Durch ExtraEnergie gelöste Beschwerde. | 679 Views | 09.07.2013 | 12:08 Uhr
geschrieben von Jörg Schaller

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Inkorrekte Abschläge / unautorisierte Lastschriften

Bestell-/Kundennummer: 1507834

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit E-Mail vom 29.04.2013 bestätigen Sie meinen Stromlieferungsvertrag zum 01.06.2013 mit den folgenden Parametern:

Paketpreis = 644,00 EURO

Mehrverbrauchspreis 40,00 ct/kWh x 0 kWh = 0,00 EURO

Summe = 644,00 EURO

Die Summe geteilt durch 11 Abschläge = 58,55 EURO

Gerundet auf vollen Eurobetrag = 59,00 EURO

(der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt)

25% Bonus (wird erst nach 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben) = 161,00 EURO1

voraussichtliche, effektive Kosten im ersten Belieferungsjahr = 483,00 EUR

Mit diesen Konditionen war ich einverstanden und hatte Ihnen für die Abbuchung der Abschlagszahlungen einen Einzugsermächtigung erteilt.

Völlig überraschend teilten Sie mir kurz vor Lieferbeginn und Zahlung des ersten Abschlags am 28.05.2013, 14:40 andere Beträge mit:

Paketpreis = 644,00 EURO3

Mehrverbrauchspreis 40,00 ct/kWh x 254 kWh = 101,60 EURO

Summe = 745,60 EURO

Die Summe geteilt durch 11 Abschläge = 67,78 EURO

Gerundet auf vollen Eurobetrag = 68,00 EURO

(der 12. Abschlag wird zur Verrechnung Ihres tatsächlichen Verbrauchs genutzt)

25% Bonus (wird erst nach 12 Monaten Belieferung gutgeschrieben) = 161,00 EURO1

voraussichtliche, effektive Kosten im ersten Belieferungsjahr = 584,60 EUR

Innerhalb von 2 Stunden widersprach ich per E-Mail an servicestrom spider monkey extraenergie der Erhöhung der Abschlagsbeträge und widerrief vorsichtshalber gleichzeitig die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung mit folgendem Text:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Vertragsbestätigung.

Leider muss ich der Berechnung des Abschlagbetrages widersprechen. Ich gehe davon aus, dass Sie auf Daten des Vormieters für die Schätzung des tatsächlichen Verbrauchs zurückgegriffen haben, da ich zum 1.6.2013 das erste Jahr in dieser Wohnung und mit diesem Stromzähler vollende. Einsichtig ist mir allerdings trotzdem nicht, warum Sie sich nicht an die von mir bereits gemachten Angaben über den Verbrauch halten.

Das von mir gekaufte Paket bezog sich bereits auf von mir errechnete Daten. Am heutigen Tage, also nach 362 Tagen, beträgt der Verbrauch 2.460 kWh, so dass ich davon ausgehe, dass der Jahresverbrauch 2.500 kWh nicht überschreitet und ich folglich zukünftig keinen Mehrverbrauch zukaufen muss.

Daraus ergibt sich für die Abschlagszahlungen folgende Rechnung:

Paketpreis = 644,00 EURO

Die Summe geteilt durch 11 Abschläge = 58,55 EURO

Gerundet auf vollen Eurobetrag = 59,00 EURO

Ich gehe somit davon aus, dass der korrekte Abschlagsbetrag €59,00 beträgt. Vorsichtshalber WIDERRUFE ich hiermit die Ihnen erteilte Abbuchungserlaubnis im Lastschriftverfahren bis zur Bestätigung des korrekten Abschlagsbetrages. Diese Bestätigung können Sie mir gerne per E-Mail schicken. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit schnell und formlos erledigt werden kann, ohne auf Beschwerdemittel zurückgreifen zu müssen.

Am nächsten Tag schickte ich die Nachricht nochmals per Fax an 01805-141454 zu Händen des Geschäftsführers Samuel Schmidt mit folgendem, leicht erweitertem Text:

Sehr geehrter Herr Schmidt,

BESCHWERDEN GESUCHT
Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht?
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.05.2013 und die Lieferbestätigung.

Dort teilen Sie mir allerdings mit, dass eine monatlicher Abschlagszahlung von EUR 68,00 basierend auf einem geschätzten Verbrauch von 2.954 kWh und einem entsprechenden Jahresbetrag von EUR 745,60 fällig wird.

