Durch E.ON Energie Deutschland gelöste Beschwerde. | 274 Views | 27.08.2013 | 20:30 Uhr
geschrieben von Britta Best

E.ON Energie Deutschland GmbH (Kassel)

Ersatzversorgung: Chaos bei Abrechnung

Bestell-/Kundennummer: 282032445921/282032682524

Wir befanden uns seit der Flexstrom-Pleite in der EON Ersatzversorgung.

SCHLAGWORTE

Ein großer Fehler, uns nicht sofort nach ersten Pressemeldungen den Zählerstand von 19.4.2013 zu notieren. Denn EON meldete sich erst knapp drei Wochen später u. a. mit dem Willkommensschreiben und Ableseblatt zum Lieferantenwechsel.

Der monatl. Abschlag sollte 290 € betragen (3480 € p. a.!). Dies war natürlich für einen Normalverbraucher etwas hoch bemessen und ließ sich auch problemlos bei der EON Kundenhotline auf praxisgerechte 130 € reduzieren.

Dann allerdings der Hammer bei der Schlussabrechnung. Für den nicht belegten Teilzeitraum von 19.4.bis 6.5. (16 Tage) wurden 1364 kwh "rechnerisch ermittelt", wie auch immer ergibt hochgerechnet 31116 kWh p. a. Bis dato verbrauchten wir nur 5000 kWh im Jahr. Würde man diesen Wert herunter rechnen, käme man auf 220 kWh für den genannten Zeitraum, ein Sechstel, auch schon viel, da wir im Sommerhalbjahr weit weniger verbrauchen. (Das wäre bei uns eine "Rechnerische Ermittlung".)

Also, kurzer Anruf bei der EON, "wird erledigt", um og. Gedankenspiele auszuführen, blieb auch keine Zeit.

Die folgende korrigierte Schlussrechnung betrug zwar nur noch 386 € statt 516 € (für sechs Wochen Ersatzversorgung), wies u. E. aber noch größere sachliche Fehler auf.

Da meine Mutter zwischenzeitlich ähnlichen Stress mit EON hatte, riefen wir von dort aus die Kundenhotline an und gerieten an Frau I., die in einem ausführlichen Gespräch alle Ungereimtheiten lösen konnte.
Leider hatten wir unsere Daten nicht zur Hand und fragten nach, ob auch ohne Kdnr. eine Suche über Namen und Verbrauchsstelle möglich wäre, was dann gleich mehrere Kundennummern zutage förderte (was später noch von Bedeutung sein wird).

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Nach Klärung stellte sich heraus, dass der gefaxte Schlussstand von 13.6. auch hier nicht vorlag. Weil ich diesen natürlich nicht im Kopf hatte, einigten wir uns darauf, diesen später tel. zu melden, wobei natürlich Frau I. nicht mehr direkt zu erreichen war. Der nächstfreie Mitarbeiter nahm nur kurz den Schlussstand entgegen, weitere Erklärungen zum Vorgespräch waren auch hier nicht gefragt.

14 Tage später kam eine Schlussrechnung über einen Zeitraum von einer Woche mit einer neuen EON Kundennummer, bei der zwar der Endstand korrekt war, aber der Anfangsstand zum Datum 6. JUNI etwa der war, den EON schon in früheren Rechnungen dem 6. MAI als Ablesedatum zugeordnet hatte, dieser Zeitraum wurde also zählerstandsmässig doppelt erfasst.

Da die og. Situation zugegebenermaßen sehr sperrig zu schildern ist, wollte ich dies auf keinen Fall nochmal einem EON-Mitarbeiter am Telefon zumuten, sondern schrieb am 29.7. eine übersichtliche e-mail mit allen wichtigen Daten und Zählerständen, welche (mit Eingangsbestätigung) bis heute unbeantwortet blieb.
Telefonische Nachfrage am 8.8.13 ergab nur, dass eine e-mail "eingegangen" sei.

Einziges Kommunikationsmittel der EON sind weiterhin Mahnungen, obwohl bereits ein u. E. angemessener Betrag von 191 € für sieben Wochen beglichen wurde, natürlich ohne eine ordentliche Rechnungsgrundlage.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Eine korrekte Abrechnung des genannten Zeitraums


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.09.2013 | 15:15
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Servicemanagement

Sehr geehrte Frau Best,

Sie haben Recht, dass Sie mehr von uns erwarten dürfen.

Es tut uns außerordentlich leid, dass Sie so lange auf die Korrektur Ihrer Abrechnung warten mussten. Wir wissen, dass das sehr ärgerlich für Sie war und bitten in aller Form um Entschuldigung.

Umso mehr freut es uns, dass die Korrektur nun vorgenommen und das Guthaben bereits zur Überweisung angewiesen wurde.

Wir hoffen, dass die Angelegenheit damit zu Ihrer Zufriedenheit gelöst ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr E.ON Vertrieb

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Kommentare und Trackbacks (1)


06.09.2013 | 15:35
von Britta Best gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
In einem sehr netten Gespräch konnten alle
Unstimmigkeiten ausgeräumt werden.
Zur vollsten Zufriedenheit erledigt




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