Deutsche Post AG (Bonn)
Urkundenfälschung durch Post-Zusteller
Bestell-/Kundennummer: 2012/07-7035289
Ich habe am 05.06.2012 in der Postfiliale in 21255 Tostedt ein Übergabeeinschreiben zur Zustellung aufgegeben. Am 06.06.2012 rief mich Frau P. an und teilte mir mit, dass sie den an den Empfänger adressierten Briefumschlag in ihrem Briefkasten vorgefunden habe.
Es haben sich bereits 0 ReclaBoxler angeschlossen.
Aufgrund der Tatsache, dass Frau P. zum einen das ÜBERGABE-EINSCHREIBEN im Briefkasten vorgefunden hat, für das seitens der Deutschen Post AG ein erhöhtes Entgelt gefordert wird, und sie darüber hinaus unter einer ganz anderen Anschrift wohnhaft ist, habe ich die Sendungsverfolgung im Internet aufgerufen und mir den Sendungsbeleg angesehen.
Mit Schreiben vom 07.06.2012 habe ich mich sodann
- über die nicht erfolgte Zustellung an den Adressaten
- über die Dreistigkeit des Zustellers, ein ÜBERGABE-Einschreiben als Einwurfeinschreiben zu behandeln und
- über den offensichtlichen Versuch der Urkundenfälschung Ihres Mitarbeiters
beim Kundenservice BRIEF der DPAG beschwert. Ich bat um einen konstruktiven Lösungsvorschlag und darum, dass mir eine vollständige Kopie der Zustellungsbestätigung zur Verfügung gestellt würde.
Ich begründete meine Beschwerde wie folgt:
Gemäß der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post Brief national, Abs. 4 (1) verpflichtet sich die Deutsche Post AG die Sendungen zum Bestimmungsort zu befördern und unter der vom Absender genannten Anschrift abzuliefern. Dieses war nicht geschehen.
2. Sinn und Zweck einer Zustellung in Form eines Übergabeeinschreibens ist es sicher nicht, der Deutschen Post AG durch zusätzliche Portobelastungen zusätzliche Einnahmen zu bescheren, sondern liegt vielmehr darin, ein Schriftstück gegen Nachweis an den Adressaten auszuhändigen.
Somit hat die DPAG das erhöhte Entgelt erhalten, ohne dafür die entsprechende, vertraglich vereinbarte Gegenleistung zu erbringen.
3. Nicht nur, dass der Briefträger (ich vermeide den Begriff "Zusteller", denn genau das hat er nicht) offenbar einen verdammt schlechten Tag hatte und deshalb weder den Unterschied zwischen Übergabe- und Einwurfeinschreiben erkennen konnte, noch festzustellen vermochte, dass er sich in einer ganz anderen Straße befand, hat er sich offenbar auch noch die „Freiheit“ genommen, sich selbst zum vollmachtlosen Vertreter zu ernennen und entsprechend zu handeln. Anders ist es meines Erachtens nicht zu erklären, wie die unleserliche Unterschrift mit dem Zusatz „i. V.“ im Feld „Name in Großbuchstaben“ auf die Sendebestätigung kommt.
Die Unterschrift des Empfängers ist mir bekannt, auch die Unterschriften seiner mit dort im Haus lebenden Eltern – die Unterschrift auf der Zustellungsbestätigung stimmt mit keiner dieser Personen überein. Und das kann sie ja auch gar nicht, da der Umschlag - wie bereits erwähnt - ohnehin fälschlich bei Familie P. eingeworfen wird. Ich habe auch keinen Grund, der Aussage von Frau P., das Schreiben hätte sich in ihrem Briefkasten befunden, keinen Glauben zu schenken, da sie mir den betreffenden Umschlag nach unserem Telefonat noch am gleichen Abend ausgehändigt hat.
Da der Postler meines Erachtens spätestens beim Abzeichnen der Zustellungsbestätigung grob fahrlässig in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass im vorliegenden Fall ein Schaden auftreten muss, dürfte spätestens jetzt klar sein, dass hier möglicherweise Schadensersatz zu leisten ist.
