Durch Deutsche Post gelöste Beschwerde. | 1904 Views | 09.08.2012 | 20:13 Uhr
geschrieben von J. Franz

Deutsche Post AG (Bonn)

Urkundenfälschung durch Post-Zusteller

Bestell-/Kundennummer: 2012/07-7035289

Ich habe am 05.06.2012 in der Postfiliale in 21255 Tostedt ein Übergabeeinschreiben zur Zustellung aufgegeben. Am 06.06.2012 rief mich Frau P. an und teilte mir mit, dass sie den an den Empfänger adressierten Briefumschlag in ihrem Briefkasten vorgefunden habe.

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Aufgrund der Tatsache, dass Frau P. zum einen das ÜBERGABE-EINSCHREIBEN im Briefkasten vorgefunden hat, für das seitens der Deutschen Post AG ein erhöhtes Entgelt gefordert wird, und sie darüber hinaus unter einer ganz anderen Anschrift wohnhaft ist, habe ich die Sendungsverfolgung im Internet aufgerufen und mir den Sendungsbeleg angesehen.

Mit Schreiben vom 07.06.2012 habe ich mich sodann

- über die nicht erfolgte Zustellung an den Adressaten
- über die Dreistigkeit des Zustellers, ein ÜBERGABE-Einschreiben als Einwurfeinschreiben zu behandeln und
- über den offensichtlichen Versuch der Urkundenfälschung Ihres Mitarbeiters

beim Kundenservice BRIEF der DPAG beschwert. Ich bat um einen konstruktiven Lösungsvorschlag und darum, dass mir eine vollständige Kopie der Zustellungsbestätigung zur Verfügung gestellt würde.

Ich begründete meine Beschwerde wie folgt:

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post Brief national, Abs. 4 (1) verpflichtet sich die Deutsche Post AG die Sendungen zum Bestimmungsort zu befördern und unter der vom Absender genannten Anschrift abzuliefern. Dieses war nicht geschehen.

2. Sinn und Zweck einer Zustellung in Form eines Übergabeeinschreibens ist es sicher nicht, der Deutschen Post AG durch zusätzliche Portobelastungen zusätzliche Einnahmen zu bescheren, sondern liegt vielmehr darin, ein Schriftstück gegen Nachweis an den Adressaten auszuhändigen.

Somit hat die DPAG das erhöhte Entgelt erhalten, ohne dafür die entsprechende, vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.

3. Nicht nur, dass der Briefträger (ich vermeide den Begriff "Zusteller", denn genau das hat er nicht) offenbar einen verdammt schlechten Tag hatte und deshalb weder den Unterschied zwischen Übergabe- und Einwurfeinschreiben erkennen konnte, noch festzustellen vermochte, dass er sich in einer ganz anderen Straße befand, hat er sich offenbar auch noch die „Freiheit“ genommen, sich selbst zum vollmachtlosen Vertreter zu ernennen und entsprechend zu handeln. Anders ist es meines Erachtens nicht zu erklären, wie die unleserliche Unterschrift mit dem Zusatz „i. V.“ im Feld „Name in Großbuchstaben“ auf die Sendebestätigung kommt.

SCHLAGWORTE

Die Unterschrift des Empfängers ist mir bekannt, auch die Unterschriften seiner mit dort im Haus lebenden Eltern – die Unterschrift auf der Zustellungsbestätigung stimmt mit keiner dieser Personen überein. Und das kann sie ja auch gar nicht, da der Umschlag - wie bereits erwähnt - ohnehin fälschlich bei Familie P. eingeworfen wird. Ich habe auch keinen Grund, der Aussage von Frau P., das Schreiben hätte sich in ihrem Briefkasten befunden, keinen Glauben zu schenken, da sie mir den betreffenden Umschlag nach unserem Telefonat noch am gleichen Abend ausgehändigt hat.

Da der Postler meines Erachtens spätestens beim Abzeichnen der Zustellungsbestätigung grob fahrlässig in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass im vorliegenden Fall ein Schaden auftreten muss, dürfte spätestens jetzt klar sein, dass hier möglicherweise Schadensersatz zu leisten ist.

