1519 Views | 02.02.2014 | 07:37 Uhr
geschrieben von Mella Kaluc

eBay (Kleinmachnow)

Artikel vekauft und Käufer schickt selbst beschädigten Artikel zu

Bestell-/Kundennummer: 281186259427

Ich habe über eBay einen Rimowa Koffer verkauft, Käufer hat während der Aktion schon Nachricht mit einigen Fragen geschickt die ich leider übersehen habe und diese unbeantwortet blieben. Er hat den Koffer trotzdem ersteigert. Sonntag per PayPal bezahlt, montags kamen schon die ersten Nachrichten er hätte bezahlt und wenn Artikel bis Donnerstag nicht da ist will er ihn nicht mehr. Ich erklärte ihm dass ich ihn Dienstag verschicke. Dienstag habe ich den Koffer über DHL Paket verschickt. Dienstagnachmittag kamen weitere Nachrichten, er möchte ihn jetzt nicht mehr und stornieren. Koffer kommt beim Käufer an und was passiert? Meldet Fall auf eBay das der Artikel von der Beschreibung abweicht. Ich habe den Käufer erstmal angeschrieben, das seine Behauptung dahingestellt ist weil er den Artikel nicht mehr möchte und ich durch den Privatverkauf ablehne. Er behauptet darauf die Füße wären abgefallen und diese wären nicht beschrieben. Es wäre kein Rimowa Logo vorne drauf, man könnte an dem Koffer nirgends ersehen das es sich um einen Rimowa Koffer handelt und warum ich dieses nicht beschreibe. Warum die Tastenkombination nicht angebracht wäre. Er hätte im vor dem Kauf diese Fragen gestellt doch wurden diese missachtet. Er hat Käuferschutz und er will die sofortige Rückerstattung

BILDER
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4 Bilder

Ich habe ihm geantwortet das es keine Tastenkombination gibt. Es ist ein Zahlenschloss, was wie auch in der Artikelbeschreibung beschrieben ausgebaut mitgeliefert wird. Wie man auf dem Foto erkennen (zoomen) kann vorne am Griff ist kein Logo zu sehen. Und von welchen Füssen er sprechen würde, es gibt keine Füße es sind Alunoppen und diese fallen nicht einfach so ab. Warum er den Koffer dann ersteigert hat wenn er seine Fragen des Koffers nicht beantwortet bekommen hat?

SCHLAGWORTE

Zu dem ist unten am Koffer an den beiden Scharnieren das Rimowa Logo zu sehen und sogar die Seriennummer eingraviert

Ich habe mich mit dem allen an eBay gewandt und die Dame war sehr freundlich, hat mir auch Recht gegeben was die Artikelbeschreibung angeht und seine Aussage, nur nach den Richtlinien müsste ich aber jetzt erstmal 10 Tage warten und dann fordern das eBay diesen Fall klärt. Ich habe sogar einen Fall wegen Missbrauch gemeldet. Ich habe dieses getan obwohl mir bei diesem Anruf wieder Recht zugesprochen worden ist. Und die Entscheidung fiel zu Gunsten des Käufers aus (Käuferschutz) ich habe sofort mich wieder an eBay gewandt, das es nicht fair wäre der Käufer ist seit einem halben Jahr bei eBay, keinen Stern, aber schon mal Ärger mit einem anderen Verkäufer (Google macht's möglich) ich bin seit fast zehn Jahren Mitglied, kaufe und Verkaufe und das wäre dann der Dank? Und das es quatsch ist ich könnte Fotos zuschicken und mit der Sorge das ich meinen Koffer beschädigt erhalte. Mir wurde versichert dass nachdem ich den Koffer erhalte das Geld von PayPal ausgezahlt wird. Das war natürlich nicht der Fall, der Käufer bekam nach Versenden des Koffers seine Rückerstattung und ich bekam einige Tage einen Koffer wo mutwillig die "Füße" rausgebrochen wurden. Ich habe wieder an eBay gewandt, ich sollte Einspruch einlegen was ich sofort tat. Diese Entscheidung wurde wieder zu meinem Nachteil entschieden. Ich könnte den Koffer ja erneut verkaufen war die Aussage und das man ja Verständnis für meine Lage hätte, aber die Richtlinien des PayPal Käuferschutzes es so vorsehen. Auf diese Email habe ich wieder geantwortet dass ich den Koffer nicht mehr verkaufen kann da er jetzt beschädigt ist. Wo denn mein Schutz bleibt? wieder dieselbe Antwort. bla bla ich könnt den Koffer erneut verkaufen!