In diesem Zusammenhang habe ich zunächst die angefallenen Versandkosten in Höhe von 3,50 EUR in Ansatz gebracht. In Anbetracht der Tatsache, dass das Übergabeeinschreiben ohne die zufällige Unterstützung von Frau P. definitiv verloren gegangen wäre, halte ich darüber hinaus die Zahlung der Versicherungspauschale von 25,00 EUR für mehr als angebracht. Ich schlug vor, dass der Betrag jeweils hälftig an Frau P. (als „Finderlohn“) und an mich (für die Entschädigung der nunmehr erforderlichen „doppelten Wege“ u. ä.) erfolgen sollten.
Ich bat ausdrücklich darum, auf anonymisiert vorbereitete Serienbriefe, in dem lediglich Bedauern über die Situation ausgedrückt wird, zu verzichten, sondern konstruktive Lösungsansätze zu formulieren.
Da ich auf mein Schreiben keine Antwort erhielt, erinnerte ich am 02.07. an mein Anliegen. Hierauf erhielt ich am 11.07.2012 einen Serienbrief (Az.: 2012/07-7035289), in dem man sich für die "Unannehmlichkeiten" entschuldigte, darauf hinwies, dass der entsprechende Mitarbeiter noch einmal auf sein kundenfreundliches Auftreten hingewiesen werde und man hoffe, dass ich bald wieder zu den zufriedenen Kunden gehören würde.
Bedenklich war nur, dass das Schreiben an eine veraltete Anschrift geschickt wurde und man sich darin auf mein Schreiben vom 10.07.2012 bezog.
Da auch die Aussage des "kundenfreundlichen Verhaltens" und das Herunterspielen der Straftat (Urkundenfälschung, möglicherweise in besonders schwerem Fall, s. a. § 267 StGB) als "Unannehmlichkeit" meines Erachtens mehr als deutlich am gesetzten Ziel vorbeiging, nahm ich am 11.07.2012 ausführlich Stellung. Darin thematisierte ich im Wesentlichen den in meinen Augen frechen Serienbrief, die nicht erfolgte Vorlage des Zustellungsbeleges in Papierform und meine Schadensersatzforderung.
Darüber hinaus musste ich mir aufgrund der Antwort der DPAG nunmehr allen Ernstes die Frage stellen, ob der „Briefträger“ möglicherweise nicht die einzige Person ist, die nicht in der Lage ist, zu lesen bzw. das Gelesene fachgerecht umzusetzen.
Oder anders formuliert:
Ich fühle mich von der Deutschen Post AG im Allgemeinen und vom „Kundenservice“ BRIEF im Speziellen regelrecht veralbertt!
Abschließend bat ich, zu oben angegebenen Punkten nochmals ausführlich und strukturiert Stellung zu nehmen und das Schreiben mit dem Namen und der Unterschrift des verantwortlichen Sachbearbeiters zu versehen.
Am 02.08.12 erforderten neue Vorfälle, die offenbar in die Zuständigkeit desselben Briefträgers fielen, erneuten Schriftwechsel.
Darin schilderte ich die Situation, dass sowohl mein getrennt lebender Mann als auch ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sind und - jeder für sich - einen Nachforschungsauftrag an die neue Wohnanschrift gestellt hatte. Offenbar scheint jedoch auch hier etwas schief gelaufen zu sein, denn fortan kam meine Post bei den Eltern meines (Noch-)Mannes an. Außerordentlich zufriedenstellendes Ergebnis. Ich forderte auch hierzu zu konstruktiver Lösungsfindung auf und forderte in diesem Zusammenhang die Erstattung der Gebühr für den Nachsendeauftrag, da dieser von den Mitarbeitern der Deutschen Post AG nicht umgesetzt wurde.
