Durch 1&1 Telecom gelöste Beschwerde. | 368 Views | 28.10.2013 | 12:28 Uhr
geschrieben von Steffen Leuschner

1&1 Telecom GmbH (Montabaur)

Mitnahme des Telefonanschlusses angeblich nicht möglich

Bestell-/Kundennummer: 24046255

Vorausschicken möchte ich zunächst, dass ich ein "Zwangs-1&1-Kunde", resultierend aus der Übernahme der freenet-DSL Sparte, bin. Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte ich mich auch nie dafür entschieden, weil ich bereits aus dem näheren Bekanntenkreis regelmäßig mit den technischen Problemen und der schlechten Kundenbetreuung von 1&1 konfrontiert war.

SCHLAGWORTE

Bereits bei meinem Umzug nach Tostedt hatte ich versucht, aus dem Vertrag herauszukommen, dies war jedoch weder mit ordentlicher Kündigung (einige Tage zu spät die Zusage für die neue Wohnung bekommen) noch mit außerordentlicher Kündigung möglich. Um somit nicht 12 Monate umsonst zahlen zu müssen, musste ich in den viel zu sauren Apfel beißen und somit einen Neuabschluss für die neue Anschrift "kaufen".

Bedauerlicherweise kam es schon da zu den ersten Problemen, weil der Anschluss nicht geschaltet werden konnte. Insgesamt gab es drei Techniker-Termine (nur zwei davon wurden letztlich wahrgenommen, zu einem Termin wartete ich 6 Stunden vergeblich), bis ich endlich - mit knapp einem Monat Verspätung - erstmals das Internet in der neuen Wohnung nutzen konnte. Immerhin wurde dieser "Patzer" von Seiten 1&1 mit einer geringen Aufwandsentschädigung entlohnt, die jedoch insgesamt nicht im Verhältnis zum entstandenen Ärger stand.

Zum 31.10. kann ich nun endlich 1&1 hinter mir lassen und habe umgehend nach Eingang der Kündigungsbestätigung (ich habe zwischenzeitlich überlegt, sie mir eingerahmt über die Toilette zu hängen.) nach einem neuen Provider Ausschau gehalten. Weiterhin entschied ich mich dafür, meine Rufnummer mitzunehmen, um es mir zu ersparen, neue Visitenkarten, Briefpapiere, Umschläge und Stempel anfertigen zu lassen, sowie sämtliche Einträge im Internet mit einer neuen Telefonnummer versehen zu müssen, was neben nicht unerheblichen finanziellen Mitteln vor allem enorme Zeit in Anspruch nähme.

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Heute - ca. 2 Monate nach Antragstellung - erhalte ich eine E-Mail von 1&1, dass eine Mitnahme der Telefonnummer aufgrund der "Kurzfristigkeit" nicht möglich sei. Das ist für mich nicht nachvollziehbar, da zum einen die Mitnahme der Telefonnummer als besonderer Dienst in den Preislisten aufgeführt ist und gleichzeitig zum anderen keinerlei Hinweise zu finden sind, dass die Rufnummernmitnahme an besondere Fristen gebunden wäre.

Ich habe bereits heute morgen eine E-Mail an den Kundenservice von 1&1 geschickt, da ich jedoch bisher keine Antwort erhalten habe (und auch nicht damit rechne, noch einmal etwas von dem Verein zu hören - schließlich bin ich bald kein "Zahler" mehr), bitte ich auf diesem Wege nochmals, die Rufnummermitnahme kurzfristig möglich zu machen, alternativ um Zahlung eines Pauschalbetrages von 250,00 EUR, der sich insbesondere aus drei Stundengehältern á 65 EUR für die zu erwartende Arbeit der Umstellung sämtlicher EInstellungen und Bestellung neuer Stempel, Visitenkarten u. ä. und den Materialkosten errechnet.

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Meine Forderung an 1&1 Telecom GmbH: Rufnummermitnahme zum 01.11.2013, alt. Schadensersatz


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Kommentare und Trackbacks (3)


28.10.2013 | 16:10
von ReclaBoxler-3116643 | Regelverstoß melden
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rufnummermitnehmen/rufnummermitnehmen-node.htmlZitatBei einem Wechsel des Anbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer (allgemein als "Portierung" bezeichnet). Ein "Wechsel des Anbieters" liegt vor, wenn der Endnutzer einen Vertrag mit einem neuen Anbieter des Telefondienstes abgeschlossen hat und die Vertragsbeziehung bezüglich des Telefondienstes mit dem bisherigen Anbieter beendet ist. Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der neue Anbieter stimmt dann die Portierung mit dem alten Anbieter ab. Bei der Portierung wird angestrebt, dass die Rufnummer beim neuen Anbieter möglichst noch am gleichen Tag angeschaltet wird. Damit dieser Prozess reibungslos funktioniert, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: (.) Zitat Ende

Mit freundlichen Grüßen

04.11.2013 | 16:09
von Steffen Leuschner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwar hat 1&1 wider Erwarten inzwischen auf meine in der Beschwerde erwähnte E-Mail geantwortet, jedoch handelte es sich m. E. lediglich um eine Rechtfertigung für die automatisierte E-Mail hinsichtlich der nicht möglichen Rufnummernmitgabe. Es gab weder einen Lösungsvorschlag noch eine konkrete Aussage dazu, ob und ggf. zu wann die Schaltung nunmehr erfolgen würde. Vielmehr versuchen die Verantwortlichen die Schuld dem neuen Anbieter zuzuweisen. Dieses Vorgehen ist mir allerdings leider bei 1&1 auch nicht fremd: Als es seinerzeit mit der pünktlichen Schaltung nicht funktionierte, war schließlich auch die T-Com schuld und 1&1 "nur" das Opfer.
Da ich andererseits auch von Vodafone noch keine aktuellere Information erhalten habe, muss ich zunächst weiter davon ausgehen, dass diesbezüglich noch nichts weiter in die Wege geleitet wurde.

Ich wäre langsam wirklich mal interessiert daran, wie das Theater jetzt weitergehen soll, um endlich zu wissen, ob ich jetzt weitere Schritte unternehmen muss oder die Telefonnummer doch noch geschaltet wird.


10.11.2013 | 10:58
von Steffen Leuschner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mir wurde inzwischen vom neuen (!) Provider mitgeteilt, dass die Schaltung erfolgt ist. Damit hat sich die Beschwerde dem Grunde nach erledigt.




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