In diesem Zusammenhang habe ich zunächst die angefallenen Versandkosten in Höhe von 3,50 EUR in Ansatz gebracht. In Anbetracht der Tatsache, dass das Übergabeeinschreiben ohne die zufällige Unterstützung von Frau P. definitiv verloren gegangen wäre, halte ich darüber hinaus die Zahlung der Versicherungspauschale von 25,00 EUR für mehr als angebracht. Ich schlug vor, dass der Betrag jeweils hälftig an Frau P. (als „Finderlohn“) und an mich (für die Entschädigung der nunmehr erforderlichen „doppelten Wege“ u. ä.) erfolgen sollten.

Ich bat ausdrücklich darum, auf anonymisiert vorbereitete Serienbriefe, in dem lediglich Bedauern über die Situation ausgedrückt wird, zu verzichten, sondern konstruktive Lösungsansätze zu formulieren.

Da ich auf mein Schreiben keine Antwort erhielt, erinnerte ich am 02.07. an mein Anliegen. Hierauf erhielt ich am 11.07.2012 einen Serienbrief (Az.: 2012/07-7035289), in dem man sich für die "Unannehmlichkeiten" entschuldigte, darauf hinwies, dass der entsprechende Mitarbeiter noch einmal auf sein kundenfreundliches Auftreten hingewiesen werde und man hoffe, dass ich bald wieder zu den zufriedenen Kunden gehören würde.

Bedenklich war nur, dass das Schreiben an eine veraltete Anschrift geschickt wurde und man sich darin auf mein Schreiben vom 10.07.2012 bezog.

Da auch die Aussage des "kundenfreundlichen Verhaltens" und das Herunterspielen der Straftat (Urkundenfälschung, möglicherweise in besonders schwerem Fall, s. a. § 267 StGB) als "Unannehmlichkeit" meines Erachtens mehr als deutlich am gesetzten Ziel vorbeiging, nahm ich am 11.07.2012 ausführlich Stellung. Darin thematisierte ich im Wesentlichen den in meinen Augen frechen Serienbrief, die nicht erfolgte Vorlage des Zustellungsbeleges in Papierform und meine Schadensersatzforderung.

Darüber hinaus musste ich mir aufgrund der Antwort der DPAG nunmehr allen Ernstes die Frage stellen, ob der „Briefträger“ möglicherweise nicht die einzige Person ist, die nicht in der Lage ist, zu lesen bzw. das Gelesene fachgerecht umzusetzen.

Oder anders formuliert:

Ich fühle mich von der Deutschen Post AG im Allgemeinen und vom „Kundenservice“ BRIEF im Speziellen regelrecht veralbertt!

Abschließend bat ich, zu oben angegebenen Punkten nochmals ausführlich und strukturiert Stellung zu nehmen und das Schreiben mit dem Namen und der Unterschrift des verantwortlichen Sachbearbeiters zu versehen.

Am 02.08.12 erforderten neue Vorfälle, die offenbar in die Zuständigkeit desselben Briefträgers fielen, erneuten Schriftwechsel.

Darin schilderte ich die Situation, dass sowohl mein getrennt lebender Mann als auch ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind und - jeder für sich - einen Nachforschungsauftrag an die neue Wohnanschrift gestellt hatte. Offenbar scheint jedoch auch hier etwas schief gelaufen zu sein, denn fortan kam meine Post bei den Eltern meines (Noch-)Mannes an. Außerordentlich zufriedenstellendes Ergebnis. Ich forderte auch hierzu zu konstruktiver Lösungsfindung auf und forderte in diesem Zusammenhang die Erstattung der Gebühr für den Nachsendeauftrag, da dieser von den Mitarbeitern der Deutschen Post AG nicht umgesetzt wurde.