Am 03.08.2012 erhielt ich dann (wider Erwarten) den nächsten Serienbrief (Az.: 2012/08-3966609) als Antwort auf mein Schreiben vom 11.07.2012, worin mir sinngemäß mitgeteilt wurde, dass man trotz intensivster Recherchen (!) zu keinem anderen Ergebnis in meiner Sache kommen könne und ich mich mit der erteilten Antwort gefälligst zufrieden zu geben hätte.
Am 06.08.2012 bekam ich dann noch einmal den vom Text her identischen Serienbrief (Az.: 2012/08-1422679) als Antwort auf mein Schreiben vom 02.08.2012.
Ich habe heute erneut erinnert, rechne allerdings nicht wirklich damit, dass sich ein Mitarbeiter in Bonn die Mühe macht, nur ein einziges Mal wirklich zu recherchieren und festzustellen, dass 75 % des Schriftverkehrs überflüssig gewesen wären, wenn dort nur einmal vollumfassend auf meine Beschwerde vom 07.06.2012 geantwortet worden wäre.
07.09.2012 | 16:02
Abteilung: Kundenservice BRIEF
Hallo Herr Franz,
Bitte entschuldigen Sie den unzureichenden Service, durch den wir Ihren Auftrag nicht Ihren Erwartungen entsprechend erfüllt haben. Gerne möchten wir Ihnen beweisen, dass es auch besser geht.
Da wir jede Reklamation sehr ernst nehmen haben wir veranlasst, dass sich unser Kundenservice sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Wir versichern Ihnen, dass wir täglich daran arbeiten, die Qualität unseres Service zu verbessern. Deshalb freuen wir uns, wenn wir auch Sie künftig wieder von unserer Leistungsstärke überzeugen können.
Viele Grüße
Ihr Kundenservice BRIEF
Über die Hintergründe kann ich nur mutmaßen, vermute jedoch, dass sowohl die Urkundenfälschung als auch der "Portobetrug" kein Einzelfall sind. Bezöge man jedoch seitens der Post eindeutig Stellung und würde ggf. sogar Zugeständnisse machen, könnte dies u. U. das gesamte Zustellungswesen in Deutschland - denn immerhin sind Zustellungsurkunden sogar vor Gericht als Beweismittel zugelassen - in Frage stellen. Ich für meinen Teil bin maßlos von der Deutschen Post im Allgemeinen und vom Kundenservicecenter im Speziellen enttäuscht!
Wenigstens das zusätzliche, doppelte Porto und den Schadensersatz für die umfangreichen Weg- und Zeitaufwendungen in dieser Sache hätte die Deutsche Post erstatten können.
Das Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Zusteller, Herrn Hans-Werner W., wurde übrigens von der Staatsanwaltschaft Stade gem. § 170 II StPO eingestellt, weil sich dieser "nicht an das Einschreiben erinnern" könne (hier schützt Unwissenheit sogar vor Strafe) und es sich angeblich nicht um seine Unterschrift handele.
Schade, dass man aus der Post nicht so einfach austreten kann wie aus der Kirche!
Warum können die Damen und Herren in Bonn nicht einfach eingestehen, dass die Sache mit dem Übergabeeinschreiben mehr als daneben war, mir das doppelt gezahlte Porto und den in Ansatz gebrachten Schadensersatz (für Ermittlungs- und Schreibtätigkeiten, insbesondere Wegegeld für Fahrten zur Post und Polizei) auszahlen und Frau P. ein kräftiges Dankeschön für Ihre Aufmerksamkeit ausdrücken, anstatt sich pausenlos selbst ins "Achtung zu stellen"?
Auf diesem Weg nochmal vielen Dank an das Team von ReclaBox dafür, dass Ihr diese Seite betreibt! Ich hatte nach der Fülle von Serienbriefen, die mich auf meine Schreiben an die DPAG erreichten, schon fast den Mut verloren, dass sich überhaupt mal jemand dort der Sache annimmt und sachlich prüft.
Gruß aus der Nordheide
J. Franz
Ehrlich, in so einem Fall würde ich mir Gedanken machen, ob das ganze nicht vielleicht Vorsatz ist. So viele Zufälle können doch nicht zusammen kommen?