Leider muss ich der Berechnung des Abschlagbetrages widersprechen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen für die Schätzung nicht Daten meines Haushalts, sondern des Vormieters übermittelt wurden. Ich selbst werde zum 1.6.2013 das erste Jahr in diesen Räumlichkeiten und mit diesem Stromzähler vollenden.

Mein Zählerstand betrug bei Einzug am 14.05.2013 3.936 kWh und am 28.05.2013 6936 kWh. Es erfolgte also nach 362 Tagen ein Verbrauch von bisher 2.460 kWh, so dass ich davon ausgehe, dass der Jahresverbrauch 2.500 kWh nicht überschreitet und ich folglich zukünftig zu dem von mir bestellen Paket von 2.700 kWh keinen Mehrverbrauch zukaufen muss.

Daraus ergibt sich der korrekte Abschlagsbetrag von EUR 59,00, den Sie selbst bereits in Ihrer E-Mail vom 29.04.2013 mitgeteilt hatten. Vorsichtshalber WIDERRUFE ich im Nachgang zu meiner E-Mail vom 28.05.2013 nochmals die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren bis zur Bestätigung des korrekten Abschlagsbetrages und kündige bereits jetzt an, den Einzug eines überhöhten Abschlagbetrages zurückgehen zu lassen. Diese Bestätigung über den korrekten Abschlagsbetrag können Sie mir gerne per E-Mail schicken. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit schnell und formlos erledigt werden kann, ohne auf Beschwerdemittel zurückgreifen zu müssen.

Sollte ich bis zum 31.05.2013 nichts von Ihnen hören, werde ich einen Dauerauftrag zur monatlichen Überweisung von EUR 59,00 auf Ihr Konto bei der Postbank Essen, Nr. 997735437, BLZ 36010043 veranlassen.

Kurz danach nahm ich die im im Kundenbereich Ihres Internet-Auftritts abgelegte Rechnung für Juni 2013 zur Kenntnis (eine Benachrichtigung hierüber habe ich weder für diese noch für etwa nachfolgende Rechnungen erhalten), welche über einen Abschlagsbetrag von EUR 68,00 ausgestellt war. Daher schickte ich am 02.06.2013, nachdem keine Nachricht von Extraenergie eingegangen war, noch folgende Nachricht per Fax:

Vertragsnummer: 01507834
Kundennummer: 01486116
Rechnungsnummer: 14262240

Sehr geehrter Herr Schmidt,

im Nachgang zu meiner E-Mail vom 28.05.2013 sowie meinem Schreiben vom 29.05.2013 widerspreche ich hiermit nochmals ausdrücklich Ihrer o. g. Rechnung vom 28.05.2013. Gleichzeitig bitte ich um Neuausfertigung unter korrekter Berechnung des Abschlagbetrages gemäß meiner vorherigen Mitteilungen.

Eine Rückmeldung habe ich weder zu der E-Mail noch zu den Schreiben erhalten, daher richtete ich einen Dauerauftrag über EUR 59,00 zu den fristgerechten Daten ein.

Nunmehr muss ich feststellen, dass extraenergie den Abschlagsbetrag immer noch nicht korrigiert hat, und - was noch schlimmer ist - sowohl am 4. Juni meiner Bank eine zusätzliche Abbuchung im Lastschriftverfahren über EUR 68,00 und nunmehr im Juli über EUR 9,00 eingereicht hat. Beiden Buchungen habe ich widersprochen und diese zurückgereicht, da die extraenergie gegenüber erteilte Einzugsermächtigung bereits am 28.05.2013 von mir widerrufen worden ist.

Ich gehe davon aus, dass der Sachverhalt zur Vermeidung eines gerichtlichen Streits nunmehr umgehend zu meiner Zufriedenheit bearbeitet wird.

