Durch callmobile gelöste Beschwerde. | 3089 Views | 11.04.2013 | 18:52 Uhr
geschrieben von Anamaria u. Uwe Richter

callmobile GmbH (Hamburg)

Callmobile zahlt Guthaben nach Kündigung nicht zurück

Bestell-/Kundennummer: 01638643606

Ich habe zum 09.10.2012 eine meiner beiden Prepaid-Karten bei callmobile gekündigt und die Auszahlung des Restguthabens beantragt.

SCHLAGWORTE

Die Kündigung wurde zum genannten Termin bestätigt und die Auszahlung des Guthabens binnen 50-Tage-Frist angekündigt. Als ich trotz mehrfachen Kontakts zum Kundendienst bis zum 12.02.2013 noch immer keine Rückerstattung erhalten habe, beantragte ich die Umbuchung des Restguthabens auf meine zweite Nummer. Dies geschah dann auch innerhalb eines Tages. Da ich dadurch nun auf der zweiten SIM-Karte ein mahnbescheidfähiges Guthaben angehäuft hatte, kündigte ich die zweite Karte zum 20.02.2013 mit der Maßgabe, das gesamte Restguthaben nunmehr binnen 50-Tages-Frist, demnach bis zum 11.04.2013, zu erstatten.

Zwischendurch habe ich höchst fürsorglich den offenen Vorgang in Erinnerung gebracht und bekam am 08.04.2013 eine Mitteilung seitens des Supportes darüber, dass die Erstattung des Guthabens bei der Buchhaltung "beantragt worden sei". Die Frist ist inzwischen verstrichen, so dass sich callmobile nunmehr in Verzug befindet und ich den Betrag anmahnen muss.

Sollte die Mahnung nicht fruchten, so sehe ich mich zur Einleitung eines durch einen Rechtsanwalt geführten (kostenpflichtigen) Mahnverfahrens gezwungen. Da ich offensichtlich kein Einzelfall bin, was die Verweigerung der fristgerechten Rückzahlung des Guthabens betrifft, erstatte ich darüber hinaus nach Ablauf der Mahnfrist Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Unterschlagung.

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Meine Forderung an callmobile GmbH: Erstattung des Restguthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.04.2013 | 12:05
Firmen-Antwort von: callmobile GmbH
Abteilung: Kundenservice

Hallo,

wir werden das Restguthaben im nächsten Rechnungslauf (Ende nächster Woche) anweisen.

Wir bitten, die Verzögerung zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen

C. Schäffer

callmobile

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Kommentare und Trackbacks (4)


11.04.2013 | 19:07
von Stefan S. | Regelverstoß melden
Ganz ehrlich. Von wieviel Guthaben reden wir hier das sich der Stress lohnt?

11.04.2013 | 19:16
von Anamaria u. Uwe Richter | Regelverstoß melden
Wir sprechen von einem Betrag, der mahnbescheidsfähig ist (also größer 20,- €). Wenn Callmobile jeden Betrag unterhalb von 20,- € für sich behält, dann macht das alleine bei 1000 Kunden schon bis zu 20.000,- € aus.

22.04.2013 | 09:11
von Anamaria u. Uwe Richter | Regelverstoß melden
Nachdem wir massiv Druck gemacht, gemahnt, mit Rechtsanwalt und Strafanzeige gedroht haben, ist unser Geld nun endlich erstattet worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Callmobile sollten sich in Grund und Boden dafür schämen, wie sie ihre Kunden behandeln! Abbuchungen gehen innerhalb von 24 Stunden, Rechnungen mit Forderungen werden null komma nichts erstellt, aber bei einer Rückerstattung von Guthaben spielt man auf Zeit. Wahrscheinlich werden viele Kunden irgendwann aufgeben, weil es sich ihrer Meinung nach nicht lohnt, für 10 oder 20 Euro am Ball zu bleiben. Das Gegenteil ist richtig, denn diese Verzögerungstaktik lohnt sich für das Unternehmen. Sie behalten das Geld einfach ein, wenn man sich nicht dreht. Bleibt nur zu hoffen, dass es sich mehr und mehr herumspricht, was für ein Unternehmen Callmobile ist und dass die Kunden in Scharen davonlaufen, denn wer in der heutigen Zeit nicht kundenfreundlich und ehrlich ist, der hat am Markt nichts mehr zu suchen!

22.04.2013 | 09:12
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


22.04.2013 | 13:12
von Anamaria u. Uwe Richter gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Guthaben wurde am 22.04.2013 nach mehrfachem Mailkontakt und Androhung rechtlicher Schritte erstattet.




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