Ich habe während dieser Zeit mich auch an PayPal gewandt da natürlich das Konto belastet war, PayPal hat mir nur mit der Aussage" Das es Käuferschutz Seitens eBay wäre und Sie diese ausführen müssten" geantwortet.

Was denn nun? eBay sagt PayPal und PayPal sagt eBay.

Da ich mich geweigert habe den offen stehenden Betrag bei PayPal zu begleichen wurde das Konto gekündigt und ich habe mittlerweile per Mail den Anwalt am Hals. Ich habe zigmal beim eBay Kundenservice angerufen, habe die Gespräche mitzeichnen lassen. Der Käufer hat nur den Fall gemeldet, mit mir noch über drei Mails diskutiert und sonst nichts. Wie es die PayPal Käuferschutzrechtlinien unter Allgemeines 4.2 sehen, steht ganz klar dass das der Käufer Nachweise erbringen muss. Wo sind denn diese? Eben er hat lediglich den Fall gemeldet und sich dann nicht mehr gemeldet bei eBay, das hat der Kundenservice mir mitgeteilt nachdem ich den Fall zur Entscheidung gedrängt habe.

Für mich war es schon bei Eröffnung des Falles klar dass er dieses nur macht da er den Artikel nicht mehr will, er wollte ihn ja schon vor Erhalt nicht mehr. Für mich ist es ein Missbrauch, schon da er selber schreibt in den Nachrichten dass er seine Fragen während der Aktion nicht beantwortet bekommen hat. Meiner Meinung hat er sich weder Fotos noch die Artikelbeschreibung richtig angeschaut. Ich gehe sogar davon aus das er nach dem Kauf einen Koffer im besseren Zustand bekommen hat oder was auch immer.

eBay hat sich in keinster Weise darum gekümmert das der Käufer etwas nachweist.

Was soll ich denn jetzt machen? Ich finde es eine miese Unverschämtheit Seitens eBay. Ich habe Kosten und einen mutwillig zerstörten Koffer. fühl mich echt hilflos und hoffe auf eine Lösung

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Meine Forderung an eBay: Komplette Erstattung des Kaufbetrages, PayPal Gebühren und Anwaltskosten


 
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Kommentare und Trackbacks (11)


02.02.2014 | 10:02
von Dieter Bopp | Regelverstoß melden
Lesen Sie beide Seiten durch, wie ein Rechtsanwalt (hier RA Rüdiger Kunz) sich mit PayPal auseinandersetzt. Vielleicht setzen Sie sich mit diesem Anwalt in Verbindung, der kann Ihnen sicher helfen. Ansonsten rate ich jedem, weder eBay noch PayPal zu benutzen. Viel Glück.
forum.computerbetrug.de/threads/mahnung-durch-bfs-risk-collection-gmbh.42804/ und forum.computerbetrug.de/threads/1-cent-auktionen.41944/

02.02.2014 | 10:21
von DD | Regelverstoß melden
Tja das ist eBay und paypal

hatte genau so was auch und PP entscheidet immer zu Gunsten des Käufers egal ob mal im Recht ist und sperrt dann das Geld sogar
Seitdem verkaufe ich nichts mehr über PP sondern nur per Überweisung

und ich erstelle von jedem Artikel vorher ca 10-20 Detailfotos und Funktionsvideos wenn es sich um höherwertige oder elektr. Sachen handelt

Bei mir wollte dann auch ein " Käufer" ein angeblich defekten Laptop reklamieren (soll total verschrammt und nicht der wie in Beschreibung usw) nachdem ich ihn aufgefordert hatte mir Fotos zu schicken und ein Bild der Sereinenr inkl dem Hinweis das ich Fotos usw habe war sofort Ruhe!