Mit freundlichen Grüßen,

J. S.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Korrektur der Rechnungen, Unterlassen weiterer Abbuchungen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.07.2013 | 11:43
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir sind stets bemüht unseren Kundenservice zu verbessern und bedauern die Unannehmlichkeiten die Ihnen entstanden sind. Gerne würden wir uns Ihren Fall genauer ansehen. Die hier gemachten Angaben reichen allerdings nicht aus, um Ihren Fall zu prüfen. Bitte kontaktieren Sie uns mit dem Betreff „Verbraucherforum“ über reclabox spider monkey extraenergie.com, damit wir mit Ihnen in Kontakt treten können. Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer, sowie den Link zu Ihrer Beschwerde in Reclabox an.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ExtraEnergie

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.07.2013 | 19:25
von Jörg Schaller | Regelverstoß melden
Sehr geehrte Damen und Herren,

am heutigen Tage haben Sie mir die folgende E-Mail zukommen lassen:

=================
* Mahnung für Ihre Auftragsnummer 1507834 (Belegnummer 14262240) *

Sehr geehrter Herr J. S.,

sicherlich haben Sie übersehen, dass ein Ihnen mit einer vorangegangenen Rechnung mitgeteilter Restbetrag noch zur Zahlung offen ist (siehe dazu bitte die Anhang-Datei). Wir bitten Sie um Überprüfung dieser Angelegenheit und Zahlung des Rechnungsbetrages auf unser Konto binnen 7 Tagen.

Sollte sich diese Erinnerung mit Ihrer Zahlung überschnitten haben, so betrachten Sie dieses E-Mail bitte als gegenstandslos.

Mit freundlichen Grüßen

Extraenergie

* Anhang (PDF) : *

Sehr geehrter Herr J. S.,
Sie nehmen zum Ausgleich Ihrer Rechnungen am Lastschrifteinzug teil.

Bedauerlicherweise konnten wir noch keinen Eingang des fälligen Betrags verbuchen. Wir bitten Sie daher den offenen Betrag bis
zum 19.07.2013 unter Verwendung der Kundennummer und der Vertragsnummer auf unser Konto einzuzahlen.

Belegdatum 28.05.2013
Belegnummer 14262240
fällig am 28.05.2013
Rechnungsgebühr 68,00
Rücklastschriftbetrag 8,11
Zahlungseingang 0,00
Restzahlbetrag 76,11
Verzugszinsen
Mahnstufe 1

Zwischensumme: 76,11 EUR
zuzüglich Mahngebühr: 2,50 EUR
ausstehende Forderungen gesamt: 78,61 EUR

Sollte auch dieser Termin ohne Geldeingang auf unserem Konto verstreichen, werden wir unsere Ansprüche ohne erneute
Aufforderung gerichtlich geltend machen sowie den mit Ihnen bestehenden Energieliefervertrag kündigen und die Belieferung
einstellen. Sie würden somit in die teure Ersatzversorgung fallen. Erst mit Ausgleich aller fälligen Beträge nehmen Sie wieder am regulären Lastschriftenverfahren teil.

Wir möchten Ihnen des Weiteren mitteilen, dass wir die zu Ihrer Person aufgrund nichtvertragsmäßigem Zahlungsverhalten
gespeicherten Daten nach Fristablauf an die Deltavista GmbH, Freislinger Landstr. 74, 80939 München melden werden, welche als
Wirtschaftsauskunftei Daten speichert und an ihre Vertragspartner zum Zweck der Beurteilung der Kreditwürdigkeit bzw.
Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern und Schuldnern übermittelt. Eine Übermittlung erfolgt nicht, sofern Ihre Forderung vor
Fristablauf ausgeglichen oder rechtliche oder tatsächliche Einwände hiergegen vorgebracht wurden.

=================

Zunächst sehe ich keinerlei Veranlassung, einen weiteren Kommunikationsweg durch Kontakt über eine zusätzliche E-Mail-Adresse zu Ihnen zu eröffnen. Die hier vorgebrachte Beschwerde enthält entgegen Ihrem Einwand alle für eine Abhilfe notwendigen Daten. Meine schriftlichen Einwände haben Sie bisher ignoriert und es besteht zu befürchten, dass sich daran auch nichts durch eine weitere E-Mail ändern wird. Vielmehr liegt es an Ihnen, meine vorgebrachten Einwände zu bearbeiten. Den Sachverhalt haben Sie inkorrekt dargestellt, indem Sie behaupten, ich würde am Lastschriftverfahren teilnehmen oder hätte Abschläge (in von mir angenommener korrekter Höhe) nicht bezahlt. Diese sind am 03.06.2013 sowie 01.07.2013 von mir auf Ihr Konto überwiesen worden.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass mir entstehende Schäden durch unberechtigte Eintragung in einem Schuldnerverzeichnis oder etwa die unberechtigte Kündigung des Stromlieferungsvertrages zu gerichtlichen Schadensersatzforderungen führen werden.