Am 03.08.2012 erhielt ich dann (wider Erwarten) den nächsten Serienbrief (Az.: 2012/08-3966609) als Antwort auf mein Schreiben vom 11.07.2012, worin mir sinngemäß mitgeteilt wurde, dass man trotz intensivster Recherchen (!) zu keinem anderen Ergebnis in meiner Sache kommen könne und ich mich mit der erteilten Antwort gefälligst zufrieden zu geben hätte.

Am 06.08.2012 bekam ich dann noch einmal den vom Text her identischen Serienbrief (Az.: 2012/08-1422679) als Antwort auf mein Schreiben vom 02.08.2012.

Ich habe heute erneut erinnert, rechne allerdings nicht wirklich damit, dass sich ein Mitarbeiter in Bonn die Mühe macht, nur ein einziges Mal wirklich zu recherchieren und festzustellen, dass 75 % des Schriftverkehrs überflüssig gewesen wären, wenn dort nur einmal vollumfassend auf meine Beschwerde vom 07.06.2012 geantwortet worden wäre.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Substantiierte Antwort und Zahlung d. Schadensersatzes


Firma hat geantwortet nach 26 Tage nach 26 Tage
07.09.2012 | 16:02
Firmen-Antwort von: Deutsche Post AG
Abteilung: Kundenservice BRIEF

Hallo Herr Franz,

Bitte entschuldigen Sie den unzureichenden Service, durch den wir Ihren Auftrag nicht Ihren Erwartungen entsprechend erfüllt haben. Gerne möchten wir Ihnen beweisen, dass es auch besser geht.

Da wir jede Reklamation sehr ernst nehmen haben wir veranlasst, dass sich unser Kundenservice sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.

Wir versichern Ihnen, dass wir täglich daran arbeiten, die Qualität unseres Service zu verbessern. Deshalb freuen wir uns, wenn wir auch Sie künftig wieder von unserer Leistungsstärke überzeugen können.

Viele Grüße
Ihr Kundenservice BRIEF

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Kommentare und Trackbacks (7)


10.08.2012 | 07:37
von ReclaBoxler-5817910 | Regelverstoß melden
So ein Schwachsinn. Niemand ist hier zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, da kein Schaden eingetreten ist. Soll das ein Witz sein? Eine Frechheit, sich hier bereichern zu wollen.

10.08.2012 | 08:44
von X. 99 | Regelverstoß melden
Natürlich ist hier ein Schaden entstanden. Es wurde für eine Dienstleistung gezahlt die nicht erfüllt wurde. Ganz einfach. Dazu ist noch Recherche notwendig gewesen. Aber trotzdem sollte auf JEDEN FALL Strafanzeige erstattet werden!

16.08.2012 | 20:59
von J. Franz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Post hat sich erneut lediglich mit dem wortgleichen Serienbrief geäußert, dass man den Sachverhalt erneut geprüft habe, aber mir kein anderes Ergebnis mitteilen könne. Da jedoch bislang während des gesamten Schriftverkehrs gar kein Ergebnis mitgeteilt wurde, auf das sich die DPAG berufen könne, ist auch dieser Serienbrief nur lächerlich und peinlich für die Post.


30.08.2012 | 21:55
von J. Franz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Servicecenter hat sich - abgesehen von den -zig unpassenden Serienbriefen mit jeweils unterschiedlichem Aktenzeichen - nicht einmal annähernd zu den Vorwürfen geäußert. Während der erste Serienbrief noch von "Unannehmlichkeiten" sprach, ging man in den folgenden Schreiben gar nicht mehr auf die Sache ein.
Über die Hintergründe kann ich nur mutmaßen, vermute jedoch, dass sowohl die Urkundenfälschung als auch der "Portobetrug" kein Einzelfall sind. Bezöge man jedoch seitens der Post eindeutig Stellung und würde ggf. sogar Zugeständnisse machen, könnte dies u. U. das gesamte Zustellungswesen in Deutschland - denn immerhin sind Zustellungsurkunden sogar vor Gericht als Beweismittel zugelassen - in Frage stellen. Ich für meinen Teil bin maßlos von der Deutschen Post im Allgemeinen und vom Kundenservicecenter im Speziellen enttäuscht!
Wenigstens das zusätzliche, doppelte Porto und den Schadensersatz für die umfangreichen Weg- und Zeitaufwendungen in dieser Sache hätte die Deutsche Post erstatten können.

