Durch primacall endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 637 Views | 09.06.2015 | 14:54 Uhr
geschrieben von Nicole Cammann

primacall GmbH (Berlin)

Die Firma Primacall bereichert sich ungerechtfertigt an Kunden!

Bestell-/Kundennummer: 240283288

SCHLAGWORTE

Die "tolle" Firma Primacall berechnet ungerechtfertigter Weise für das Zusenden der mtl. Rechnung (in Papierform, da ich kein Internet habe, nur ab und zu bei einem Bekannten, der muß aber meine Rechnungen nicht sehen) 1,50€! Es gibt ein BGB Urteil Az: III ZR 32 / 14 vom 09.10.2014, daß dieses nicht rechtens ist. Ich habe Primacall mehrfach per Post und Mail (von meinem Bekannten) aufgefordert dieses zu unterlassen und mir die berechneten Gebühren, seit Oktober gutzuschreiben. KEINE ANTWORT BEKOMMEN UND JEDEN MONAT, IMMER SCHÖN DIE 1,50€ WEITER BERECHNET! Ich habe daraufhin die Einzugsermächtigung entzogen, daß wurde von Primacall aber auch ignoriert und es wurde weiter abgebucht! Ich habe dann selbst gehandelt, habe die Abbuchung der letzten Rechnung zurückgefordert und den Betrag um den Gutschriftsbetrag gekürzt und den Rest überwiesen. Daraufhin kam dann eine Antwort (wenn es um ihr Geld geht, dann können sie auf einmal schnell antworten!) in Form einer Mahnung, incl. 5€ Mahngebühren.

Sie handeln nicht rechtens und das ist strafbar, wenn Sie nicht einlenken, werde ich alle Optionen ziehen, um gegen Sie vorzugehen!

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Meine Forderung an primacall GmbH: Unterlassen Sie sofort die Berechnung der Gebühr bei Postzustellung von 1,50€/mtl., da die Sie damit gesetzeswiedrig handeln und Gutschrift der Mahnung + Mahnungebühren!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.06.2015 | 15:09
Firmen-Antwort von: primacall GmbH
Abteilung: Presseabteilung

Sehr geehrter Frau Cammann,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals geprüft.

Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass wir uns entschlossen haben, die von ihnen geforderten Gebühren zurückzuerstatten. Den kompletten Betrag werden wir in den nächsten Tagen Ihrem Kundenkonto gutschreiben und mit der nächsten Rechnung verrechnen.

Zudem verzichten wir diesbezüglichen auf sämtliche Mahnkosten. Entsprechende Forderungen können Sie daher als gegenstandslos betrachten.

Außerdem möchten wir uns ausdrücklich für unsere verzögerte Antwort und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Wir sind zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr primacall Team!

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Kommentare und Trackbacks (3)


09.07.2015 | 18:14
von Nicole Cammann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
So so. "zufriedene Kunden liegen der Firma Primacall am Herzen"? LÄCHERLICH!
Deshalb hält sich die Firma Primacall auch nicht an die Antwort Ihrer Presseabteilung!
ICH WARNE ALLE EINDRÜCKLICH VOR DER FIRMA PRIMACALL!
Schließt mit der Firma keine Verträge ab!
Die "tolle" Firma Primacall hat sich an nichts gehalten was sie mir geantwortet hat, ganz im Gegenteil!
Drohen jetzt sogar mit Inkassounternehmen, Anwalt und damit den Telefonanschluss zu sperren!
Aber ist mir egal. ich habe Rechtschutz und habe die Sache meinem Anwalt übergeben.
Mein Anwalt hat bestätigt das ich eindeutig im Recht bin, da es ein BGB Urteil (also vom höchstem Gericht) ist.

Der Witz ist auch das Primacall geschrieben hat "Wir sind zuversichtlich hiermit alle Unstimmigkeiten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit! "
NOCHMAL LÄCHERLICH!

Zum Glück bin ich nur noch bis Dezember diesen Jahres an Primacall gebunden und bis dahin werden wir ja traurigerweise unsere "weitere Zusammenarbeit" scheinbar vor Gericht austragen?


22.07.2015 | 18:23
von Nicole Cammann endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


17.09.2015 | 19:44
von Hans-Willi Schwarz | Regelverstoß melden
Die neue Rechtslage: Sonderkündigungsrecht

Diesen Umstand hatte wohl auch der Gesetzgeber erkannt. Mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes zum 10.05.2012 wurden nun die Rechte der Verbraucher gestärkt: Ist der Provider fortan nicht in der Lage, am Wohnort die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, steht dem Kunden gemäß § 46 Abs. 8 TKG ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu.



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