Gleichzeitig werde ich Ihnen diese Antwort schriftlich an Ihre Hausadresse zustellen und nunmehr die Bundesnetzagentur einschalten.

17.07.2013 | 18:40
von Jörg Schaller | Regelverstoß melden
Nachdem ich am 10.07.2013 die Bundesnetzagentur per E-Mail mit Kopie an Extraenergie über den Vorgang informiert hatte, antwortete Extraenergie am 11.07.2013 folgendermaßen:

[. ] bezugnehmend zu Ihrer Beschwerde vom 10.07.2013 zum Vertrag 1507834 möchten wir wie folgt Stellung nehmen:

Wir haben Sie mit dem von Ihnen angegebenen Verbrauch von 2.700 kWh Verbrauch bei Ihrem örtlichen Netzbetreiber angemeldet, leider erhielten wir jedoch eine Zustimmung mit Änderung des Jahresverbrauches auf 2.954 kWh. Aus diesem Grund wurde Ihr Abschlag nach oben auf 68,00 Euro korrigiert (Paketpreis für 2.700 kWh + Mehrverbrauchspreis 0,4 Euro/kWh).
Am 28.05.2013 wurden Sie darüber per E-Mail gleichfalls in Kenntnis gesetzt, dass dieser Verbrauch nun als Basis der Abschlagsberechnung genommen wird.
Wir haben jedoch in Ihrem Interesse am 19.06.2013 eine Änderungsanfrage auf den von Ihnen angegeben Verbrauch von 2.700 kWh beauftragt, diese wurden uns am 20.06.2013 mit Wirksamkeit zum 01.08.2013 bestätigt. Das heißt für Sie, dass wir Ihren monatlichen Abschlag ab August 2013 auf 59,00 Euro angepasst haben.

Am 28.05.2013 haben Sie uns die Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren entzogen. Dies wurde wunschgemäß in unserem System umgesetzt. Leider müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass die Gebühren für die Abschlagsrechnung vom 28.05.2013 mit der Rechnungsnummer 14262240 Gültigkeit haben, da bereits die Rechnungslegung erfolgte. Jedoch haben wir die Gebühren zu der Abschlagsrechnung vom 26.06.2013 mit der Rechnungsnummer 15109582 ausgebucht.
Es ergab sich, dass Sie zu der Rechnung 15109582 insgesamt ein Guthaben von 50,00 Euro und eine Forderung zur Rechnung 14262240 in Höhe von 78,61 Euro haben. Wir werden diese Forderung in Ihrem Interesse mit dem Guthaben verrechnen und daraus ergibt sich noch eine restliche Gesamtforderung von 28,61 Euro. Wir bitten Sie darum, diese entsprechend noch auszugleichen.

Aus Ihrer E-Mail entnehmen wir, dass Sie sich bei der Schlichtungsstelle Energie e. V. mit einer Verbraucherbeschwerde gemeldet haben. Nach oben aufgeführten Sachverhalt, müsste sich Ihr Anliegen abschließend geklärt haben. Wir möchten Sie daher höflichst bitten, Kontakt mit der Schlichtungsstelle aufzunehmen und kurz unter Nennung des dortigen Aktenzeichens die Klärung des Anliegens zu bestätigen. Bitte informieren Sie uns, falls wir Ihr Anliegen noch nicht abschließend bearbeitet haben. Wir werden uns dann umgehend um eine Lösung bemühen.

[. ]

17.07.2013 | 20:12
von Jörg Schaller | Regelverstoß melden
Meine Antwort am heutigen 17.07.2013:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke für Ihre Stellungnahme vom 11.07.2013.

