1385 Views | 13.07.2015 | 15:12 Uhr
geschrieben von Mona Omeirat

Thomas Philipps GmbH & Co. KG (Oer-Erkenschwick)

Kein Umtausch

Ich habe am Samstag den 11.07.2015 einen grossen Pool 305*76 bei der Thomas Phillips GmbH & Co. KG (Im Buschkamp 41-43 45739 Oer-Erkenschwick) gekauft.

SCHLAGWORTE

Leider ist beim Aufblasen des Pools festgestellt worden, dass das Luftventil nicht dicht war.

Am Montag den 13.05.2015 wollte ich den Pool dann bei Thomas Phillips umtauschen.

Mir wurde von einem Thomas Phillips Mitarbeiter gesagt, ich müsse mich an den Hersteller wenden.

Ich bin wieder nach Hause gefahren habe die Verbraucherzentrale angerufen, und die haben mir versichert das der Verkäufer dafür zu sorgen hat dass er mir einwandfreie Ware verkauft.

Gut bin wieder hin gefahren und habe die Verkäufer darauf hin gewiesen. Wieder haben sich drei Verkäufer vor mich gestellt und mir erzählt, das Sie nichts dafür können. Wer bitteschön ist den Zuständig, wenn nicht der Verkäufer.

Ich kaufe doch keine defekte Ware um mich dann mit dem Hersteller über den defekten Pool auseinander zu setzen. Und soooo unfreundliche Verkäufer hab ich noch nie erlebt, versuchen noch nicht einmal mein Standpunkt zu verstehen.

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Meine Forderung an Thomas Philipps GmbH & Co. KG: Umtausch


 
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Kommentare und Trackbacks (3)


13.07.2015 | 16:05
von Mona Omeirat | Regelverstoß melden
Ja aber diese ganzen Umständlichkeiten die einem entstehen wie z. b zur Post bringen, Fehlerbericht schreiben,7-10 Tage warten bis Ersatz kommt!
Ich meine, meine Kinder haben sich gefreut endlich in den Pool zu springen, und muss Ihn am gleichen Tag wieder abbauen, weil das Luftventil defekt ist! Da ist mir so ein einfacher reibungsloser Umtausch beim Verkäufer doch angenehmer. Und das Risiko das wieder etwas an dem neuen zugesandten Pool etwas defekt seien könnte ist sehr gross, da ich auch nicht so sehr von dem Material begeistert war.

13.07.2015 | 16:56
von ReclaBoxler-7460335 | Regelverstoß melden
Da liegt Ke Bo etwas daneben. Für jede in Deutschland gekaufte Ware besteht 6 Monate Gewährleistung und anschließend mindestens 18 Monate Garantie. Während der Gewährleistungszeit ist immer der Verkäufer zuständig, erst danach der Hersteller. Demzufolge hat sich in diesem Fall der Verkäufer zu kümmern. Entweder er tauscht die offensichtlich schon beim Verkauf defekte Ware um (dies ist der Normalfall) oder er sorgt für Nachbesserung. Der Käufer muss sich da um nix kümmern!

13.07.2015 | 21:26
von Mona Omeirat | Regelverstoß melden
Genau das habe ich denen auch schon gesagt Fredi 276! Aber wenn sich vor mir 3 Verkäufer stellen und mir das gleiche einreden und so überzeugt sind von dem was sie "behaupten"dann ist man echt in dem Moment frustriert, da ja auch der ganze Laden voll mit Kunden wahr!
Naja ich habe dem Kundenservice jetzt mal eine E-mail geschickt, so wie es mir die Verbraucherzentrale empfohlen hat. mal schauen was draus wird!



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