Leider betrügen immer mehr Leute bei eBay und meinen doppelt verdienen zu können mit Kauf und Fall öffnen

Leider wird in ihrem Fall nichts passieren da sie ev den Gegenbeweis nicht antreten können? auser sie fahren zu eBay nach Berlin und klären es dort direkt

02.02.2014 | 18:18
von Mella Kaluc | Regelverstoß melden
Wie doppelt ab kassieren? Also ich schon direkt reagiert und wo der Fall geöffnet wurde, eBay direkt mitgeteilt das der Käufer den Artikel nicht wollte und das es jetzt heißt da wären die Alunoppen abgefallen und das nirgends Rimowa auf dem Koffer steht, stimmt nicht! Deswegen hieß es ja ich solle mir keine Sorgen machen. Ich habe ja die Beweisfotos. Der Käufer hat ausser den Fall zu öffnen nichts gemacht, eBay hat ihn angeschrieben und er hat nicht reagiert.

03.02.2014 | 20:43
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Was soll ich denn jetzt machen? "

1. Käufer schriftlich auffordern Ihnen den Kaufpreis Bar oder per Überweisung bis zum Tage xx. xx.xxxx zu bezahlen.

2. Auffordern die bezahlte Ware bis zum Tage xx. xx.xxxx kostenfrei für Sie ab zu holen, oder gegen volle Kosten Erstattung im vorraus von Ihnen erneut zusenden zu lassen.

3. Wenn keine Zahlung erfolgt, Mahnbescheid beim Mahngericht stellen.

4. Wird dem Mahnbescheid widersprochen, dann Gerichtsverhandlung.

Und zu Paypal, da werden Sie nicht viel machen können. Denn mit Vertragsabschluss haben Sie nun mal anerkannt, das Paypal im Bezug auf Käufer-, Verkäuferschutz frei Entscheidet.

Und nebenbei bemerkt, auch vor Gericht passiert es oft, das der Richter nicht immer nach Ihren Sinne entscheidet, obwohl Ihrer Meinung nach die Beweislage eindeutig wäre.

06.02.2014 | 13:06
von Mella Kaluc | Regelverstoß melden
So PayPay hat reagiert und jetzt die Situation auf die eBay Käuferschutzrichtlinien geschoben und eBay setzt es genauso und gibt den Käuferschutzrichtlinien von PayPal

Betrifft: Bearbeitungsnummer 358493

Guten Tag
vielen Dank, dass Sie uns aufgrund der eingereichten eBay-Käuferbeschwerde für die folgende Zahlung kontaktiert haben:

Transaktionsbetrag: 131,90 EUR
Transaktionsdatum: 13. Oktober 2013
E-Mail-Adresse des Käufers:

Wir verstehen, dass Sie über die Entscheidung des eBay-Käuferschutzes enttäuscht sind. Leider können wir bei eBay-Käuferschutzverfahren nicht eingreifen, da PayPal nicht in eBay-Prozessen involviert ist.

Für mehr Informationen zu Ihrem Fall kontaktieren Sie bitte eBay. Und so geht’s:

1. Gehen Sie auf die eBay. de-Website.
2. Klicken Sie oben rechts auf "Kundenservice".
3. Wählen Sie "Mit eBay Kontakt aufnehmen" aus.
4. Loggen Sie sich in Ihr eBay-Konto ein.
5. Wählen Sie nun noch Ihr Thema aus.

Sollten Sie in Bezug auf die obigen Informationen noch weitere Fragen haben, senden Sie diese bitte per Antwort auf diese E-Mail mit der gleichen Betreff-Zeile.

Mit freundlichen Grüßen,

Georg Michael
Complaints Management
PayPal

Sehr geehrte Frau,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Sie haben uns erneut wegen der Fall mit dem Käufer coolberlin geschrieben.

Ich verstehe sehr gut, dass Sie über unsere Entscheidung enttäuscht sind. Wie gewünscht habe ich den Fall deshalb noch einmal für Sie genau geprüft. Dabei bin ich allerdings zum selben Ergebnis gekommen. D

Beachten Sie bitte, dass die Entscheidung auf Grundlage der PayPal-Käuferschutzrichtlinie korrekt getroffen´wurde.