1. Abschlagsberechnung

Bezüglich der Abschlagszahlungen machen Sie für die kurzfristig vor Lieferbeginn vorgenommene Änderung geltend, dass der Netzbetreiber Ihnen angeblich einen Vorjahresverbrauch von 2.954 kWh mitgeteilt habe.
Nach § 3 Abs. 1 i. V.m. § 13 Abs. 1 StromGVV kann der Ersatzversorger bei der Abrechnung des Verbrauchs für mehrere Monate für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Bei Vorauszahlungen nach § 14 StromGVV gilt das Gleiche.
Insofern war Ihr Vorgehen einer Abschlagsänderung zunächst dem Grunde nach verständlich - wenn auch zu kurzfristig mitgeteilt -, führt sachlich aber zum falschen Ansatz.
§§ 13, 14 StromGVV geben weiter vor: "Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. "
Für die Vorperiode 2012/2013 betrug mein Verbrauch 2.491 kWh. In der Periode 2011/2012 war der Zähler einer anderen Partei zugeordnet. Auf meine sofortige Glaubhaftmachung eines niedrigeren Verbrauchs am 28.05.2013 erfolgte mir gegenüber keine Reaktion bis zu Ihrer Stellungnahme vom 11.07.2013. Dort teilten Sie mir mit, dass Sie sich aufgrund meiner Angaben bereits am 19.06.2013 um eine Korrektur bemüht hätten, die am 20.06.2013 bestätigt worden wäre.
§ 13 Abs. 3 StromGVV gibt weiter vor, "ergibt sich bei der Abrechnung, dass zu hohe Abschlagszahlungen verlangt wurden, so ist der übersteigende Betrag unverzüglich zu erstatten, spätestens aber mit der nächsten Abschlagsforderung zu verrechnen. "
Da Ihre Rechnungslegung monatlich erfolgt und Sie entsprechend vor Erstellung der Rechnung für Juli Kenntnis von den korrekten Umständen für die Berechnung der Abschläge hatten, war der überhöhte Teils der Abschlags unverzüglich mit der Rechnung für Juli zu verrechnen und im Übrigen ab Juli der korrekte Abschlag zu berechnen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Stattdessen stellten Sie auch für Juli 2013 den überhöhten Abschlag in Rechnung.

2. Lastschriften und Rücklastgebühren

Durch einen Fehler in Ihrer Buchhaltung glaubten Sie, es sei für den Monat Juni 2013 kein Abschlagsbetrag eingegangen. Tatsächlich hatte ich aber einen Abschlagsbetrag von EUR 59,00 an Sie angewiesen. Trotz des Entzugs der Einzugsermächtigung hatten Sie darüber hinaus Sie im Juni und Juli von meinem Konto Beträge eingezogen. Für Juni erhielten Sie somit 2 Abschlagszahlungen.
Die gegen die unberechtigte Einziehung eingelegten Widersprüche und die dadurch entstandenen Rückentgelte von 2x EUR 3,00 sind nicht von mir zu vertreten. Zum einen erfolgte mein Widerspruch formell rechtmäßig, da Ihnen keine Einzugsermächtigung vorlag. Auch betragsmäßig ist die von Ihnen übersandte Mahnung und die ihr zugrunde liegende Juli-Rechnung inkorrekt, da Sie mit der Juli-Rechnung bereits Gelegenheit gehabt hatten, Ihre Abschlagszahlungen der Höhe nach zu korrigieren UND Ihre unberechtigte Abbuchung und damit den Erhalt zweier Abschlagszahlungen für Juni 2013 durch Erstattung zu verrechnen. Die Mahngebühren sowie die - in inkorrekter Höhe von EUR 8,11 statt EUR 6,00 - aufgeführten Rücklastschriftgebühren sind daher mangels vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage unberechtigt.

3. Nachzahlungen

Soweit sich zu Ihren Gunsten eine Nachzahlung in Höhe von 2x EUR 9,00 = EUR 18,00 für die Abschlagszahlungen Juni/Juli ergeben könnte, kommt jedoch eine solche nach den Vorschriften der §§ 13, 14 StromGVV und dem allgemeinen Gedanken der Sittenwidrigkeit bzw. der unberechtigten Bereicherung nicht in Betracht. Die überzahlten Beträge müssten nämlich im Sinne der vorgenannten Vorschriften sogleich wieder von Ihnen erstattet werden.
Insofern bedaure ich den bisherigen Verlauf der Stromlieferung, sehe aber keinen Anlass, derzeit weitere Nachzahlungen zu leisten, insbesondere, da zu befürchten steht, dass von Ihrer Seite eine Verrechnung mit bestrittenen Forderungen stattfinden würde und mit einer Rückzahlung ohne Rechtsverfolgung nicht zu rechnen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
J. S.

10.08.2013 | 09:51
von Jörg Schaller | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist noch nicht vollständig gelöst. Der Stromlieferant macht weiterhin Nebenkosten geltend, die ich angeblich aus Verzug bzw. wegen Rückbuchung zu tragen habe.

07.10.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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