Das Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Zusteller, Herrn Hans-Werner W., wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft Stade gem. § 170 II StPO eingestellt, weil sich dieser "nicht an das Einschreiben erinnern" könne (hier schützt Unwissenheit sogar vor Strafe) und es sich angeblich nicht um seine Unterschrift handele.

Schade, dass man aus der Post nicht so einfach austreten kann wie aus der Kirche!


10.09.2012 | 17:10
von J. Franz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die angekündigte persönliche Verbindungsaufnahme seitens des Kundenservices BRIEF blieb bisher vollständig aus. Darüberhinaus scheint auch der Verfasser der "Firmen-Antwort" den vorhergehenden Schriftverkehr nicht einmal gesichtet zu haben, denn ansonsten wäre ihm wohl aufgefallen, dass es sicher nicht HERR Franz war, der diese mittlerweile intensive Brieffreundschaft mit der Deutschen Post AG zu führen pflegt.
Warum können die Damen und Herren in Bonn nicht einfach eingestehen, dass die Sache mit dem Übergabeeinschreiben mehr als daneben war, mir das doppelt gezahlte Porto und den in Ansatz gebrachten Schadensersatz (für Ermittlungs- und Schreibtätigkeiten, insbesondere Wegegeld für Fahrten zur Post und Polizei) auszahlen und Frau P. ein kräftiges Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit ausdrücken, anstatt sich pausenlos selbst ins "Achtung zu stellen"?


26.09.2012 | 20:32
von J. Franz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach insgesamt 4 Schreiben sowie 1 Beschwerde und drei ergänzenden Kommentaren meinerseits über diese Seite, war endlich (!) eine positive Reaktion von Seiten der Deutschen Post AG zu verzeichnen. Der Betrag von 28,50 EUR wurde - wenn auch ohne Präjudiz - erstattet, hinsichtlich des Nachsendeauftrages sei jedoch alles korrekt ins System eingegeben worden. Da seit meinem diesbezüglichen Hinweis auf ReclaBox auch nichts mehr verloren gegangen ist, gibt es von meiner Seite her auch keinen Grund mehr, diese Sache weiter zu verfolgen, zumal mittlerweile alle Beteiligten über meine aktuelle Anschrift verfügen.

Auf diesem Weg nochmal vielen Dank an das Team von ReclaBox dafür, dass Ihr diese Seite betreibt! Ich hatte nach der Fülle von Serienbriefen, die mich auf meine Schreiben an die DPAG erreichten, schon fast den Mut verloren, dass sich überhaupt mal jemand dort der Sache annimmt und sachlich prüft.

Gruß aus der Nordheide
J. Franz


31.12.2012 | 16:33
von Anton Meier | Regelverstoß melden
Hmmm, also wenn ein Brief an eine völlig falsche Adresse zugestellt wird, dann finde ich das schon höchst eigenartig. Ich meine, wenn der Briefträger ihn ein Haus weiter einwirft, dann war das EIN Versehen. Wenn aber der Brief etwa bei einem anderen Briefträger landet und von diesem dann falsch zugestellt wird, dann wird es wirklich komisch. Es müsste doch dem Briefträger auffallen, wenn er einen Brief bekommt, der nicht für sein Gebiet ist! Man könnte nun Vermuten, dass vielleicht zwei Sendungen irgendwie aneinander geklebt sind und dies auf dem gesamten Laufweg nicht aufgefallen ist. Aber auch diese Version scheidet aus, wenn es am Ende doch einen Zustellbeleg gibt.

Ehrlich, in so einem Fall würde ich mir Gedanken machen, ob das ganze nicht vielleicht Vorsatz ist. So viele Zufälle können doch nicht zusammen kommen?



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