann ja wohl nicht angehen, da ich ja ganz genau weiß, dass man dies nicht darf.

Die Befugnis zu Durchsuchungsmaßnahmen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und deshalb auch die mit einer Durchsuchung verbundene polizeiliche Kontrolle stets den Verdacht einer strafbaren Handlung voraussetzten und für die Sicherung oder Durchsetzung eines Anspruchs mittels privater Gewalt (§§ 229, 859 Abs. 2 BGB) nichts anderes gelte. Die Abweichung von der gesetzlichen Regelung benachteilige die Kunden der Beklagten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil die in einer Taschenkontrolle liegende erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht durch ein überwiegendes Interesse der Beklagten an einem Schutz vor Ladendiebstählen gerechtfertigt werde.

Und dann schrieb ich eine Mail dorthin, worauf ich nur ein plumpes: "Es tut uns Leid, ich nehme mich der Sache an," bekam. Und dann heißt es, der Kunde sei "König".

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Meine Forderung an K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG: Stellungnahme


Firma hat geantwortet nach 16 Tage nach 16 Tage
10.07.2012 | 12:22
Firmen-Antwort von: K+K Klaas & Kock B.V. & Co. KG
Abteilung: Kontaktbereich

Sehr geehrte Leser,

wir haben uns bereits am nächsten Tag mit der Kundin in Verbindung gesetzt und alles geklärt.

MfG

Carolin Klaas

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Kommentare und Trackbacks (7)


20.06.2012 | 13:21
von Nix König
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20.06.2012 | 13:28
von ReclaBoxler-5411114
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20.06.2012 | 13:31
von ReclaBoxler-5411114
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.06.2012 | 13:39
von Hamster
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.06.2012 | 13:39
von .Ganz Ehrlich
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20.06.2012 | 13:58
von ReclaBoxler-5411114
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.06.2012 | 14:01
von Wieso Denne
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.06.2012 | 15:11
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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