Auch wenn Sie mit unserer Vorgehensweise nicht einverstanden sind, bitten wir Sie, diese Entscheidung als endgültig zu akzeptieren.

Entscheidungen im Rahmen des eBay-Käuferschutzes bei Bezahlung mit PayPal werden auf Basis der PayPal-Käuferschutzrichtlinie getroffen:

https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full

Frau Rosg, ich bitte Sie sehr herzlich um Verständnis für unsere Vorgehensweise und ich wünsche Ihnen trotz der Unannehmlichkeiten viel Glück und Erfolg bei Ihren zukünftigen eBay Transaktionen.

Mit freundlichen Grüßen

Jelena Reese

eBay-Kundenservice

Unfassbar das ganze

09.02.2014 | 17:02
von Mella Kaluc noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


22.02.2014 | 07:08
von ReclaBoxler-1287453 | Regelverstoß melden
Seitens eBay wird sich dort nichts rühren und auf PayPal zur Klärung abgeschoben, was mit Telefonaten und bei nichtausgleich des PayPal Kontos in einem Inkassoverfahren endet.
Die Nachprüfung eines Mangels ermöglicht werden, wo hier Schadensverursacher eBay sich aus der Pflicht nimmt, verursachter Schaden vom Käufer ignoriert. AGB-Verwender"Ebay" weiterhin ihre Interessen einseitig auf Kosten der Vertragspartner verfolgen.

Mit dem Wissen das der Käuferschutz unzulässig nach BGB Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in Deutschland ist, sollte man Rechtsbindungswillen zu PayPal ausschliessen,
solche Schreiben direkt in den Papierkorb werfen, Unwilligkeit zur Zahlung deutlich machen.

Es erfolgte eine Beweisumkehrlast, rate ab den Käufer zu verklagen, den Du musst nun Beweisen das der Artikel
vor dem Versand mängelfrei war, wogegen der Käufer sicher etwas anderes behaupten wird. Das lohnt bei diesem Betrag nicht. Ein Beschwerdeverfahren Käuferschutz eBay kann man anonym bei direction spider monkey cssf.lu per Mail einreichen.

geteiltes Leid ist halbes Leid, viel erfolg gleicher Fall eBay geschädigter Nr:2.750. 509

24.02.2014 | 02:21
von Mella Kaluc noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.03.2014 | 14:25
von Mella Kaluc noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Anwaltschreiben Kosten werden immer höher, weder eBay noch PayPal


18.03.2014 | 21:34
von Gerhard | Regelverstoß melden
"Mit dem Wissen das der Käuferschutz unzulässig nach BGB Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen in Deutschland ist, sollte man Rechtsbindungswillen zu PayPal ausschliessen, "

Das Problem ist, ob dies Rechtens ist, oder nicht, das hat leider bis heute kein Verkäufer/Käufer versucht Gerichtlich ab zu klären. Und solange kein Gericht, mindestens Landgericht, besser aber der BGH, die Unrechtmäßigkeit der Allgemeinen Geschäftsverbindungen, gerichtlich festgestellt hat, solange sind Sie erst einmal Gültig. Schließlich wird ja niemand gezwungen, diesen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen, auch zu Zustimmen.

Denn auch wenn eBay groß ist, und auch meist den höchsten Gewinn beim Verkauf bringt, hat eBay kein Monopol. Und somit hat man genug Möglichkeiten, bei Ablehnung der AGB, seine Sachen zu verkaufen.

25.07.2015 | 17:36
von Don R. Stag | Regelverstoß melden
Ich schliesse mich DD an: Ja, das ist eBay. Welche Konsequenz zieht man daraus? Maulen und vergeben? Hat man weiterhin noch Vertrauen in den Verein? Glaubt man daran, dass so etwas ein Einzelfall sein wird, nie wieder so passiert? Der Kundenservice schmiert stets Honig um den Bart. Nie hilft er wie nach Rechtsempfinden und Verstand erwartet wird. Der Kundenservice verdient den Namen nicht und ist nur Augenwischerei für seine Kunden.



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