E.ON Energie Deutschland GmbH (Regensburg)
Sperrung des Stromanschlußes
Bestell-/Kundennummer: 1803543296
EON Bayern hatte als Grundversorger einen mehr als doppelt so hohen Abschlag als der alte Versorger gefordert, hieraus entstanden Stromschulden bis hin zur Sperrandrohung.
Die Sperrandrohung erhielt ich am 26.07.2013 mit Termin 08.08.2013 für die Sperrung- am 29.07.2013 wurde rechtswidrig gesperrt (3 Werktage vorher mit konkretem Termin ankündigen). Auf Nachfrage bei der Hotline wurde erklärt der in der Sperrandrohung angegebene Betrag solle überwiesen werden, der Beleg gefaxt und es würde umgehend entsperrt. Am 31.07.2013 morgens wurde der in der Sperrandrohung angegebene Betrag per Blitzüberweisung überwiesen, Überweisungsbestätigung per Fax direkt von der Bank an EON.
Auf Nachfrage bei der Hotline am 02.08.2013 wurde nun seitens EON erklärt es wären noch weitere Beträge offen und erst wenn diese Überwiesen wären könnte entsperrt werden. Die unrechtmäßigkeit der Sperrung wurde vom Mitarbeiter der Hotline bestätigt, um diese untersuchen zu können benötige der Mitarbeiter aber Kopien der o. g. Dokumente. Die geforderten Dokumente gingen per Einschreiben am 03.08.2013 an EON.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Auf telefonische Nachfrage am 05.08.2013 wieso immer noch nicht entsperrt ist, wurde erklärt es müssten erst alle offenen Beträge beglichen werden bevor entsperrt werden könne. Einwände das auch entsperrt werden müsse, wenn hinreichende Aussicht auf Bezahlung der offene Beträge bestehe (§19 Abs. 2 und 4) wurden ignoriert, auch eine ordentliche Rechnung mit Berechnungsgrundlage sowie Aufstellung der offenen Posten wurde verweigert - Begründung im Januar gäbe es ja immer eine Abrechnung. Eine Anpassung der Abschläge an den tatsächlichen Verbrauch laut Zählerstand wäre auch nicht möglich solange gesperrt ist.
Auch das Fax vom 31.07.2013 war zuerst nicht auffindbar, dann war es doch da aber die Überweisung sei noch nicht gebucht.
Nochmalige Nachfrage bei der Beschwerdestelle ergab nur die Empfehlung mich per E-Mail an betreungeon.de zu wenden.
05.08.2013 | 15:29
Abteilung: Servicemanagement
sehr geehrter Reclaboxler,
es ist richtig, dass eine Wiederaufnahme der Energieversorgung nach einer erfolgten Sperrung erst nach Ausgleich aller bestehenden Außenstände vorgenommen wird. Uns ist bewusst, dass die Einstellung der Versorgung ein unangenehmer und einschneidender Schritt für Sie ist, und können Ihre Verärgerung darüber gut nachvollziehen. Wir ergreifen diese Maßnahme aber erst, wenn wir an unsere Forderung über einen langen Zeitraum erfolglos erinnert haben.
Zum Schutz Ihrer Daten werden wir hier keine detaillierten Kontoinformationen veröffentlichen. Gern haben wir Ihnen noch einmal eine Aufstellung aller Forderungen erstellt, und Ihre Fragen beantwortet, das Schreiben ist bereits auf dem Weg zu Ihnen. Sobald wir den Zahlungseingang der Forderung verzeichnen können, werden wir die Versorgung gern unverzüglich wieder aufnehmen.
Viele Grüße
Ihr E.ON Vertrieb
Jetzt noch einmal langsam für alle - DIE SPERRE WAR WIDERRECHTLICH, WIE ZUM TEUFEL KOMMT IHR DARAUF DAS ICH DIE DANN AUCH NOCH BEZAHLEN SOLL?
Endlich mal keine vorgefertigten Textbausteine die völlig am Thema vorbei gehen.
Mal sehen was dabei heraus kommt.
Beschwerde ist gelöst